Bürgergeld Nachzahlung / Neuer Job / Offene Mieten

Begonnen von FrauMueller, 07. Januar 2024, 13:55:50

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FrauMueller

Meine Weiterbewilligung hat sich über einen längeren Zeitraum in die Länge gezogen. Es gab die Vermutung des Leistungsbetrugs, angeblich hätte ich einen Minijob gehabt. Das ist aber quatsch.

Nun liegt seit November der Bescheid vor und ich hatte Ende November auch endlich Geld bekommen. Der Bewilligungszeitraum endete 12/2023. Aktuell erhalte ich kein Bürgergeld mehr, da ich zum Glück eine Anstellung bei Lidl gefunden habe.

Ich habe aber noch zwei Probleme:

1. Die Miete für November ist noch nicht bezahlt. Kann ich diese nun einfach im neuen Jahr an die Vermieter bezahlen und dem Jobcenter einen Kontoauszug davon schicken? Oder gerate ich dadurch in irgendlwelche Probleme, z.B. weil die Mietzahlung nicht während des Bewilligungszeitraumes bzw. zum Fälligkeitsdatum laut Mietvertrag getätigt wurde?

2. In den Monaten während des Bewilligungszeitraumes, fand 1 Mietzahlung im September über das Konto einer Dritten Person an die Vermieter Hauser statt, da ich zu dem Zeitpunkt noch kein Geld vom JC bekommen hatte und die Miete nicht zahlen konnte. Dies war dem JC aus den vorliegenden Kontoauszügen ersichtlich.

Nun soll ich die Mietzahlung, die nicht von meinem Konto abgegangen ist ggü. der Behörde nachweisen.
Natürlich hat die dritte Person keine Lust ihre Kontoauszüge dort einzureichen (verständlich).
Auch die Vermieter möchte ich nicht behelligen.

Ich möchte auch der Person die Leihgabe aus dem vergangenen Jahr zurück zahlen, befinde mich aber im neuen Jahr und erhalte aktuell kein Bürgergeld. Kann ich den geliehenen Betrag nun einfach zurücküberweisen und alles ist gut? Wie kann ich hier vorgehen um Komplikationen zu vermeiden? Benötige ich ein Darlehensvertrag oder ähnliches?

Das Jobcenter will ja für die Leihgabe als auch die nachträglich gezahlte Miete Nachweise haben.

LG
Edwina Müller

september23

Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 13:55:501. Die Miete für November ist noch nicht bezahlt. Kann ich diese nun einfach im neuen Jahr an die Vermieter bezahlen und dem Jobcenter einen Kontoauszug davon schicken? Oder gerate ich dadurch in irgendlwelche Probleme, z.B. weil die Mietzahlung nicht während des Bewilligungszeitraumes bzw. zum Fälligkeitsdatum laut Mietvertrag getätigt wurde?
Du solltest dem geduldigen Vermieter so oder so in jedem Fall die Miete umgehend zahlen. Wieso musst Du dem JC das jetzt noch nachweisen, wenn Du nur nachträglich bewilligt /ausgezahlt bekommen hast und jetzt nicht mehr im Bezug bist?

Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 13:55:50Nun soll ich die Mietzahlung, die nicht von meinem Konto abgegangen ist ggü. der Behörde nachweisen.
Natürlich hat die dritte Person keine Lust ihre Kontoauszüge dort einzureichen (verständlich).
Auch die Vermieter möchte ich nicht behelligen.
a) Bestätige das selbst und verweise auf ein Darlehen
b) Lass den Vermieter das bestätigen, auf einem vorgefertigten Schreiben, dass die Miete gezahlt wurde

Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 13:55:50Ich möchte auch der Person die Leihgabe aus dem vergangenen Jahr zurück zahlen, befinde mich aber im neuen Jahr und erhalte aktuell kein Bürgergeld. Kann ich den geliehenen Betrag nun einfach zurücküberweisen und alles ist gut? Wie kann ich hier vorgehen um Komplikationen zu vermeiden? Benötige ich ein Darlehensvertrag oder ähnliches?
wenn Du nicht mehr im Bezug bist, geht es das JC doch nichts mehr an, was Du über Dein Konto wem zahlst.

Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 13:55:50Das Jobcenter will ja für die Leihgabe als auch die nachträglich gezahlte Miete Nachweise haben.
für was und auf welcher Grundlage? War die Nachzahlung des BG vorläufig oder willst Du noch was von denen für die Miete?

Fettnäpfchen

FrauMueller

Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 13:55:50Benötige ich ein Darlehensvertrag oder ähnliches?
das wäre das beste > Beispiele für einen Darlehensvertrag

Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 13:55:501. Die Miete für November ist noch nicht bezahlt. Kann ich diese nun einfach im neuen Jahr an die Vermieter bezahlen und dem Jobcenter einen Kontoauszug davon schicken? Oder gerate ich dadurch in irgendlwelche Probleme, z.B. weil die Mietzahlung nicht während des Bewilligungszeitraumes bzw. zum Fälligkeitsdatum laut Mietvertrag getätigt wurde?
Wenn das JC zuständig war dann musst du es schriftlich (nachweislich) daran erinnern.
Zahlen kannst du es sofort.

Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 13:55:50Nun soll ich die Mietzahlung, die nicht von meinem Konto abgegangen ist ggü. der Behörde nachweisen. Natürlich hat die dritte Person keine Lust ihre Kontoauszüge dort einzureichen (verständlich). Auch die Vermieter möchte ich nicht behelligen.
Nachweis ist oben gesetztes Muster das du anpasst. Und mehr braucht es nicht. Auch nicht den VM.
Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 13:55:50Kann ich den geliehenen Betrag nun einfach zurücküberweisen und alles ist gut?
Wenn der Darlehensvertrag dementsprechend aufgesetzt wird/wurde ja klar.

Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 13:55:50Das Jobcenter will ja für die Leihgabe als auch die nachträglich gezahlte Miete Nachweise haben.
Ja die würden das sicher gerne als Einkommen bei dir anrechnen und uU Geld zurückverlangen.  :no: Was mit entsprechenden Nachweisen aber unmöglich wird.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

FrauMueller

#3
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2024, 14:50:44FrauMueller

Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 13:55:50Nun soll ich die Mietzahlung, die nicht von meinem Konto abgegangen ist ggü. der Behörde nachweisen. Natürlich hat die dritte Person keine Lust ihre Kontoauszüge dort einzureichen (verständlich). Auch die Vermieter möchte ich nicht behelligen.
Nachweis ist oben gesetztes Muster das du anpasst. Und mehr braucht es nicht. Auch nicht den VM.

Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 13:55:50Das Jobcenter will ja für die Leihgabe als auch die nachträglich gezahlte Miete Nachweise haben.
Ja die würden das sicher gerne als Einkommen bei dir anrechnen und uU Geld zurückverlangen.  :no: Was mit entsprechenden Nachweisen aber unmöglich wird.

MfG FN

Inwiefern soll ich das JC schriftlich (nachweislich) daran erinnern dass es zuständig war? Die wissen doch, dass ich die Miete nicht zahlen konnte weil die mir kein Geld überwiesen haben zum Fälligkeitszeitraum.



Die Zahlung wurde vorläufig bewilligt. Ich glaube das ist so, weil ich nebenberuflich selbstständig bin / war  im Bereich Nachbarschaftshilfe / Einkaufshilfe während des Bezugs.


Zitat von: september23 am 07. Januar 2024, 14:17:38Du solltest dem geduldigen Vermieter so oder so in jedem Fall die Miete umgehend zahlen. Wieso musst Du dem JC das jetzt noch nachweisen, wenn Du nur nachträglich bewilligt /ausgezahlt bekommen hast und jetzt nicht mehr im Bezug bist?

a) Bestätige das selbst und verweise auf ein Darlehen
b) Lass den Vermieter das bestätigen, auf einem vorgefertigten Schreiben, dass die Miete gezahlt wurde

wenn Du nicht mehr im Bezug bist, geht es das JC doch nichts mehr an, was Du über Dein Konto wem zahlst.

Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 13:55:50Das Jobcenter will ja für die Leihgabe als auch die nachträglich gezahlte Miete Nachweise haben.
für was und auf welcher Grundlage? War die Nachzahlung des BG vorläufig oder willst Du noch was von denen für die Miete?

