Job, Erbschaft

Begonnen von hartzer0815, 14. Juli 2022, 10:54:43

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hartzer0815

Hallo zusammmen,

also mit viel Glück habe ich bald wieder einen Job und bin dann glücklicherweise raus aus dem Jobcenter. Gleichzeitig kann es sein, dass bald eine Erbschaft für meinen Lebenspartner ansteht, ca. 10.000 Euro etwa.

Leider ist aufgrund meiner psyschischen und körperlichen Gesamtsituation nie wirklich abzusehen, wie lange ich diesen Job durchhalten werde, da im Pflegebereich und da haben die letzten Jahre, wie allseits bekannt, viele das Handtuch geworfen. Probieren möchte ich es allerdings.

Wenn ich also ab September wieder in Lohn und Brot bin und mein Lebenspartner dann evtl. auch noch ein paar Tausend Euro erhält, das wären natürlich alles in allem gute Nachrichten.

Nur, was ist, wenn ich nach ein paar Monaten wieder, wie schon oft zuvor, erkranke und den Job nicht weitermachen kann? Ist die Erbschaft dann Schonvermögen. Mein Partner ist 50 Jahre als und rechnerisch müsste das so sein?

Danke

Yavanna

Wenn es innerhalb des Leistungsbezuges zufließen, ist es Einkommen, das auf 6 Monate verteilt angerechnet wird.
Wenn es außerhalb zufließt und erst später (frühestens Folgemonat) ein Neuantrag gestellt wird, ist es Vermögen.
Zur Zeit gilt noch die erhöhte Vermögensgrenze, zunächst bis Ende des Jahres. Da hättet ihr als Paar 90.000 Euro frei.