Schriftsatz des Klägers vom AG nach der Verhandlung zugestellt

Begonnen von plushundert, 09. August 2022, 21:28:47

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plushundert

Hallo,

eine Frage für die Rechtsexperten hier. Heute war Verhandlung, Details habe ich in einem andren Thread gepostet. Das Urteil werden wir nächste Woche erfahren. Allerdings fand ich heute Nachmittag, lange nach der Verhandlung, ein Schreiben des AG vom 08.08.2022 im Briefkasten mit einem Schriftsatz der Gegenseite, welcher für die Verteidigung wichtig gewesen wäre, wir aber keine Kenntnis von hatten, da er ja nach der Verhandlung zugestellt wurde. Kann das Urteil, falls es nicht in unserem Sinne ausfällt, wegen dieses zu spät zugestellten Schriftstückes, angefochten werden? Oder was muss ich dem Gericht schreiben?

Danke und Gruß
P.

Ratlos

Zitat von: plushundert am 09. August 2022, 21:28:47Kann das Urteil, falls es nicht in unserem Sinne ausfällt, wegen dieses zu spät zugestellten Schriftstückes, angefochten werden?
In die Berufung kannst du immer gehen. Ist aber nicht im Sinne einer Prozessförderung (= auch deine Pflicht) abzuwarten ob das Urteil vielleicht positiv für dich oder ggf. negativ ausfällt.
Normal erfolgt so eine Zustellung vor der Verhandlung, spätestens jedoch durch Übergabe während der Verhandlung.
Zitat von: plushundert am 09. August 2022, 21:28:47Oder was muss ich dem Gericht schreiben?
Kann man erst sagen wenn man den Inhalt des Schreibens kennt. Also bitte anonymisiert hier hoch laden.
Ggf. kann man auf Versagung rechtlichen Gehörs plädieren. Das ist ein verfassungsmäßiger Grundsatz.
Die Versagung ein folgenschwerer Verfahrensfehler den man (bevor das Urteil ergeht) mit einer Verfahrensrüge angreifen kann.
Solange noch kein Urteil gesprochen ist, befindest du dich noch in einem laufenden Verfahren.