Veränderungsmitteilung

Begonnen von Zazu72, 15. Juli 2022, 19:03:20

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OLD-MAN

Zitat von: rioreisender am 17. Juli 2022, 11:03:35Wenn Du z.B. im August anfängst,

Eröffnungssthread - Aussage:

Zitat von: Zazu72 am 15. Juli 2022, 19:03:20da ich am 15.07. angefangen hab zu arbeiten.

Was ist daran eigentlich  nicht zu verstehen?

rioreisender

Zitat von: OLD-MAN am 17. Juli 2022, 11:26:19Eröffnungssthread - Aussage:
Zitat von: Zazu72 am 15. Juli 2022, 19:03:20da ich am 15.07. angefangen hab zu arbeiten.
Was ist daran eigentlich  nicht zu verstehen?

Mein Beitrag war ein Beispiel. Das wird durch Verwendung der Formulierung "z.B." deutlich. "Z.B." steht für "zum Beispiel". Bei Arbeitsbeginn 15.07. gilt genau das gleiche wie oben, mit der Einschränkung wie in Beitrag #3.

Schaffst Du die Transferleistung?  :empathy:
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

justine1992

Zitat von: rioreisender am 17. Juli 2022, 11:33:58Schaffst Du die Transferleistung?
Sie möchte lieber das komplette Juli-ALG2 zurück zahlen, als dem alten JC Unterlagen zu geben. Wie kommt Dein Transferleistungsvermögen auf die Idee, sie könnte einen komplett neuen Antrag beim neuen JC stellen wollen?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

rioreisender

Zitat von: justine1992 am 17. Juli 2022, 11:36:00Sie möchte lieber das komplette Juli-ALG2 zurück zahlen, als dem alten JC Unterlagen zu geben.
Das habe ich verstanden.
Zitat von: justine1992 am 17. Juli 2022, 11:36:00Wie kommt Dein Transferleistungsvermögen auf die Idee, sie könnte einen komplett neuen Antrag beim neuen JC stellen wollen?
Das habe ich zu keinem Zeitpunkt behauptet. Was man unter kognitiver Transferleistung versteht, ist aber schon klar?
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Zazu72

Aber ich bin in eine anderes Bundesland gezogen und hab da eine Arbeit angefangen.Somit ist das alte JC nicht mehr zuständig und ich werde für den Monat Juli eh fast alles zurück zahlen müssen.
Wenn überhaupt habe ich dann für Juli Anspruch auf 150 Euro.
Ich will aber raus aus dem JC.

rioreisender

Zitat von: Zazu72 am 17. Juli 2022, 08:22:20Ich habe mich aber bereits am 11 beim JC mit einer Veränderungsmitteilung gemeldet.

Dies ist die entscheidende Tatsache. Damit hast Du bis zu diesem Datum Anspruch auf ALG II Leistungen vom bisher zuständigen JC.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Zazu72

Zitat von: rioreisender am 17. Juli 2022, 12:02:14
Zitat von: Zazu72 am 17. Juli 2022, 08:22:20Ich habe mich aber bereits am 11 beim JC mit einer Veränderungsmitteilung gemeldet.

Dies ist die entscheidende Tatsache. Damit hast Du bis zu diesem Datum Anspruch auf ALG II Leistungen vom bisher zuständigen JC.

Aber das wären wenn überhaupt nur 100 Euro.Ich möchte gerne darauf verzichten und die bereits gezahlten Leistingen für Juli zurück zahlen,damit ich offiziell ab Juli raus bin beim JC.

rioreisender

Zitat von: Zazu72 am 17. Juli 2022, 12:19:48Aber das wären wenn überhaupt nur 100 Euro.

Ich kann gut verstehen, dass Du nichts mehr mit dem JC zu tun haben willst. Aber der Betrag 100 EUR stimmt nur vordergründig. Im ALG II Bezug werden die Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung vom JC gezahlt. Es scheint mir überwiegend wahrscheinlich, dass Du diese Beiträge für den Zeitraum der Abmeldung nachzahlen musst, da das JC Deine Abmeldung jedenfalls bei der Krankenkasse meldet.
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Zazu72

Verstehe...
Ich habe aber keinen Mietvertrag da ich Mietfrei bei einem Bekannten unter gekommen bin.
Die alte Wohnung habe ich bereits im Mai gekündigt da ich ursprünglich am alten Wohnort umziehen wollte.Wohnung hatte ich bereits zugesagt bekommen.Hab sie aber dann abgesagt.Könnte das ein Problem werden?
Ummelden kann ich mich auch erst am 27.7. Da es vorher keine Termine gab.

Fettnäpfchen

Zazu72

Was du willst interessiert das JC nicht. Es handelt in dem Fall sogar nach Gesetzeslage.
Was das JC braucht und will ist aber etwas anderes und das wurde schon beantwortet.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Zazu72

Ich kann mir nicht vorstellen dass ich mich nicht vom JC abmelden kann und das zu viel gezahlte Geld zurück zahlen kann.

Kopfbahnhof

Zitat von: Zazu72 am 17. Juli 2022, 15:37:03dass ich mich nicht vom JC abmelden kann
Das ist doch schon passiert, mit deiner Mitteilung an das alte JC.
Eine Abmeldung Rückwirkend ist hier nicht möglich.

Schicke denen die Kopie deiner Kündigung der alten Wohnung.
Die werden dann einen genauen Tag fest legen bis zu dem sie zuständig waren, Vermutung der 14.07.22
Bis zu dem Tag stehen dir die vollen Leistungen Anteilig zu.
Das dürften nicht nur 100€ oder 150€ sein, sondern mehr.

Warte ab was vom JC dazu zurück kommt.

Vom neuen JC willst du nichts, also braucht es auch nichts von dir.
Wann die Ummeldung gemacht wird ist auch egal.

JensM1

Du musst den Gehaltszufluss, die Gehaltsabrechnung, die Kündigungsbestätigung Vermieter alte Wohnung und idealerweise eine Wohnungsgeberbestätigung neuer Vermieter einreichen.

Das alte JC ist zuständig für den vollen Regelbedarf Juli, ggf Mehrbedarfe (dezentrale Warmwasserversorgung nur bis Umzug, Rest voller Juli) und KdU bis Umzug.

Fettnäpfchen

Zazu72

Zitat von: Zazu72 am 17. Juli 2022, 15:37:03Ich kann mir nicht vorstellen dass ich mich nicht vom JC abmelden kann und das zu viel gezahlte Geld zurück zahlen kann.
Geht
aber nicht rückwirkend wie ja schon geschrieben wurde.
Und weil du es dir nicht vorstellen kannst verlinke ich mal den http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: JensM1 am 18. Juli 2022, 14:18:57Du musst den Gehaltszufluss, die Gehaltsabrechnung, die Kündigungsbestätigung Vermieter alte Wohnung und idealerweise eine Wohnungsgeberbestätigung neuer Vermieter einreichen.
Völlig falsch, max. das Datum ab wann die alte Wohnung gekündigt wurde und der genaue Tag des Umzugs.

Es gibt kein neues JC, also braucht es die anderen Dinge auch nicht.