Steigende Nebenkosten ~ neuer Mietvertrag?

Begonnen von wegsuchender, 10. August 2022, 16:18:38

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

wegsuchender

Hallo H4-Gemeinde,

ich denke, das Thema Heizung/Nebenkosten wird in nächster Zeit sehr viele betreffen. Deshalb dachte ich mir, dass ich mal einen Thread im Forum erstelle.

Die Nebenkosten beim Einzug in meine Wohnung waren akzeptabel, da der Vermieter die großen Öltanks sehr günstig befüllt hatte. Nun stand eine erneute Befüllung der Tanks mit einem deutlich höheren Preis an. D.h. die Nebenkosten sind nun um ~100% gestiegen.

Da die letzte Nebenkosten-Nachzahlung schon sehr hoch war, habe ich direkt beim Vermieter gefragt, wie hoch die neuen Nebenkosten sind und dies so im Weiterbewilligungsantrag angegeben.

Nun möchte das Jobcenter natürlich etwas Schriftliches vom Vermieter haben und hatte mir dafür eine sehr kurze Frist gegeben.
Dem Jobcenter müsste aber im Prinzip klar sein, dass ein Großteil der "Kunden" von steigenden Nebenkosten betroffen ist?!

Soll jetzt jeder einen neuen Mietvertrag vereinbaren, damit man etwas Schriftliches nachweisen kann?
Ich möchte meinen Vermieter ungern einen Jobcenter Bogen ausfüllen lassen.

Möchte das Center, dass man die Nebenkosten ab sofort immer von seinem Regelsatz vorstreckt, bis man dann bei der nächsten Jahresabrechnung etwas vorweisen kann?

Prinzipiell wird ja eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter bezüglich der neuen Nebenkosten sowieso nicht verkehrt sein?

Schreibt mir doch mal bitte, wie Ihr damit umgeht und welche Vorgehensweise empfehlenswert wäre.

Danke und Gruß!

Kopfbahnhof

Zitat von: wegsuchender am 10. August 2022, 16:18:38Soll jetzt jeder einen neuen Mietvertrag vereinbaren
Nein und das gilt für alle Mieter, egal ob Hartz oder nicht.

Zitat von: wegsuchender am 10. August 2022, 16:18:38natürlich etwas Schriftliches vom Vermieter haben
So ist es, du brauchst etwas drüber von deinem VM.
Ist der einfachste Weg.

Eine Erhöhung auf Eigeninitiative wird nicht einfach Übernommen.
Max. wenn man mit dem JC vorher darüber redet.



OLD-MAN

Ich kann mich da den Ausführungen von @kopfbahnhof voll anschließen.

Der VM ist in der Pflicht, wenn er höhere Abschlagszahlungen erwartet (haben will), dies dem Mieter schriftlich mitzuteilen.

Ratlos

Eine Anpassung der NK-Pauschale ist gerechtfertigt. Kann aber erst 4 Wochen nach schriftlicher Ankündigung erfolgen.
Dieses schriftliche Erhöhungsverlangen genügt dem JC.