Steuernachzahlung aufgrund Krankengeld Bezug / Nicht selbstständig

Begonnen von Wombat, 13. Juli 2022, 04:07:49

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Wombat

Hallo zusammen,

ich erhielt im Jahr 2020 6 Monate Krankengeld. Den Rest des Jahres habe ich gearbeitet. Ich war das ganze Jahr 2020 im Alg ii Bezug als Aufstocker und bin es immer noch als Aufstocker.

Ich muss nun knapp 800 Euro Steuern nachzahlen für das Jahr 2020.

Wird diese Steuernachzahlung berücksichtigt vom Jobcenter? Als Einkommensmindernd? Ich hab ja diesen Monat 800 Euro weniger zur Verfügung und die Steuernachzahlung ist unverschuldet.

Bin für jede Hilfe dankbar.

Wombat

Ergänzung:

Die Einkommenssteuernachzahlung entsteht durch den Krankengeldbezug im Jahr 2020. Progression nehmt man das Ich hatte in dem Jahr keine zusätzlichen Einkommen oder Vermögen oder irgendetwas. Nur ein Einkommen aus einem Job. Steuerklasse 1. Ledig. Ist oft so, dass man bei Krankengeldbezug nachzahlen muss - wenn man in dem Jahr auch gearbeitet hat.

Die Steuernachzahlung ist durch mich nicht beeinflussbar. Ich konnte sie nicht vermeiden, egal was ich gemacht hätte.

Leeres Portemonnaie

Ich würde es hier mit Paragraph 44 SGB X versuchen.
Da Du damals schon Leistungen vom JC bekommen hast, stimmt ja diese Rechnung  von 2020 dann auch nicht.
Wenn Du mehr zur Verfügung hattest (Einkommen), hast Du somit weniger ALGII erhalten ... 🤔
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Wombat

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 13. Juli 2022, 14:07:16Ich würde es hier mit Paragraph 44 SGB X versuchen.
Da Du damals schon Leistungen vom JC bekommen hast, stimmt ja diese Rechnung  von 2020 dann auch nicht.
Wenn Du mehr zur Verfügung hattest (Einkommen), hast Du somit weniger ALGII erhalten ... 🤔

Du meinst Überprüfungsantrag mit der Begründung die Bescheide vom Jahr 2020 sind falsch, da damals die Lohnsteuer nicht richtig berücksichtigt worden ist? Ja aber welcher Bescheid? Von welchem Monat oder Abschnitt?


Warum wird eine Steuerrückerstattung als Einkommen gewertet aber eine Steuernachzahlung kann nicht abgesetzt werden? Entbehrt mir jeder Logik... Wenn ich Nebenkosten zurück kriege wird ALG II gekürzt bei Nachzahlung übernimmt das JC - solange sie angemessen sind, weil die Vorauszahlung nicht gereicht hat. Ist ja im Prinzip das Selbe, nur dass es um Steuern geht...

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Wombat am 13. Juli 2022, 17:16:11
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 13. Juli 2022, 14:07:16Ich würde es hier mit Paragraph 44 SGB X versuchen.
Da Du damals schon Leistungen vom JC bekommen hast, stimmt ja diese Rechnung  von 2020 dann auch nicht.
Wenn Du mehr zur Verfügung hattest (Einkommen), hast Du somit weniger ALGII erhalten ... 🤔

Ja aber welcher Bescheid? Von welchem Monat oder Abschnitt?


Ich persönlich würde alle ALGII- Bescheide des betreffenden Jahres nehmen, den Krankengeld-Schriebs wg. Höhe, und das alles einreichen.
Vorher habe ich mir immer selbst die Mühe gemacht, um auszurechnen, wieviel ich 1. hatte monatlich und 2. der Satz ist. 
Ist vielleicht bissl wie Milchmädchenrechnung, aber nach 10× Haare raufen und 1× überschlafen wusste ich dann, was fehlt -- oder auch nicht fehlt.
Und so habe ich es dann geschrieben.

BEISPIEL:
Wenn Du 10€ Krankengeld hattest und 9€ noch ergänzend ALGII, und musst jetzt von den 10€ eine Steuer in Höhe von 1€ nachzahlen, hättest Du eben Anspruch auf 1€ mehr ALGII gehabt in dem Monat.
Deshalb den Überprüfungsantrag nach Paragraf xy (Formulierung passend aus diesem Paragr. finde ich persönlich auch immer gut).     


Anm. :
Bei 800€ verstehe ich immer nicht, wie man dazu kommt, als Aufstocker bezahlt man doch gar nicht so viel an Steuer ...  :scratch: 
Allerdings mit Krankengeld ü 6 Wochen kenne ich mich nicht aus.

Weiß denn niemand sonst noch bissel was hierzu?  :schaem:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