Entlastungspaket

Begonnen von Golfpro63, 10. Mai 2022, 22:31:11

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Golfpro63

Hallo liebe Leute :)

Ich hätte da mal eine Frage, es gibt ja das Entlastungspaket für 2022(200 Euro für Arbeitslose und 312 Euro durch die Steuererklärung). Da habe ich mich gefragt, wenn ich eine Steuererklärung mache, ob die 300 Euro mir dann auch zu stehen, da ich Geringverdiener bin, falle ich auch in den Topf.(Laut der Öffentlichkeit Rechtsauskunft und der Verbraucherzentrale habe ich Anspruch darauf)

Vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen?! 🙄

Normalerweise ist es ja auch so, dass eine Steuer Rückzahlung angerechnet wird vom Jobcenter, aber da es ein Entlastungspaket ist, sollten die es eigentlich nicht anrechnen dürfen?!


Liebe Grüße Robin

justine1992

Zahlst Du denn überhaupt Einkommensteuer?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Golfpro63

Zitat von: justine1992 am 11. Mai 2022, 06:29:35Zahlst Du denn überhaupt Einkommensteuer?
Nein ich arbeite als Geringverdiener :)

justine1992

Dann kriegst Du auch keine Steuererstattung...
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Ottokar

Es gibt keine  312 Euro durch die Steuererklärung, ich weis nicht, woher du das hast.
Es soll einmalig 300€ für Erwerbstätige geben, die vom AG zusammen mit dem Lohn ausgezahlt werden müssen/sollen.
Ich nehme an, dass in Härtefällen, wo AG diese 300€ nicht zahlen können, diese in Form einer negativen Einkommenssteuer (sprich: Steuererstattung) gezahlt werden.
Ob das tatsächlich zutrifft, kann bislang niemand beantworten, da es dazu derzeit keinen Gesetzentwurf gibt, wo man etwas dazu nachlesen könnte.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


a_good_heart

Für Rentner gibt es da einen legalen Trick, um über die Steuer an die Kohle zu kommen :zwinker:

Frankfurter Neue Presse:
Energiepreispauschale: So erhalten auch Rentner die 300 Euro

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Ottokar

Zitat von: a_good_heart am 12. Mai 2022, 11:42:50Für Rentner gibt es da einen legalen Trick, um über die Steuer an die Kohle zu kommen[/b]

Zitat von: Ottokar am 12. Mai 2022, 09:01:28Ob das tatsächlich zutrifft, kann bislang niemand beantworten, da es dazu derzeit keinen Gesetzentwurf gibt, wo man etwas dazu nachlesen könnte.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Golfpro63

Zitat von: Ottokar am 12. Mai 2022, 09:01:28Es gibt keine  312 Euro durch die Steuererklärung, ich weis nicht, woher du das hast.
Es soll einmalig 300€ für Erwerbstätige geben, die vom AG zusammen mit dem Lohn ausgezahlt werden müssen/sollen.
Ich nehme an, dass in Härtefällen, wo AG diese 300€ nicht zahlen können, diese in Form einer negativen Einkommenssteuer (sprich: Steuererstattung) gezahlt werden.
Ob das tatsächlich zutrifft, kann bislang niemand beantworten, da es dazu derzeit keinen Gesetzentwurf gibt, wo man etwas dazu nachlesen könnte.
Ich habe hier Mal ein Beitrag rausgesucht, der meine Frage ganz gut wiederspiegelt, vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt:)

Spritzenhalter

Gestern habe ich gelesen, dass manche Haushalte mit 3000€ Nachzahlung rechnen müssen. Diese 300€, welche zudem über die Steuer laufen, sind die reinste Verarsche.

Harald53

Ich habe dazu auch mal eine Frage, wie läuft das eigentlich bei Aufstockern.
Die gehen ja arbeiten und bekommen trotzdem noch zusätzlich Hartz4.

Was bekommen die dann? Die 300 Euro oder die 200 Euro (oder beides ^^)?

Ellen_Alien

Rein logisch gesehen beides, da die eine Leistung an die Steuer und die andere an den Leistungsbezug gebunden ist. Hat man beides, erhält man beides. Theoretisch..

Spritzenhalter

Zitat von: Ellen_Alien am 12. Mai 2022, 14:39:34Rein logisch gesehen beides, da die eine Leistung an die Steuer und die andere an den Leistungsbezug gebunden ist. Hat man beides, erhält man beides. Theoretisch..

+ Corona 100€

Golfpro63

Ich habe hier Mal einen Beitrag rausgesucht :)


Etwa 860.000 erwerbstätige erwerbsfähige Hilfebedürftige


Im Sprachgebrauch der Bundesagentur für Arbeit heißen sie ,,Ergänzer" oder ,,erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte". Auf gut Deutsch: Es sind Menschen, deren Lohn nicht zum Leben reicht. Hier springt der Staat ein und ergänzt das zu geringe Einkommen zur Deckung des Lebensbedarfs mit dem Arbeitslosengeld II auf. Betroffen davon sind nach aktuell vorliegenden Statistiken der Bundesagentur für Arbeit etwa 860.000 Menschen und damit gut fast ein Viertel aller Hartz IV Bedürftigen. Den größten Teil der Hartz IV Aufstocker machen ausschließlich geringfügig Beschäftigte, gefolgt von sozialversicherungspflichtigen Teilzeitkräften aus. 


Energiepauschale und Corona-Bonus
Da im Entlastungspaket nach Hartz IV Bedürftigen (Corona-Bonus) und Beschäftigten (Energiepreispauschale) unterschieden wird, drängt sich die Frage auf, auf welche Leistungen Ergänzer bzw. Hartz IV Aufstocker haben.

Corona-Bonus


Der Corona-Bonus in Höhe von 200 Euro soll nach aktuellem Stand der Dinge im Juli mit dem Hartz IV Regelsatz ausgezahlt werden. So sieht es der Gesetzentwurf vor, der noch vom Bundestag und Bundesrat bestätigt werden muss.



Energiepreispauschale (EPP)



Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Steuerklassen 1 bis 5 sowie geringfügig Beschäftigte mit pauschaler Besteuerung (450-Euro-Jobber) erhalten stattdessen eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die im September als Zuschuss an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen vom Arbeitgeber gezahlt wird. Selbstständige können stattdessen den gleichen Betrag von der Steuer-Vorauszahlung abziehen. Wichtig: Die Energiepreispauschale muss der Einkommensteuer unterzogen werden, je nach persönlicher Steuerklasse bzw. Steuersatz ergeben sich unterschiedlich hohe Abzüge. Damit bleiben je nach Steuerklasse und Einkommen zwischen 180 und 250 Euro netto


Aufstocker erhalten beide Leistungen


Da es nach aktueller Informationslage seitens der Regierung keine ausschließenden Kriterien gibt, erhalten Hartz IV Aufstocker demnach beide Zahlungen. Einmal die 200 Euro Pauschale im Juli sowie die 300 Euro Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro im September 2022.



Zählt die Pauschale als Einkommen bei Hartz IV Bezug?


Kompliziert könnte es bei der Frage werden, ob und wie die Energiepreispauschale im Hinblick auf die Hartz IV Leistungen als Einkommen berücksichtigt wird


Laut Bundesarbeitsministerium gibt es dazu derzeit noch keine Regelung: ,,Ob und inwieweit die Energiepreispauschale bei ALG-II-Aufstockenden als Einkommen zu berücksichtigen ist, wird im Rahmen der Umsetzung des Entlastungspakets noch zu klären sein", heißt es von einem Sprecher des Ministeriums gegenüber der ,,taz".

Hierbei komme es auf den Zweck und das Zusammenspiel der übrigen Entlastungen an

Denkbar wären drei Szenarien:

1. Keine Anrechnung aufgrund Zweckbestimmung
Dabei ist der Zweck der Leistungen maßgeblich für eine Anrechnung, denn in § 11a Abs. 3 SGB II – Nicht zu berücksichtigende Einkommen heißt es:

(3) Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen.

2. Anrechnung als Erwerbseinkommen
Klar ist, dass bei einer Anrechnung der Energiepreispauschale als Einkommen höchstwahrscheinlich nicht viel davon übrig bliebe. Einerseits, dass es als Erwerbseinkommen angerechnet wird. In diesem Fall wäre allerdings der Erwerbstätigen-Freibetrag auf das reguläre Einkommen bereits angerechnet, so dass die 300 Euro Pauschale voll auf die Hartz IV Leistungen angerechnet würde – je nachdem wie hoch das Einkommen in diesem Monat ausfällt.


3. Anrechnung als sonstiges Einkommen
Eine weiteres Szenario wäre die Anrechnung als sonstiges Einkommen nach § 11 Abs. 3 SGB II. Hierbei gibt es keinen Erwerbstätigen-Freibetrag, lediglich die 30 Euro Pauschale für Versicherungen, sofern nicht schon anderweitig ausgeschöpft. In diesem Fall wäre sogar eine Aufteilung der gesamten Energiepauschale auf sechs Monate möglich, sofern die Einmalzahlung im Monat des Zuflusses zum Entfall des Leistungsanspruchs auf Hartz IV führe.

Gesetzliche Regelung bleibt noch aus
Hier werden also die nächsten Tage und Wochen zeigen, inwieweit die Energiepreispauschale bei Hartz 4 berücksichtigt oder nicht berücksichtigt wird. Spätestens wenn Bundestag und Bundesrat abschließend darüber entschieden haben, muss es eine Regelung zu diesem Thema geben.



Quellen hätte ich auch zu Not

Ottokar

Lt. der heute beschlossenen Fassung (Bt-Drs 20/1765) hat jede unbeschränkt steuerpflichtige Person, die im Jahr 2022 steuerpflichtiges Einkommen aus abhängiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit erhalten hat (unabhängig von der Höhe des Einkommens und der Dauer der Beschäftigung), Anspruch auf die 300€ Energiepauschale.
Wer diese nicht im September oder Oktober 2022 vom AG ausgezahlt bekommt, der bekommt sie im Zusammenhang mit der ab 01.01.2023 abzugebenden Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 (und dem dort einzutragenden steuerpflichtigen Erwerbseinkommen) vom Finanzamt ausgezahlt.
Die Energiepauschale darf bei einkommensabhängigen Sozialleistungen (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld etc.) nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Maunzi

Zitat von: Ottokar am 13. Mai 2022, 20:21:45steuerpflichtiges Einkommen aus abhängiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit erhalten hat  (unabhängig von der Höhe des Einkommens

Bedeutet das, dass jemand der sich durch ein Gewerbe selbstständig etwas dazuverdient, sonst aber Leistungen nach dem SGB12 erhält (Erwerbsunfähig) hier durch die Steuererklärung etwas erhält? Auch wenn es nur 1€ wäre der nach Abzug aller Kosten am Ende als Gewinn in der Steuererklärung steht?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)