200 € Einmalzahlung nicht angekommen

Begonnen von smash, 12. August 2022, 16:48:27

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

smash

Hallo,

wie im nachfolgenden Artikel nachzulesen, gehöre ich zu denjenigen, welche es immernoch nicht erhalten haben.

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-immer-noch-keine-einmalzahlung-keinen-sofortzuschlag-das-ist-zutun

Ablauf bei mir:
Hatte ende Juli einen Telefontermin mit meiner FM und die Gelegenheit genutzt mal nachzufragen, wo das Geld bleibt. Wurde zurückgerufen und der Kollege hätte da "vergessen" einen Haken zu setzen, sollte aber nächste Woche ankommen. "Nächste Woche" Donnerstag 04.08. nochmal angerufen weil?.. natürlich kein Geld angekommen.
Sie leitet es weiter, und ja... "sollte nächste Woche ankommen" - und nun haben wir "diese Woche" und gestern kam ein Brief (s. Screenshot) -Fehler etc. kann erst ende August ausbezahlt werden.

Die Rede ist von "...unter Setzung einer Notfrist die Zahlung bei seinem Jobcenter anmahnen".

Gibt es da eine Vorlage bzw. wie lang soll die Notfrist denn sein und was genau muss man machen, wenn diese Frist verstreicht ohne Geldeingang... wohin müsste ich genau (Kreis Böblingen)?

Danke.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ginsu

Zitat von: smash am 12. August 2022, 16:48:27wie lang soll die Notfrist denn sein und was genau muss man machen, wenn diese Frist verstreicht
10 Tage sollten völlig ausreichend sein.
Anschließend schaltest du den Anwalt ein, oder du klagst beim zuständigen Sozialgericht mittels einstweiliger Anordnung die Summe ein.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

violet

"Notfrist" ist sinnlose Zeitverschwendung und völliger Blödsinn.
Als einfacher normalsterblicher Bürger hast du überhaupt keine Hebel, um mit irgendeiner Frist zu "drohen", wie du das auch schon selbst erkannt hast
Zitat von: smash am 12. August 2022, 16:48:27was genau muss man machen, wenn diese Frist verstreicht ohne Geldeingang... wohin müsste ich genau

Rettungsfuzzy

@violet
Das sehe ich etwas anders...
Zwar ist "Notfrist"  in der Tat sinnlos. - Das rühert aber aus der Definition heraus:
ZitatIm deutschen Zivilprozessrecht bezeichnet der Begriff eine gesetzlich bestimmte Frist, die vom Gericht weder verkürzt noch verlängert werden kann. Wer sie schuldlos versäumt, dem ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 233 ZPO).
Notfristen werden im Gesetz ausdrücklich als solche bezeichnet (§ 224 Abs. 1 S. 2 ZPO). Es handelt sich meist um Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (Berufung, Einspruch usw.).

Zu unterscheiden ist die Notfrist zum einen von den gewöhnlichen oder gesetzlichen Fristen, welche auf Antrag verlängert werden können, und zum anderen von den Ausschlussfristen. Letztere können wie die Notfristen nicht verlängert werden, und außerdem ist bei ihrer Versäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich; somit führt ihre Versäumung endgültig zum Verlust der betreffenden materiellen oder prozessualen Rechte.
Quelle: Wikipedia
De Fakto wird die "Notfrist" somit wie eine ganz normale Frist behandelt..., mit der man der Gegenpartei anzeigen kann, wie lange man Gelegenheit zur einer Reaktion gibt bzw. darauf wartet, bevor man weitere Schritte einleitet...

Und da gibt es sehr wohl Möglichkeiten:
ZitatAnschließend schaltest du den Anwalt ein, oder du klagst beim zuständigen Sozialgericht mittels einstweiliger Anordnung die Summe ein.

PS: Evt. täusche ich mich auch, aber muss eine "Einstweilige Anordnung" nicht bei Gericht beantragt werden und setzt zwingend eine Klage (i.d. Hauptsache) vorraus, deren Erfolgsversprechen darüber hinaus von der Klagepartei als bejahend angesehen werden muss - Die Entscheidung obliegt natürlich der zuständigen Kammer.
(Sprich: Klage erheben und darin gleich die Einstweilige Anordnung beantragen.)

LG RF

--- edit ---

Hier habe ich einen recht guten Link zur eA gefunden...
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

smash

Erstmal danke für die Rückmeldungen.
Also wenn ich das richtig sehe, macht es keinen Sinn da was anzufangen.
Wenn das Plus minus 10 Tage dauert, haben wir ja schon fast Ende des Monats und dann kommt es sowieso.
Davon ab, ich bräuchte das Geld eh früher um einer Verpflichtung beim GV nachzukommen.
Kann nur hoffen das der GV entsprechend geduldig ist.

CCR

Zitat von: smash am 14. August 2022, 16:56:25Erstmal danke für die Rückmeldungen.
Also wenn ich das richtig sehe, macht es keinen Sinn da was anzufangen.
Wenn das Plus minus 10 Tage dauert, haben wir ja schon fast Ende des Monats und dann kommt es sowieso.
Davon ab, ich bräuchte das Geld eh früher um einer Verpflichtung beim GV nachzukommen.
Kann nur hoffen das der GV entsprechend geduldig ist.
davon ist das Geld aber nicht gedacht warte einfach ab.

Spritzenhalter

Wer das Geld bis jetzt noch nicht bekommen hat wird es auch nicht mehr bekommen. Antanzen beim Amt (ohne Messer) und höflich nachfragen ob der Anschpruch besteht oder eben nicht. Hier zu spekulieren und Tage zählen bringt nichts.

smash

Zitat von: Spritzenhalter am 14. August 2022, 17:18:16Wer das Geld bis jetzt noch nicht bekommen hat wird es auch nicht mehr bekommen. Antanzen beim Amt (ohne Messer) und höflich nachfragen ob der Anschpruch besteht oder eben nicht. Hier zu spekulieren und Tage zählen bringt nichts.

Das stimmt ja so nicht. Es gibt Fälle wo es noch nicht klar ist. Jedenfalls ist bei mir klar, daß ich Anspruch habe. Wurde mir so schon bestätigt und im Schreiben steht ja das ich es bekomme. Ich weiß nicht wie du auf das Messer kommst, aber ich bin ein Freund der gepflegten und respektvollen Konversation.

PetraL

Zitat von: smash am 12. August 2022, 16:48:27Sie leitet es weiter, und ja... "sollte nächste Woche ankommen" - und nun haben wir "diese Woche" und gestern kam ein Brief (s. Screenshot) -Fehler etc. kann erst ende August ausbezahlt werden.
Na Suppentopf - also genau genommen 2 Monate Verspätung (ursprünglich sollte es ja "für den Juli" gezahlt werden) ...   :sad:
Das Schreiben hat 10 Tage gedauert von deinem letzten Anruf bis zum Eintreffen bei dir?
Mal gespannt, ich habe am 09.08. das zweite Mal angerufen und da hieß es, es würde an die Leistungsabteilung weitergegeben ...  :sad: