Reichen "Umsatzanzeige" vom Konto anstatt Kontoauszüge aus?

Begonnen von Ravn, 16. August 2022, 13:39:43

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Ravn

Hallo.

Ich helfe gerade jemanden der seit Anfang des Jahres an starke Depressionen leidet mit ihre Weiterbewilligung aus. Seit Juni bekommt sie kein Geld vom das Jobcenter, weil sie es wegen die Despressionen nicht schafft. Sie möchte nur die Umsatzanzeige der letzten 3 Monate (mehr geht auch nicht, sonst muss sie dafür bezahlen) an das Jobcenter geben und keine Kontoauszüge. Ist das möglich, oder wird es Schwierigkeiten geben?

Fettnäpfchen

Ravn

Kommt wohl darauf an ob diese Umsatzanzeige den Zufluß auf dem Konto belegt. Allerdings fällt mir gerade beim schreiben ein dass das dem JC trotzdem nicht reichen wird denn es könnten ja andere Gelder auf das Konto geflossen sein.
Also eher NEIN reicht nicht.

Zitat von: Ravn am 16. August 2022, 13:39:43mehr geht auch nicht, sonst muss sie dafür bezahlen
nun dann bleibt ja wohl nur das zahlen übrig.

Zitat von: Ravn am 16. August 2022, 13:39:43Seit Juni bekommt sie kein Geld vom das Jobcenter, weil sie es wegen die Despressionen nicht schafft.
Da gäbe es noch die Möglichkeit das ALG 2 Darlehensweise zu beantragen siehe Leistungspflicht des Leistungsträgers
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

Gemäß den §§ 42 und 43 SGB I hat der Leistungsträger ebenfalls auf Antrag des Betroffenen die Leistung als Darlehen zu zahlen, wenn die Zuständigkeit des Leistungsträgers unklar ist, oder eine abschließende Berechnung noch nicht möglich.
Diesen Antrag muss der Betroffene spätestens am Ende des Monats, in dem er den Antrag abgegeben hat, stellen, da die Leistungspflicht erst dann beginnt.

Die §§ 42 und 43 SGB I gelten jedoch nicht im laufenden Leistungsbezug, hier zählen allein § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II, § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II und § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II, also Zahlung als Darlehen oder vorläufige Entscheidung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ravn

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. August 2022, 14:22:03Ravn

Kommt wohl darauf an ob diese Umsatzanzeige den Zufluß auf dem Konto belegt. Allerdings fällt mir gerade beim schreiben ein dass das dem JC trotzdem nicht reichen wird denn es könnten ja andere Gelder auf das Konto geflossen sein.
Also eher NEIN reicht nicht.

Zitat von: Ravn am 16. August 2022, 13:39:43mehr geht auch nicht, sonst muss sie dafür bezahlen
nun dann bleibt ja wohl nur das zahlen übrig.

Zitat von: Ravn am 16. August 2022, 13:39:43Seit Juni bekommt sie kein Geld vom das Jobcenter, weil sie es wegen die Despressionen nicht schafft.
Da gäbe es noch die Möglichkeit das ALG 2 Darlehensweise zu beantragen siehe Leistungspflicht des Leistungsträgers
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

Gemäß den §§ 42 und 43 SGB I hat der Leistungsträger ebenfalls auf Antrag des Betroffenen die Leistung als Darlehen zu zahlen, wenn die Zuständigkeit des Leistungsträgers unklar ist, oder eine abschließende Berechnung noch nicht möglich.
Diesen Antrag muss der Betroffene spätestens am Ende des Monats, in dem er den Antrag abgegeben hat, stellen, da die Leistungspflicht erst dann beginnt.

Die §§ 42 und 43 SGB I gelten jedoch nicht im laufenden Leistungsbezug, hier zählen allein § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II, § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II und § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II, also Zahlung als Darlehen oder vorläufige Entscheidung.

MfG FN

Aber da steht an Wen (Penny/Aldi, Paypal, Miete, Wasser, Bargeldauszahlung, Lastschriften und Daueraufträge), Datum und wieviel bezahlt wurde. Nur eben ohne Kontonummer.

111929

Von den SG allgemein wird die Forderung der JC Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorzulegen nicht beanstandet. Wer also das nicht machen möchte verweigert nach Sicht der JC seine Mitwirkungspflichten und erhält schlicht keine Bewilligung.

Jeder muss sich also 'entscheiden': Hungertod oder Kontoauszüge vorlegen.

Ravn

Gut, ich versuche es ihr verständlich zu machen.

Danke an alle!

Fettnäpfchen

Zitat von: 111929 am 16. August 2022, 14:36:59Von den SG allgemein wird die Forderung der JC Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorzulegen nicht beanstandet.
Drei Monate!
Ratgeber Kontoauszüge

Zitat von: Ravn am 16. August 2022, 14:25:39Aber da steht an Wen (Penny/Aldi, Paypal, Miete, Wasser, Bargeldauszahlung, Lastschriften und Daueraufträge), Datum und wieviel bezahlt wurde. Nur eben ohne Kontonummer.
und kein Zufluß ?
Ich kenne das mit der Umsatzanzeige nicht. Ist das was offizielles von der Bank oder was selber gestricktes?

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ravn

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. August 2022, 15:38:56
Zitat von: 111929 am 16. August 2022, 14:36:59Von den SG allgemein wird die Forderung der JC Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorzulegen nicht beanstandet.
Drei Monate!
Ratgeber Kontoauszüge

Zitat von: Ravn am 16. August 2022, 14:25:39Aber da steht an Wen (Penny/Aldi, Paypal, Miete, Wasser, Bargeldauszahlung, Lastschriften und Daueraufträge), Datum und wieviel bezahlt wurde. Nur eben ohne Kontonummer.
und kein Zufluß ?
Ich kenne das mit der Umsatzanzeige nicht. Ist das was offizielles von der Bank oder was selber gestricktes?

MfG FN

Nein, was offizielles von der Bank! Ich musste heute extra zum Bank Schalter so das die mir zeigen wie man die ausgedruckt bekommt. Ich habe ein kleines Auszug angehängt. Mehr dürfte ich nicht zeigen und die zahlen, außer das Datum, musste verfremdet werden für hier. Das obere ist das vom JC und das untere ist der Dauerauftrag für die Miete. Es ist aber offiziell von der Bank.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

CCR

mache ich auch immer das kann man hier ein Beispiel.


Wie kann ich die Umsatzanzeige zeitlich eingrenzen?

Sie können die Anzeige Ihrer Umsätze zeitlich eingrenzen, indem Sie entweder einen festen Zeitraum eingeben oder eine bestimmte Anzahl von Tagen aus dem Menü auswählen.

Zur Eingrenzung eines festen Zeitraums geben Sie bitte ein Start- und ein Enddatum in die dafür vorgesehenen Felder ein.


https://www.deutsche-bank.de/dam/deutschebank/de/pgk/trxm/help/umsatzanzeige_zeitlich-eingrenzen-mit-festem-zeitraum.gif

Ravn

Zitat von: CCR am 16. August 2022, 17:07:17mache ich auch immer das kann man hier ein Beispiel.


Wie kann ich die Umsatzanzeige zeitlich eingrenzen?

Sie können die Anzeige Ihrer Umsätze zeitlich eingrenzen, indem Sie entweder einen festen Zeitraum eingeben oder eine bestimmte Anzahl von Tagen aus dem Menü auswählen.

Zur Eingrenzung eines festen Zeitraums geben Sie bitte ein Start- und ein Enddatum in die dafür vorgesehenen Felder ein.


https://www.deutsche-bank.de/dam/deutschebank/de/pgk/trxm/help/umsatzanzeige_zeitlich-eingrenzen-mit-festem-zeitraum.gif

Genau das. Nicht derselben bank, aber genau das :ok: Aber bei der Bank ging nur eben 3 Monate zurück. Es wird gezeigt das etwas an dem Tag abgebucht oder zugebucht wurde. Auch der Name, nur nicht das Kontonummer.

PetraL

Zitat von: Ravn am 16. August 2022, 17:44:50Genau das. Nicht derselben bank, aber genau das :ok: Aber bei der Bank ging nur eben 3 Monate zurück. Es wird gezeigt das etwas an dem Tag abgebucht oder zugebucht wurde. Auch der Name, nur nicht das Kontonummer.
Sollte m.E. reichen, auch die 3 Monate. Könnt ihr ja entsprechend einen kurzen Kommentar zu schreiben - werden denn überhaupt mehr als 3 Monate verlangt? Oder ist ein fixer Zeitraum von bis angegeben?

jens123

Man könnte das einreichen, was man für richtig hält. Entscheidend für die den Leistungsbeginn ist der Tag der Antragstellung. Wenn mehr erwartet wird, kommt die Aufforderung es nachzureichen. Sollte es ein kompletter Neuantrag sein, wird dies definitiv nicht ausreichen. Was eventuell zutrifft, wenn sie sein Juni kein Geld mehr bekommt.

Leeres Portemonnaie

Bis zu 6 Monate ab Leistungseinstellung kann ein WBA gestellt werden.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Hary

Bei mir gab es nie Probleme. Ich habe nicht einmal die Möglichkeit erinnern Kontoauszug zu holen am Automat. Bei reinen Onlinekonten ist das eigentlich normal.

Eigentlich sollte die Bank jedes Quartal eine Übersicht für dieses ausstellen und im digitalen Postfach ablegen. Diese sind dann auch digital signiert und die Echtheit somit nachprüfbar. Sofern das Jobcenter technisch dazu in der Lage ist.

Sofern wirklich ein Druck der Bank notwendig sein sollte, dann weiße auf die Kosten hin und fordere eine Zusage dass diese übernommen werden.

PetraL

P.S.: Mir ist noch eingefallen, dass ich auch schon mehrfach solche im Online-Banking (bei meiner letzten Bank) erstellten Umsätze eingereicht hatte, wenn es noch keine "regulären" Kontoauszüge gab. Die werden ja immer erst später von der Bank erstellt und zum Download zur Verfügung gestellt.
Selbst bei meinem Jobcenter hat das tatsächlich immer gereicht.

hotwert

Ich hab oftmals nur die Umsätze vom online Banking eingereicht. Hat sich nie jemand daran gestört.
Der Vorteil war das ich es tagesgenau einstellen konnte.

Wenn ich meinen Antrag zum 27.9 verschickt habe, hab ich also die Umsätze genau von 27.6 bis 27.9 ausgedruckt.

Kontoauszüge gibt's bei meiner Bank nur monatlich, und für September hätte ich in meinen Beispiel noch keine kontoauszüge bekommen. Also müsste ich die Auszüge Juni, Juli, August abgeben.