Entlastungspaket

Begonnen von Golfpro63, 10. Mai 2022, 22:31:11

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Cridi

Zitat von: CCR am 30. Mai 2022, 16:07:18sicher der Grundfreibetrag auf Steuern ist ja auch erhöht worden so greift es nicht.

was meinst du? Es geht doch nur darum, ob diese 300 euro auf hartz 4 angerechnet wird oder nicht, da ja klar ist, dass man die 300 euro erhält, auch wenn man nur 1 euro verdient, und wie gesagt als hartzer, der nen minijob hat, zahlst sowieso keine  steuern

Cridi

denkt dran ab morgen 9 euro ticket für die bahn, kann man jetzt schon unkompliziert über die bahn seite direkt kaufen mit z.b. paypal. Selbst für die notorischen Schwarzfahrer dürfte sich das mal für 3 monate lohnen, nicht bei jeder Haltestelle durch den Zug zu schauen, ob wer kommt  :lol:

Lina

Auf dem 9,-- Euro Ticket soll man erst den Nachnamen und dann den Vornamen eintragen. Wenn man zuerst den Vornamen und dann den Nachnamen einträgt, ist das Ticket dann ungültig?

Maunzi

Denke nicht, dass es so problematisch ist, man kann sich ja per Ausweis ausweisen und auf den eigenen Fehler hinweisen. Es ist ja klar zu identifizieren wem es gehört.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Hary

Zumindest wenn man eine Einladung bekommt im Zeitraum Juni - August, dann übernehmen die Jobcenter die 9 Euro, auch wenn das Ticket bereits vorhanden ist. Zumindest einmal im Monat :)

Maunzi

Kriegt man da nicht nur anteilige Erstattung? Ist bei Monatskarten etc doch auch so gewesen?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Spritzenhalter

Zitat von: Hary am 31. Mai 2022, 12:34:24Zumindest wenn man eine Einladung bekommt im Zeitraum Juni - August, dann übernehmen die Jobcenter die 9 Euro, auch wenn das Ticket bereits vorhanden ist. Zumindest einmal im Monat :)

Wer fährt noch freiwillig in diese Bude?

Hary

Zitat von: Maunzi am 31. Mai 2022, 15:09:43Kriegt man da nicht nur anteilige Erstattung? Ist bei Monatskarten etc doch auch so gewesen?
Zumindest zu mir hat der SB gesagt er würde es so machen, also komplett als Fahrkosten übernehmen. Von der Logik her kann man da durchaus diskutieren. Im Grunde wenn ich heute für alle drei Monate ein Ticket kaufe (habe ich übrigens gemacht) und dann für Juli einen Termin bekomme. Dann entstehen im Grunde ja keine Kosten weil das Ticket bereits vorhanden ist. Daher werden es die Jobcenter wohl unterschiedlich handhaben. Wenn ich mir am Tag der Anreise dann dieses Ticket kaufe weil es die günstigste Option ist, dann wäre es mit dem selben Ticket wieder eine andere Sache....

Man sieht, es ist kompliziert :) Da meine nun einmal vorhanden sind und auch genutzt werden würde ich persönlich sagen "passt so, ich beantrage nichts".

Ottokar

Zitat von: Cridi am 30. Mai 2022, 11:19:32OK aber was ist konkret mit Anrechnung, falls ich bis dahin weiterhin Hartz4 erhalten sollte
Steht doch alles da: https://hartz.info/index.php?topic=128731.0
muss man nur lesen:
Zitat von: Ottokar am 21. Mai 2022, 16:41:30Diese ist steuerflichtig, aber SV-abgabenfrei und darf bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden.


Zitat von: Hary am 31. Mai 2022, 19:03:35Zumindest zu mir hat der SB gesagt er würde es so machen, also komplett als Fahrkosten übernehmen.
Das muss er lt. Rechtsprechung auch.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ellen_Alien

Ähm  :scratch:  jetzt habe ich zu dem Kinderbonus doch mal noch eine Frage:
Ich bekomme Kindergeld nicht von der Familienkasse der BA sondern über die Familienkasse vom Dienstherren ausgezahlt. Gilt der Kinderbonus für alle Kinder oder nur für die, die das Kindergeld über die BA erhalten? Weil in den Artikeln darüber immer nur von der BA die Rede ist..

Ottokar

Der Kinderbonus i.H.v. 100€ ist sowohl im BKGG als auch im EStG verankert, es ist also egal, ob man das Kindergeld nach EStG oder BKGG bekommt.
Wer das Kindergeld auszahlt, der muss auch den Kinderbonus auszahlen.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Lina am 31. Mai 2022, 10:48:46ist das Ticket dann ungültig?
Auf keinen Fall, es ist genau so gültig wie die anderen Tickets.

Zumal es äußerst selten sein dürfte, dass jemand deinen Ausweis dazu sehen will.
Wenn man sich dann über die Schreibweise vom Namen aufregt, ist das ein extremer Korinthenkacker.
Ungültig ist es aber definitiv, deswegen nicht.

castagir

Gut, es soll also 200 Euro geben. Die Auszahlung soll mit der Juli-Zahlung kommen, doch ich finde nirgends eine klare Aussage dazu.

Gibt es eine verlässliche Aussage dazu?

Spritzenhalter

Zitat von: castagir am 09. Juni 2022, 11:34:31Gut, es soll also 200 Euro geben. Die Auszahlung soll mit der Juli-Zahlung kommen, doch ich finde nirgends eine klare Aussage dazu.

Gibt es eine verlässliche Aussage dazu?

Wahrscheinlich wird es auch zurückgenommen wie der Tankrabatt. 3 Wochen einfach gedulden und sehen was passiert.

Wolverine36

Eine frage mein Sohn ist mit Schule und Ausbildung fertig wohnt bei mir bekommt der auch die 200,00€ oder nur ich er bekommt kein Kindergeld mehr.Er ist 20 Jahre alt.Und da er auch keine Halbwaisenrente und Bafög mehr bekommt muss ich das der Arge mitteilen warte noch auf 2 Briefe wo drinne steht das er nichts mehr bekommt.Damit es geändert wird. :flag: