Entlastungspaket

Begonnen von Golfpro63, 10. Mai 2022, 22:31:11

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Spritzenhalter

Sory Leute, ich blicke da nicht mehr durch.

Es war die Rede vom Coronazuschuss, hier 100€. Anschließend was mit Energiekosten, ebenfalls 100€. Dank Onkel Olaf wurde der letztere Betrag von 100€ auf 200€ erhöht. Defacto kommen im Juni 300€ zur Auszahlung oder wie jetzt?

Ellen_Alien

Zitat von: Spritzenhalter am 18. Mai 2022, 13:31:29Sory Leute, ich blicke da nicht mehr durch.

Es war die Rede vom Coronazuschuss, hier 100€. Anschließend was mit Energiekosten, ebenfalls 100€. Dank Onkel Olaf wurde der letztere Betrag von 100€ auf 200€ erhöht. Defacto kommen im Juni 300€ zur Auszahlung oder wie jetzt?
Die 300 € sind für alle mit Erwerbseinkommen.
Coronabonus und die 200 € für alle mit Alg2.
Der Heizkostenzuschuss iHv 270 € (oder mehr in Abhängigkeit von der Anzahl der Haushaltsmitglieder) ist für alle mit Wohngeld bzw. BAföG mit eigenem Hausstand.
Achso, wann die Auszahlung der Zuschüsse zum Alg2 ist, da gibts bisher nur unkonkretes ,,ab Juni"

Spritzenhalter

NeNe.....100€ Coronazuschuss für ALG 2 und aus weiteren 100€ für Heizkostenzuschuss wurden 200€ = 300€
Erwerbseinkommen = 300€

Ottokar

Es gibt eine einmalige Sonderzahlung im Bereich SGB II/XII i.H.v. 200 Euro.
Es gibt eine einmalige Sonderzahlung im Bereich Kindergeld i.H.v. 100 Euro.
Es gibt eine einmalige steuerpflichtige Sonderzahlung für Erwerbstätige i.H.v. 300 Euro (Energiepreispauschale).
Es gibt eine einmalige nicht steuerpflichtige, nicht pfändbare und nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen anrechenbare Sonderzahlung im Bereich WoGG i.H.v. mind. 270 Euro für die letzte Heizperiode (Heizkostenzuschuss).
Außerdem sollen im SGB II nur Minderjährige und im SGB XII Personen bis einschl. 24 Jahre eine monatliche Regelsatzerhöhung i.H.v. 20 Euro erhalten (Sofortzuschlag).

Bis auf die Energiepreispauschale, die ab September fällig ist, sollen imho alle anderen Zahlungen im bzw. ab Juli erfolgen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mrbouvier

Zitat von: Spritzenhalter am 18. Mai 2022, 18:30:57NeNe.....100€ Coronazuschuss für ALG 2 und aus weiteren 100€ für Heizkostenzuschuss wurden 200€ = 300€
Erwerbseinkommen = 300€

Für Alg 2 Empfänger gibt es insgesamt 200 Euro. Was gibt es daran nicht zu verstehen?

eifelbahner

Eben der Umstand, dass von 100,- Coronahilfe und von 100,- Heizkostenhilfe, die auf 200,- erhöht wurde, die Rede ist. Macht nach Adam Riese zusammen 300,-

Maunzi

Die Coronahilfe ist doch nur für Kinder? Also das mit den 100 pro Kind das mit dem Kindergeld ausbezahlt wird?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

a_good_heart

Zitat von: Saftkutscher am 19. Mai 2022, 16:27:37Eben der Umstand, dass von 100,- Coronahilfe und von 100,- Heizkostenhilfe, die auf 200,- erhöht wurde, die Rede ist. Macht nach Adam Riese zusammen 300,-

HartzIV Empfänger bekommen ihre Heizkosten vom JC bezahlt, ergo kann es nach Adam Riese gar keine Heizkostenhilfe geben... :blum:
Guck mal was @Ottokar in #33 geschrieben hat, dann bist du im Bilde :zwinker: 
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Ottokar

Zitat von: Saftkutscher am 19. Mai 2022, 16:27:37Eben der Umstand, dass von 100,- Coronahilfe und von 100,- Heizkostenhilfe, die auf 200,- erhöht wurde, die Rede ist. Macht nach Adam Riese zusammen 300,-

Es gab niemals 100€ Heizkostenhilfe, deshalb ist deine Rechnung falsch.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Cridi

tut mir leid wenn ich das nochmal hochhole, aber wenn ich jetzt voll alg2 empfänger bin und arbeite jetzt nächstes monat einen Minijob bis 100 Euro, kann ich dann auch die 300 euro abgreifen, oder nein, weil ich ja keine steuern zahle und daher keine steuererklärung mache (obwohl es ja heißt, jeder, der auch nur 1 euro verdient, bekommt die) Und falls ich anspruch darauf haben sollte, wird das jetzt definitiv nicht angerechnet oder ist das noch unklar

Ottokar

Ob du tatsächlich Einkommenssteuer zahlst oder nicht, ist nicht relevant.
Du kannst die 300 Euro "abgreifen", indem du für 2022 (ausnahmsweise) eine Einkommenssteuererklärung abgibst, in welcher du diese einmalige Einnahme aus Erwerbstätigkeit angibst.
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Cridi

OK aber was ist konkret mit Anrechnung, falls ich bis dahin weiterhin Hartz4 erhalten sollte

CCR

Zitat von: Ottokar am 30. Mai 2022, 10:23:43Ob du tatsächlich Einkommenssteuer zahlst oder nicht, ist nicht relevant.
Du kannst die 300 Euro "abgreifen", indem du für 2022 (ausnahmsweise) eine Einkommenssteuererklärung abgibst, in welcher du diese einmalige Einnahme aus Erwerbstätigkeit angibst.

nach Abzug der Steuer bleibt wie viel übrig doch keine 300€

Cridi

Zitat von: CCR am 30. Mai 2022, 15:31:43
Zitat von: Ottokar am 30. Mai 2022, 10:23:43Ob du tatsächlich Einkommenssteuer zahlst oder nicht, ist nicht relevant.
Du kannst die 300 Euro "abgreifen", indem du für 2022 (ausnahmsweise) eine Einkommenssteuererklärung abgibst, in welcher du diese einmalige Einnahme aus Erwerbstätigkeit angibst.

nach Abzug der Steuer bleibt wie viel übrig doch keine 300€
du zahlst ja keine steuern als hartzer bzw. mit nem minijob, vorallem, wenn ich z.b. nur 2 stunden auf mindestlohnbasis nen Hund ausführe und des wars einmalig

CCR

sicher der Grundfreibetrag auf Steuern ist ja auch erhöht worden so greift es nicht.