GKV - Mindestbeitrag & Zwangsversicherung - Verfassungsbruch ?

Begonnen von Franziskus, 15. Juli 2022, 12:17:51

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Franziskus

Das Problem der Mindestbemessungsgrundlage wurde zwar vom BSG mit Urteil vom 23.6.94 Az. 12 RK 82/92 geprüft . Diese Prüfung des BSG hat jedoch noch nicht die Änderungen seit 2007 berücksichtigt ( Versicherungszwang )... Genauso wenig wurde die WECHSELWIRKUNG bzw GESAMTWIRKUNG der Gesetze zum  Mindestbeitrag (1977) und zum Versicherungszwang (2007)  bis HEUTE vom BVerfG geprüft.

Das BVerfG hat selbst festgestellt, dass zwar einzelne Gesetze verfassungskonform sein können, ihre WECHSELWIRKUNG / GESAMTWIRKUNG aber NICHT !

Das BVerfG schreibt dazu in seinem Urteil vom 10.6.2009 ( 1BvR 706/08  Rn239 ):

Grundsätzlich ist es möglich, dass verschiedene einzelne, für sich betrachtet ge-
ringfügige Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche in ihrer Gesamtwirkung zu
einer schwerwiegenden Beeinträchtigung führen, die das Maß der rechtsstaatlich
hinnehmbaren Eingriffsintensität überschreitet (vgl. BVerfGE 112, 304 <319 f.>; 114,
196 <247>).

Wir leben in einem freiheitlichen Rechtsstaat und der Staat hat dem Bürger weder die Höhe seines Einkommens, noch seinen persönlichen Lebensstil vorzuschreiben bzw. dürften Bestrafungen für ein geringes Einkommen in Form von zwangsverordneten Beitragssätzen von 100% und mehr, wie bei mir,  nicht mit dem GG vereinbar sein . Ich zahle gerne meine 14% Beitrag vom wahren Einkommen, wie jeder normale Bürger – aber nicht 100% und mehr !

Ich suche Betroffene bzw Juristen die eine Verfassungsklage bzw Beschwerde unterstützen / begleiten würden.



Die Ampelkoalition wollte hier ja nachbessern, bisher ist leider NICHTS geschehen.

Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag Ampel ab 2021 - Mindestbeitrag Minijobgrenze

Zeilen 2461-2463

Absicherung für Selbständige
2462 Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb
2463 der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden.

Ratlos

Verfassungsbeschwerde kann jeder Bürger einreichen. Ob sie angenommen wird eine andere Frage.

rioreisender

Zitat von: Ratlos am 15. Juli 2022, 12:21:45Verfassungsbeschwerde kann jeder Bürger einreichen. Ob sie angenommen wird eine andere Frage.

Falsch. Als Beschwerdeführer kommen natürliche Personen und juristische Personen in Frage, letztere insoweit die Grundrechte ihrem Wesen nach auf die juristische Person anwendbar sind.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.