Mehrere Steuernummern = mehrere Anlagen EKS - leider zusammengefasst

Begonnen von Runo, 21. Juli 2022, 14:26:38

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Runo

Hallo in die Runde,
ich bin gerade zufällig über die Info gestolpert, dass man für jede selbstständige Tätigkeit eine gesonderte Anlage EKS ausfüllen muss.
Ich habe eine freiberufliche und eine gewerbliche Steuernummer (aber nur EINE Umsatzsteuernummer, d.h. konsolidierte UST-Erklärung aber separate EÜRs), habe aber die ganze Zeit (seit April 2020) immer nur EINE einzige Anlage EKS abgegeben, da ich dachte als Einzelunternehmer bin ich ja ein Unternehmen und gebe daher auch nur eine Anlage EKS ab. Da ich mit der freiberuflichen Steuernummer ohnehin weder Ein- und Ausgaben hatte, macht es finanziell keinen Unterschied, ich hätte es aber natürlich trotzdem melden müssen.
Was mache ich nun?
Für die ersten Bewilligungszeiträume fand die endgültige Festsetzung ja ohnehin nur auf Antrag statt (habe ich drauf verzichtet), aber für die Bewilligungszeiträume seit April 2021 habe ich die abschließenden Anlagen EKS eingereicht, aber noch keinerlei Rückmeldung erhalten.
Habe gerade leichte Panik und weiß nun nicht ob ich diesen Fehler dem Jobcenter melden sollte (welche Konsequenzen hätte das) oder ob ich mir damit nur unnötig Probleme einhandel?
Würde mich über Hilfe freuen... :help: