Bedarfsgemeinschaft mit Rentner

Begonnen von Frank_44, 07. Oktober 2022, 14:10:06

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Frank_44

Guten Tag,

meine Frau und ich beziehen momentan ALG II.

Nun mussten wir einen neuen Antrag stellen. Darin habe ich dem Jobcenter mitgeteilt, dass ich ab Mai 2023 1600 Euro Rente erhalte (ca. 1400 Euro netto).

Dem Antrag wurde stattgegeben, und zwar jeweils 50% für meine Frau und mich. Ab Mai 2023 bekommt meine Frau weiterhin 50% des ALG 2 Satzes. Damit erzielen wir höheres Einkommen als der ALG II Regelsatz.

Nach 2maliger Anfrage bei Jobcenter wurde uns mitgeteilt, dass der Weiterbewilligungsantrag so in Ordnung ist. Die Rente eines in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Rentners dürfe in die Berechnung nicht mit einfließen.

Schön für uns, aber skeptisch bin ich immer noch.

Ist der Weiterbewilligungsantrag falsch? Wenn ja, kann das Jobcenter ab Mai 2023 Geld zurückfordern?

Ottokar

Welche Art Rente? Alter, teilweise oder volle Erwerbsminderung?
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Frank_44

Hallo,

frühzeitige Altersrente aufgrund Schwerbehinderung (GdB 50%).

Ottokar

D.h. ab Mai 2023 bist du Rentner?
Dann hast du keinen Anspruch mehr auf ALG II (und aufgrund der Rentenhöhe auch nicht auf Grundsicherung nach SGB XII), trotzdem wird dein Einkommen beim Bedarf deiner Frau berücksichtigt.
Lt. BSG muss hierbei die Vertikalmethode angewendet werden, d.h. dein nach den Vorschriften des SGB II ermitteltes anrechenbares Einkommen mindert zunächst deinen rechnerischen SGB II-Bedarf und danach den deiner Frau.

Diese Aussage
Zitat von: Frank_44 am 07. Oktober 2022, 14:10:06Nach 2maliger Anfrage bei Jobcenter wurde uns mitgeteilt, dass der Weiterbewilligungsantrag so in Ordnung ist. Die Rente eines in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Rentners dürfe in die Berechnung nicht mit einfließen.
ist nachweislich falsch. Eine solche Regelung existiert nicht.
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Frank_44

ZitatDiese Aussage
Zitat von: Frank_44 am 07. Oktober 2022, 14:10:06Nach 2maliger Anfrage bei Jobcenter wurde uns mitgeteilt, dass der Weiterbewilligungsantrag so in Ordnung ist. Die Rente eines in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Rentners dürfe in die Berechnung nicht mit einfließen.
ist nachweislich falsch. Eine solche Regelung existiert nicht.

Ok, aber wenn die Sachbearbeiterin einen Fehler im Weiterbewilligungsantrag gemacht hat, wie soll ich mich nun verhalten? Das ALG II Geld von meiner Frau ab Mai 2023 behalten und abwarten, wie über den nächsten Antrag im September 2023 entschieden wird? Können die dann eine Rückzahlung verlangen, obwohl es nicht unser Fehler war?

Ottokar

Zitat von: Frank_44 am 07. Oktober 2022, 15:13:35Können die dann eine Rückzahlung verlangen, obwohl es nicht unser Fehler war?
Natürlich können die und dürfen sie auch.

Hast du schon den Rentenbescheid erhalten? Und wenn ja: liegt dieser (Kopie) dem JC vor?
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Frank_44

Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 15:15:41Hast du schon den Rentenbescheid erhalten? Und wenn ja: liegt dieser (Kopie) dem JC vor?

Nein, den Rentenantrag kann ich erst 3 Monate vor dem Monat Mai 2023 stellen. Aber im Weiterbewilligungsantrag habe ich die Rentenhöhe (ca. - Angabe lt. Rentenrechner der LVA) angegeben und es wurde ja auch berücksichtigt. Und im Telefongespräch mit der Sachbearbeiterin wurde ja auch noch mal explizit darauf hingewiesen.

Meine Frau wird Montag nochmals anrufen und sich die Teamleiterin geben lassen, um das erst einmal telefonisch zu klären und evtl. einen neuen Bewilligungsbescheid anzufordern.

Fettnäpfchen

Frank_44

Zitat von: Frank_44 am 07. Oktober 2022, 15:31:43Meine Frau wird Montag nochmals anrufen und sich die Teamleiterin geben lassen, um das erst einmal telefonisch zu klären und evtl. einen neuen Bewilligungsbescheid anzufordern.
Spar dir bzw. deiner Frau die Arbeit.

Das kannst du immer noch machen wenn du einen gültigen Rentenbescheid hast
oder
wenn du nachgerechnet hast und feststellst das die vom JC errechneten Summen nicht stimmen. Das "überflüssige" ALG 2 solltest du auf die Seite legen zwecks Rückzahlung.

https://hartz.info/index.php?topic=17.msg18#msg18 >> Unterschied zwischen Bedarfsanteilsmethode (Horizontalmethode) und Vertikalmethode

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yavanna

Wenn es keine Optionskommune ist, sollte das Programm dem unwissenden SB schon vorrechnen, wie der Anspruch ist.
Das Tolle an der EDV, man muss es nicht nachvollziehen können  :ironie:

Ottokar

Zitat von: Frank_44 am 07. Oktober 2022, 15:31:43Nein, den Rentenantrag kann ich erst 3 Monate vor dem Monat Mai 2023 stellen.
Sowas hatte ich mir schon gedacht. Das JC kann natürlich nicht auf Verdacht hin eine Rentenbewilligung und -zahlung annehmen.
Du musst, wenn du den Rentenbescheid hast, diese Änderung (Rentenbezug ab...) unter Vorlage des Rentenbescheides dem JC mitteilen, dann wird das JC den Bescheid ab Mai 2023 entsprechend anpassen bzw. aufheben, sollte deine Frau unter Berücksichtigung deiner Rente keinen Anspruch mehr haben.
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