jobcenter zwingt zu em-rente

Begonnen von Lucymaus, 13. Juli 2022, 21:58:12

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Lucymaus

Hallo zusammen.
Das Jobcenter hat mich aufgefordert eine Erwerbsminderungsrente und Sozialhilfe  wegen vorrangiger Leistungen zu stellen, beziehe zZ Hartz IV, eine Amtsärztliche Untersuchung erfolgte vorher, nicht mehr vermittelbar.EM-Rentbescheid Abgelehnt, Wiedrspruch eingelegt. Heute Bescheid Sozoalhilfe-Antrag abgelehnt. War ja klar beziehe ja noch Leistungen vom JC!
Wie geht es nun weiter?
Könnt Ihr mir ein bischen auf die Sprünge helfen? Was ich wissen möchte:
Wer hilft bei der Begründung meines Wiederuf bin ja kein Arzt oder Jurist, habe erst einen Wiederspruch eingelegt, zweites Schreiben wird folgen.!
Zahlt das JC weiter bzw kann das Jobcenter nicht wiedersprcu einlegen, schließlich wurde ich ja gewungen und habe die Unterlagen zu den Akten!
Wäre nett wenn ich ein paar Tippse erhalten könnte.
Schönen Abend noch
Gruß Lucymaus

PetraL

Zitat von: Lucymaus am 13. Juli 2022, 21:58:12Heute Bescheid Sozoalhilfe-Antrag abgelehnt. War ja klar beziehe ja noch Leistungen vom JC!
Äh, das kann eigentlich nicht der Grund sein - denn das JC ist ja dazu verpflichtet, so lange in Vorleistung zu gehen, bis das Sozialamt übernimmt ...  :scratch:
Sobald das Sozialamt für dich zuständig wird (volle Erwerbsminderung), bekommt das JC die Vorleistung von denen erstattet.

Hier gibt es einige fachkundige Teilnehmer, dazu solltest du aber die Ablehnungsbescheide anonymisiert hier hochladen, damit sie dir auch wirklich treffend etwas raten können.

Hattest du hier im Forum schon gesucht? Die Suchfunktion ist wirklich prima, vielleicht findest du ja Anregungen in den vorherigen Beiträgen zum Thema?

Yasha

@Lucymaus. Das Jobcenter kann Dich nicht zwingen. Dee Jobcenter haben jeweils eigene Weisungen" zur Fallabgabe von SGB nach SGB XII" letztendlich können die den Antrag auch selbst stellen, wie du aus den nachfolgenden Weisungen ersehen kannst.

Guck Dir mal ersatzweise zuerst diese Weisung an. Wichtig ab Seite 5.

Kannst ja mal googln, ob Dein JC eine ähnliche Weisung online gestellt hat.

https://www.jobcenter-region-hannover.de/fileadmin/downloads/FW_03_2017_Fallabgabe_SGB_XII.pdf

und dann die hier:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-5_ba015883.pdf

Ab Randziffer 2.4.

Das Drängen darauf, das Du den Antrag stellen sollst, das fußt sehr wahrscheinlich darauf, dass das Jobcenter sich dann mehr Chancen auf Übernahme in das SGB XII verspricht. Denn bei eigenen Antragstellungen durch Dich soll der Eindruck vermittelt werden, dass Du selbst das Gutachten für wahr erachtest und dessen Prognose,. Wobei aber auch Ärzte letztendlich den zukünftigen Verlauf einer Erkrankung auch nur einschätzen können und auch sollen. Meist auch nur  bis zu 2 Jahre im voraus, wie ich zumindest aus diversen Aufträgen via Ausschreibungen  neben der BA Begutachtung weiß.Denn die BA hat darauf keinen Generalanspruch. Es gibt einige JC, die separate Ärzte mit der Erstellung von Gutachten beauftragen, anstatt die BA.