Das wüsste ich auch gerne auf welcher Grundlage das basiert.

Fettnäpfchen

FrauMueller

Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 15:17:10Inwiefern soll ich das JC schriftlich (nachweislich) daran erinnern dass es zuständig war? Die wissen doch, dass ich die Miete nicht zahlen konnte weil die mir kein Geld überwiesen haben zum Fälligkeitszeitraum.
schriftlich (nachweislich)wäre für mich :
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 15:17:10Die wissen doch, dass ich die Miete nicht zahlen konnte weil die mir kein Geld überwiesen haben zum Fälligkeitszeitraum
Also warst du im Bezug und hast keine KdUH bekommen. ?
Wobei ich davon ausgehe dass du Anspruch darauf hattest sonst würdest du das Geld ja nicht wollen.
Leistungspflicht des Leistungsträgers
ZitatALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.(weiterlesen...)

MfG FN
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september23

Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 15:17:10[
Die Zahlung wurde vorläufig bewilligt. Ich glaube das ist so, weil ich nebenberuflich selbstständig bin / war  ....
ja- dieses nicht unwesentliche Detail am besten gleich nennen...

FrauMueller

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2024, 15:54:04
Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 15:17:10Die wissen doch, dass ich die Miete nicht zahlen konnte weil die mir kein Geld überwiesen haben zum Fälligkeitszeitraum
Also warst du im Bezug und hast keine KdUH bekommen. ?
Wobei ich davon ausgehe dass du Anspruch darauf hattest sonst würdest du das Geld ja nicht wollen.

Ich hatte den WBA gestellt aber nicht bewilligt bekommen. Das war teilweise meine Schuld, das es sich verzögert hat und teilweise die Schuld vom JC. Jetzt ist das Bürgergeld sehr spät und vorläufig (Selbstständig) bewilligt worden.

Welchen Unterschied macht dies jetzt für meine Lage?

Zitat von: september23 am 07. Januar 2024, 16:08:18
Zitat von: FrauMueller am 07. Januar 2024, 15:17:10[
Die Zahlung wurde vorläufig bewilligt. Ich glaube das ist so, weil ich nebenberuflich selbstständig bin / war  ....
ja- dieses nicht unwesentliche Detail am besten gleich nennen...

Welchen Unterschied macht dies jetzt für meine Lage?

TripleH

Das Vertrauensschutz für die Bewilligung nicht greift, da eine richtige Bewilligung erst mit endgültiger Festsetzung erfolgt. Momentan läufst du daher noch Gefahr, dass z. B. Unterstützungszahlungen von Verwandten und Bekannten als Unterhalt (Einkommen) berücksichtigt werden und nicht eben als Darlehen (kein Einkommen). Du solltest daher hohen Augenmerk auf den/die Darlehensverträge legen (nicht mal so eben dahingeschmiert, sondern, für welchen Zweck, wann zurückzahlbar, in Raten usw.).


Fettnäpfchen

FrauMueller

ZitatFrauMueller link=msg=1595860 date=1704705743]Ich hatte den WBA gestellt aber nicht bewilligt bekommen. Das war teilweise meine Schuld, das es sich verzögert hat und teilweise die Schuld vom JC. Jetzt ist das Bürgergeld sehr spät und vorläufig (Selbstständig) bewilligt worden.

Welchen Unterschied macht dies jetzt für meine Lage?
[/quote]
Leistungen gibt es erst ab der Bewilligung zum ersten des Monats.
Ab wann bewilligt wurde und warum du eine Teilschuld hast ist unbekannt deswegen kann zumindest ich nicht mehr dazu schreiben.

MfG FN
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september23

Zitat von: FrauMueller am 08. Januar 2024, 10:22:23Welchen Unterschied macht dies jetzt für meine Lage?

eine vorläufige Nachzahlung mit Nachberechnung ist was anderes, als eine abschließende Nachzahlung erhalten und nun nicht mehr im Bezug. Alles, was ich Dir in Antwort 1 geantwortet hatte, gilt in dem Fall nicht.

Außer, dass Du dem VM die offene Miete begleichen solltest.