Alg1 und Alg2 Überschneidung

Begonnen von seanni68, 10. August 2022, 19:19:50

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seanni68

Hallo,
Bei mir kam jetzt der Alg1 Bescheid.
Dieser ist bewilligt ab 12.07.22 , 855 euro monatlich, das wären schonmal 78 euro weniger im Monat als Alg2. Woher bekomme ich denn nun diese Differenz?
Und was passiert nun wenn ich dem Jobcenter den Alg1 Bescheid vorlege?
Jetzt wird es nämlich kompliziert.
Für den Monat Juli und August wurde mir ja bereits im voraus vom Jobcenter die Leistungen überwiesen.
Nun kommt noch eine Nachzahlung von der BA für die Zeit vom 12.07. bis 31.07.22 in Höhe von 570,50 euro.
Der Alg1 Bescheid ist bewilligt bis Mai 2023.
Was muss ich jetzt tun, und was passiert wenn ich dem Jobcenter den Alg1 Bescheid nun umgehend vorlege??
Dazu kommt noch die Pfändungsfreigrenze wegen meiner Privatinsolvenz, diese wurde angehoben auf 1339 euro für Alleinstehende Personen.
Dann werde ich aber damit rechnen müssen dass ich erneut über dem Freibetrag liegen werde und erneut ein Teil meines Arbeitslosengeldes gepfändet wird.
Und wenn dann eine Rückforderung kommt dann habe ich das Gleiche Problem das ich schon einmal hatte!?

Gruss S.

Yavanna

Bist du sicher, dass die Nachzahlung ALG I dir ausgezahlt wird und das Jobcenter keinen Erstattungsanspruch angemeldet hat? Das müsste im ALG I Bescheid drin stehen.

Das wäre das normale Vorgehen,  weil das Jobcenter ja in Vorleistung gegangen ist.

Ansonsten wird die Nachzahlung im Zuflussmonat angerechnet.  Wenn der Anspruch dadurch entfallen sollte, wird die Nachzahlung auf sechs Monate verteilt.

seanni68

Ich habe nochmal in den Alg1 Bescheid genauer rein geschaut (Dieser kam übrigens per E Mail!!)
Da steht dass dieser Alg1 Bescheid vorläufig ist und noch nicht endgültig!
Vorläufige Entscheidung steht hier.


seanni68

Hallo ich habe nun tatsächlich die Nachzahlung vom Alg1 bekommen.
Was soll ich denn jetzt machen??
Soll ich dem Jobcenter den Alg1 Bescheid nun vorlegen??
Durch die Nachzahlung der BA bin ich außerdem über dem Freibetrag. Somit wird mir die Postbank das Geld pfänden.
Dann kann ich es auch nicht mehr zurück zahlen wenn eine Nachforderung kommt??!!!!!!!

Gruss S.


Yavanna

Wenn du im laufenden ALG II Bezug bist  musst du ihn sogar vorlegen.
Wundert mich ein wenig, was für Schnarchnasen deine SBs sind.
Hier hätten meine Begleiteten schon längst eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen  sobald die Antragstellung bekannt wird   bzw der oben erwähnte Erstattungsanspruch wäre angemeldet worden

TripleH

Die Antragstellung Alg1 war auf Aufforderung des JC:
https://hartz.info/index.php?topic=129171.0#msg1544763

Ich glaube nicht,  dass keine Erstattung beantragt wurde. Es kommt durchaus auch vor,  dass der vorrangige Sozialleistungsträger die Erstattungsanmeldung übersieht.

seanni68

Ja toll, das war doch nicht mein Fehler!!!
Die Postbank hat nun ca 600 euro gepfändet.
Das muss ich dem JC und meinem Insolvenz Verwalter nun beibringen!!