Reichen "Umsatzanzeige" vom Konto anstatt Kontoauszüge aus?

Begonnen von Ravn, 16. August 2022, 13:39:43

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Moderat

Zitat von: hotwert am 18. August 2022, 06:36:27Ich hab oftmals nur die Umsätze vom online Banking eingereicht. Hat sich nie jemand daran gestört.
Der Vorteil war das ich es tagesgenau einstellen konnte.

Wenn ich meinen Antrag zum 27.9 verschickt habe, hab ich also die Umsätze genau von 27.6 bis 27.9 ausgedruckt.

Kann ich so bestätigen. Es geht ja auch nicht um irgendwelche Kontonummern oder wofür das Geld ausgegeben wurde. Die wollen nur wissen, ob es irgendwelchen Zufluss gab. Und dieser ist auf der Umsatzanzeige genau so ersichtlich wie auf dem klassischen Kontoauszug.

Ravn

Die Dame hat kein Online Banking und kein Drucker. Darum musste ich zum Bank.

Ich Danke Euch allen für die schnelle Antworten :sehrgut:

CCR

Zitat von: Ravn am 18. August 2022, 13:54:06Die Dame hat kein Online Banking und kein Drucker. Darum musste ich zum Bank.

Ich Danke Euch allen für die schnelle Antworten :sehrgut:
die Bank könnte in Zukunft ja die Kontoauszüge mit der Post versenden alle 3 Monate, die 85 Cent sollte man schon übrig haben.

111929

Fettnäpfchen, das SG in Frankfurt am Main hat  geurteilt das  vom Frankfurter JC verfügte oligatorische Anforderung bei Anträgen die Kontoauszüge der letzten sechs Monate vorzulegen nicht zu beanstanden ist.  Wer sich in Frankfurt weigert, dem nachzukommen wird wegen mangelnder Mitwirkunspflicht Leistung nicht bewilligt. Das ist Fakt vor Ort.

violet

Aktenzeichen? würde gerne diesen Blödsinn durchlesen

Fettnäpfchen

111929

Zitat von: 111929 am 19. August 2022, 13:56:48Fettnäpfchen, das SG in Frankfurt am Main hat  geurteilt das  vom Frankfurter JC verfügte oligatorische Anforderung
Frankfurt vs Frankfurt gut das alle Richter unabhängig sind. Noch besser das ein BSG Urteil Bundesweit gilt und ein SG Urteil angefochten werden kann.

MfG FN
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CCR

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. August 2022, 15:41:32Frankfurt vs Frankfurt gut das alle Richter unabhängig sind. Noch besser das ein BSG Urteil Bundesweit gilt und ein SG Urteil angefochten werden kann.
genau in Thüringen kann das schon wieder anders entschieden werden, ohne das genaue Urteil hier zu kennen, wissen wir wenig um was es genau ging.

Primus von Quack

Ich habe versucht eine solche Entscheidung des SG Frankfurts zu finden und bin gescheitert.
Die hätte aber schon für ordentlich Wirbel gesorgt.
Im Zuständigkeitsgebiet des SG Frankfurt liegt der Hochtaunuskreis, Stadt Frankfurt und Main-Kinzig-Kreis. In keiner der Jobcenter werden Kontoauszüge über 6 Monate verlangt. Die Informationen findet man u.a. auf den Seiten. Egal ob Optionskommune oder gemeinsame Einrichtung. Das JC Frankfurt hatte vor ein paar Jahren damit zu kämpfen, dass sie die Forderung der BA (Fachliche Weisung) nach 6 Monaten umsetzte. Was aber wieder eingestellt wurde. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass so eine Entscheidung existiert und stattdessen sich die Begründungen aus der Presse und sonstigen Berichten in Form von stiller Post verbreitet hat.

Zu den Umsatzanzeigen sei aber ergänzt, dass die durch die Filtermöglichkeit nicht immer zugelassen sind. Wenn würde ich zusehen, dass bei der Umsatzanzeige auch der Filter zu sehen ist. Sollte man den Filter sogar benutzen, dann kann dies sogar zur Folge haben, dass zukünftig nicht mal mehr Schwärzungen erlaubt sind. 

