Renovierungskosten für den Boden fallen unverhältnismäßig gering aus

Begonnen von FlipTeaMIx, 13. August 2022, 21:19:36

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FlipTeaMIx

Hallo,

ich habe einen Antrag auf Renovierungskosten gestellt, diesem wurde stattgegeben, allerdings ein lächerlich geringer Betrag der nicht mal reicht um ein Zimmer mit neuem Boden auszustatten. Meine Wohnung ist ca. 50 qm groß und pauschal wurde für einen qm Bodenbelag seitens des Jobcenters mit 3,5 € bewilligt. Habe bei einer Verleger Firma angerufen diese nannten mir einen Betrag von 40 - 100 € für das Boden verlegen pro qm. Wollte den Boden auch selber verlegen um den JC entgegen zukommen und habe mir günstige Angebote rausgesucht, was ca. 15 - 20 € pro qm kosten würde inkl. Trittschalldämmung, da Altbau. Habe mit dem JC telefoniert und dieses teilte mir mit das die Bemessungsgrundlage die das JC verwendet habe nur 3,5 € hergibt. SB fand das auch ziemlich wenig. Habe daraufhin mit demjenigen telefoniert der für die Bemessungsgrundlage hier zuständig ist, dieser wollte mir jedoch keine Auskunft geben wie genau diese Bemessungsgrundlage zustande kommt und sagte nur schroff: wenn's mir nicht pass soll ich halt Widerspruch einlegen - was ich auch tun werde. Gibt es außer dem Widerspruchsverfahren eine Möglichkeit eine so unrealistische Bemessungsgrundlage anzuzweifeln?

Spritzenhalter

3,50€/qm....was soll das sein, sogar einfachster Filz ist teurer?