Alg2 Umzugswunsch wegen EG

Begonnen von Larissa, 01. Juli 2022, 20:24:21

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Larissa

Hallo, vielleicht ist jemand hier der mir helfen kann. Ich wohne im EG, das Gebäude hat sicherheitsmängel und ich kann bei den hohen Temperaturen nicht bei gekipptem Fenster schlafen, da jederzeit jemand das Fenster aufhebeln könnte. Bei 3 Nachbarn im EG wurde bereits eingebrochen. Selbstverständlich suche ich eine Whg nach den Bedingungen des Jobcenters. Hat jemand Rat was ich tun muss und auf was ich achten muss beim Antrag bzgl des Umzugswunsch? Danke

rioreisender

Zitat von: Larissa am 01. Juli 2022, 20:24:21das Gebäude hat sicherheitsmängel

Meinst Du mit "das Gebäude hat sicherheitsmängel" das Fenster oder etwas anderes?
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Flip

Die Fenster sind eigentlich in Ordnung, aber du bist der Meinung, dass da extra Sicherungen sein müssen, damit kein Einbrecher einsteigen kann?

Das ist nicht Sache des Vermieters. Der hat für eine abschließbare Tür und funktionsfähige, schließbare Fenster zu sorgen, aber nicht darüber hinaus.

Mithin ist deine Angst vor einem Einbruch kein Umzugsgrund für das Jobcenter. Und auch der geplante Verkauf ist es nicht, denn hier gilt immer noch die Regel, dass Verkauf Miete nicht bricht. Du musst also keinesfalls umziehen.


rioreisender

Zitat von: Flip am 01. Juli 2022, 21:13:57die Regel, dass Verkauf Miete nicht bricht.

§ 566 BGB Kauf bricht nicht Miete.
Was bedeutet der Grundsatz Kauf bricht nicht Miete?
Dies bedeutet, dass ein Mietverhältnis durch den Verkauf der Wohnung nicht beendet wird, sondern kraft Gesetzes auf den Käufer übergeht, der das Mietverhältnis – wie auch der Verkäufer – nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrundes (z. B. Eigenbedarf) kündigen kann.

Ansonst gilt das bereits von Flip Gesagte.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Larissa

Nach meinem Einzug wurde der Boden vor meinem Fenster hochgebaut, sodass man einsteigen könnte und die Fluchttür steht ständig offen. Das habe ich bereits der Wohnungsgenossenschaft mitgeteilt aber es wird nichts unternommen. Ich möchte deswegen gerne umziehen wird das Jobcenter es mir gewähren?

Flip

Die Fluchttür führt doch nicht in deine Wohnung? Und dass Fenster ebenerdig sind, ist auch nichts ungewöhnliches. Da dürfte ja niemand im Erdgeschoss wohnen. Soweit deine Haustür verschließbar ist und die Fenster normal funktionieren, gibt es keinen Grund, vom Vermieter darüber hinaus gehende Sicherungsmaßnahmen zu verlangen, nur, weil du Angst hast.

Moderat

Das was Flip sagt. Dein höchst subjektives Empfinden ist kein Grund.

PetraL

Zitat von: Flip am 01. Juli 2022, 23:37:36Soweit deine Haustür verschließbar ist und die Fenster normal funktionieren, gibt es keinen Grund, vom Vermieter darüber hinaus gehende Sicherungsmaßnahmen zu verlangen, nur, weil du Angst hast.
Wir wissen jetzt nicht, wie stabil ihre Wohnungstür und Fenster nun tatsächlich sind und ob sie wirklich ein Gefühl der Sicherheit gibt/geben.
Als Frau sieht man den Sicherheits-Aspekt vielleicht auch ein bisschen anders - einfach weil wir aufgrund unseres Geschlechts schon viel gefährdeter sind.
Möglicherweise besteht auch ein wirklicher Grund, warum sich die TE gefährdet fühlt.
Auch ist das "Angst-Empfinden" bei jeder Person unabhängig vom Geschlecht unterschiedlich ausgeprägt, ganz zu schweigen davon, dass es viele Menschen mit Angst-Störungen gibt. Das sucht sich niemand freiwillig aus, der Leidensdruck kann ganz enorm sein.
@Larissa:
Wenn es konkrete Anhaltspunkte für deine Gefährdung gibt, würde ich das entsprechend dem Jobcenter darlegen. Wenn eine Angststörung vorliegen KÖNNTE, würde ich schnellstens einen Facharzt aufsuchen, mich dort beraten und ggf. ein Attest ausstellen lassen, um es damit beim Jobcenter zu versuchen.
Ob das erfolgsversprechend ist, weiß ich nicht - aber Versuch macht bekanntlich kluch  :zwinker:
Zumindest eine Angststörung ist eine ernstzunehmende Behinderung, deshalb sollte es - zumindest theoretisch - ebenso wie bei anderen Behinderungen eine Möglichkeit geben, diese auch für die Wohnungswahl geltend machen zu können.
Und eine konkrete Gefährdung sollte nun wirklich ein ernstzunehmender Grund sein, schnellstens woanders hin zu ziehen.
Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg. Alles Gute und LG.

Ratlos

Die "Sicherheitsmängel" beruhen auf der Möglichkeit ein gekipptes Fenster von einem Einbrecher "aufhebeln" zu können um in die Wohnung einzusteigen.
Wie soll das "aufhebeln" vor sich gehen vor allem geräuschlos?
Unsere Fenster lassen sich in gekippten Zustand ganz sicher nicht aufhebeln.
Und eine Fluchttüre kann eigentlich nur von innen geöffnet werden um im Notfall ins Freie zu gelangen.
Das alles stellt keinen Grund für einen Umzug dar.

Fettnäpfchen

Larissa

Zitat von: Larissa am 01. Juli 2022, 20:24:21Hat jemand Rat was ich tun muss und auf was ich achten muss beim Antrag bzgl des Umzugswunsch?
Wie du gelesen hast brauchst du einen Grund der vom JC anerkannt wird damit du eine Zusicherung zum Umzug bekommst.

Du kannst natürlich ohne Zusicherung umziehen da musst du aber darauf achten dass die Whg nicht teurer ist als jetzt wenn du innerhalb des JC Bezirks umziehst. Nebenkostennachzahlungen werden auch nur bedingt weiter bezahlt und Beihilfe in Geld für den Umzug und Kaution gibt es auch nicht.

Brauchst du etwas davon dann ist die Zusicherung unabdingbar denn dann kann man die entsprechenden Anträge stellen.

Hier mal der Ratgeber Umzug zum einlesen.

MfG FN
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Birgit63

Ich sehe es auch so wie meine Vorschreiber. Wohne selbst im Erdgeschoss. Bei mir haben sie auch vor 25 Jahren mal eingebrochen. Sind durch die Terrassentür gekommen. Im November um 18.00 Uhr. Ich habe zu der Zeit meine Tochter zum Sport gefahren. Trotzdem wohne ich immer noch in dieser Wohnung. Die Terrassentür wurde repariert. Habe Lampen mit Timer im Fenster stehen, so dass es im Dunkeln immer aussieht, als wenn jemand zu Hause ist. Meine Freundin hat mal in der 4. Etage gewohnt. Sie war am Vormittag einkaufen und kommt zurück und siehe da, man hatte bei ihr eingebrochen. Trotz abgeschlossener Wohnungstür hat jemand die Wohnungstür aufgebrochen. Es passiert also nicht nur im Erdgeschoss.