HzL und Aufenthaltszeiten der Kinder / Kürzungen des JB/ DSL Kostenübernahme

Begonnen von Rush, 06. Juli 2022, 20:08:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Rush

Hallo alle zusammen,

ich und meine beiden Kinder beziehen Hartz4. Die Kinder sind jedes zweite Wochenende bei meinem Ex und es gibt eine Ferienregelung 50/50. Letztes Jahr hatte der JB uns viel zu wenig angerechnet und es kamen ständige Änderungsbescheide mit mehrfacher Nachzahlungen in nicht kleinen Summen. Ich selber hatte kein Überblick mehr wieso und warum. Teilweise wurden Nachzahlungen vom JB selbst veranlasst ohne das ich darauf Aufmerksam machte, es war aber blöd die ganzen Monate massive Geldprobleme zu haben um dann eine hohe Summe vom JB zu bekommen weil sich jemand verrechnet hatte.   
Dieses Jahr hat sich die Sachbearbeiterin geändert und vom 01-06.22 wurde wie gewohnt alles berechnet doch beim WBA für den Zeitraum 07-12.22 wurden massive Kürzungen vorgenommen.
Weiterhin fordert die Sachbearbeiterin konkrete Aufenthaltszeiten der Kinder Rückwirkend vom 01.-06.2022.

Frage 1. Ich hatte aber kein Buch geführt und kann keine konkrete Zeiten nennen. Darf der JB diese Zeiten Rückwirkend verlangen?

Im Bescheid wird die "Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB 2" der Kinder gekürzt,
verständlich wenn sie sich beim Vater befinden.

Als HzL wird für Kind1(7) 311€ und Kind2(5) 285€ angegeben. Das wird dann durch 30 Tage geteilt und mit den Aufenthaltstagen Multipliziert.

Frage 2. Darf der JB die HzL so weit kürzen?
 
Konkret für 14 tage werden mir 268€ abgezogen macht etwa ca.10€ für Tag und Kind. In der Vergangenheit wurden viel kleinere Beträge berechnet obwohl ich den Vergleich (Regelung des Aufenthalts der Kinder) von Anfang an angegeben hatte.
Es ist halt so das ich keine 268€ Spare wenn die Kinder 14 Tage nicht bei mir sind.

Da der JB jeden Cent umdreht und das Leben sich massiv verteuert hat tut es schon sehr weh.
Ich habe ein Handyvertrag mit 120GB mobilen Datenvolumen im Monat für 38€ der ausläuft. 

Frage 3. Übernimmt das JB ein Handyvertrag oder DSL?
Ich meine mal gehört zu haben das heutzutage der DSL Anschluss übernommen wird weil er als  Lebensgrundlage gilt. So könnte ich wenigsten 38€ im Monat sparen.

Über eine Rückmeldung und Hilfestellung würde ich mich freuen.
       

Flip

ZitatDarf der JB diese Zeiten Rückwirkend verlangen?

Wenn nur für ein halbes Jahr bewilligt wurde, war das vielleicht nur vorläufig? Dann steht jetzt wahrscheinlich eine endgültige Festsetzung an, die natürlich auf Grundlage des tatsächlichen Aufenthalts der Kinder erfolgt.

ZitatDarf der JB die HzL so weit kürzen?

Für jeden Tag, an dem die Kinder mehr als 12 Stunden beim anderen Elternteil sind, steht dir keine Leistung für sie zu, vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2021, B 14 AS 73/20 R:

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/2021_12_14_B_14_AS_73_20_R.html

Ob die Beträge stimmen, musst du selbst rechnen.

ZitatÜbernimmt das JB ein Handyvertrag oder DSL?

Nein.