CCR

Zitat von: Ravn am 16. August 2022, 14:25:39Aber da steht an Wen (Penny/Aldi, Paypal, Miete, Wasser, Bargeldauszahlung, Lastschriften und Daueraufträge), Datum und wieviel bezahlt wurde. Nur eben ohne Kontonummer.
ohne Angabe der Kontonummer nicht so gut

111929

Die Weisung das Kontouauszüge für die letzten 6 Monate für Bewilligungsanträge vorzulegen sind war/ist Aushang in allen JC Frankfurts.

Ich beziehe mich in meinen Verfahren  SG Frankfurt darauf das ich zwar die Auszüge der letzten 6 Monate vorgelegt habe, aber einzelne Buchungsposten vom JC beanstandet wurden. Es wurde vom SG Frankfurt schriftlich festgestellt das die JC- Vorschrift zur Vorlage der Kontoauszüge der letzten 6 Monate rechtlich nicht zu beanstanden sei. Ansonsten wurde das Verfahren eingestellt.


PetraL

Zitat von: 111929 am 23. August 2022, 13:34:47aber einzelne Buchungsposten vom JC beanstandet wurden.
:schock:
Also da würde mich jetzt schon interessieren, inwieweit das JC "einzelne" Buchungsposten überhaupt zu "beanstanden" hat????
1x zuviel bei Aldi eingekauft? Oder what???  :scratch:

111929

Es ging um Bareinzahlungen in Höhe von insgesamt 150 Euro und den Verkaufserlös einer Goldmünze in Höhe von 320 Euro. Beides wurde vom JC als Einkommen eingeordnet und dementsprechend angerechnet. Das Verfahren wurde vom SG dann eingestellt und die Weiterbewilligung ging vom JC durch . Dennoch wurde nochmals versucht diese Beträge als Einkommen anzurechnen. Durch Einschaltung der
JC Ombudsfrau konnte ich erreichen, dass diese Anrechnung zurückgenommen wurde, Es wurde als Schonvermögen in Anschlag gebracht. Die JC versuchen bekanntlich gerne das Schonvermögen bzw. Ansparungen aus dem Regelsatz mindernd geltend zu machen. Insbesondere das von einer Schwarz-Rot-Grünen Einheitskoalition regierte Frankfurt glaubt es politisch nicht nötig zu haben irgendwelche Rücksicht auf die 'Überflüssigen ' zu nehmen. In der Frankfurter Lokalpresse wurde obiges Vorgehen der JC zum Thema. Mietrückstände  entstanden so bei den Betroffenen.

PetraL

Oh, wow, das ist echt heftig!  :sad:  :nea:  :no:
Aber es ist doch erfreulich zu hören, dass die Gerechtigkeit trotzdem gesiegt hat.  :sehrgut:

Primus von Quack

Nur um noch mal, um das Verfahren beim SG Frankfurt aufzugreifen. Da das Verfahren eingestellt wurde, kann das SG Frankfurt nichts festgestellt haben. Es kann also nur einen Hinweis erlassen haben. Es ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass das JC auch Kontoauszüge für die letzten 6 Monate verlangen kann. Dies muss aber dann auch entsprechend begründet werden. Eine pauschale Rechtsauffassung des Richters beim SG Frankfurt kann aus dem Hinweis jedenfalls nicht abgeleitet werden.

Das JC Frankfurt beantwortet auf der Onlinepräsenz die Frage "Was muss zur Antragsabgabe mitbringen" unter dem Punkt Vermögen die Frage so:
  • Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
  • Nachweise zum Kraftfahrzeug (Kaufvertrag, Zulassung, KFZ-Versicherung)
  • Sparbücher
  • Versicherungspolicen mit aktuellem Stand
  • Bausparverträge
  • Aktien, Fonds usw.
  • Nachweise über Immobilienbesitz
https://jc-frankfurt.de/Fuer-Arbeitssuchende/Allgemeine-Leistungen/Leistungen-zum-Lebensunterhalt/Antrag-Grundsicherung#undefined


Fettnäpfchen

 :flag:

Zitat von: Primus von Quack am 24. August 2022, 13:26:59Das JC Frankfurt beantwortet auf der Onlinepräsenz die Frage "Was muss zur Antragsabgabe mitbringen"
und selbst da haben die wohl die Coronasonderregelung ausser acht gelassen.

MfG FN
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