ALG II Miete

Begonnen von binselbaer, 21. August 2022, 17:28:34

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binselbaer

Moin Zusammen,

kann mir im Chat Jemand helfen? Habe eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten mit dem Inhalt, dass ich nachweisen möchte, dass die Miete regelmäßig bezahlt wurde.
Es wird gefordert, eine Vollmacht für das Konto meines Bruders, welche ich nicht nachweisen kann. Gibt es eine Möglichkeit dieses auszuhebeln, so daß mir die Miete weiterhin über WBA gezahlt wird.

Vielen herzlichen Dank

Fettnäpfchen

binselbaer

Zitat von: binselbaer am 21. August 2022, 17:28:34kann mir im Chat Jemand helfen? Habe eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten mit dem Inhalt, dass ich nachweisen möchte, dass die Miete regelmäßig bezahlt wurde.
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder wortgenau abtippen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

binselbaer

Hallo Fettnäpfchen,

vielen lieben Dank für deine Rückmeldung. Sende dir anbei das Schreiben, damit es besser nachvollziehbar
ist. Kann die im ersten Punkt angegebene Kontoauflösung nachweisen, den Rest aktuell nicht.
LG binselbaer

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

justine1992

Wo steht das mit der Miete?
Soll Dein ALG2 auf das Konto Deines Bruders?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

binselbaer

Hallo justine1992,

die Miete ist nach Auflösung meines Kontos auf das Konto meines Bruders gegangen, da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind. JC möchte jetzt den Nachweis haben, dass ich eine Kontovollmacht für das Konto meines Bruders habe, welches ich nicht nachweisen kann.

LG binselbaer

Reiner1970

Was man nicht hat, kann man auch nicht nachweisen. Dein Bruder ist auch nicht verpflichtet dir eine Vollmacht zu erteilen

binselbaer

Moin Reiner1970,

danke für die helfende Antwort. Wie argumentiere ich dieses am besten gegenüber JC damit die Miete übernommen wird ( in derer Sprache ) ?

LG binselbaer

justine1992

Ihr könnt keine Bedarfsgemeinschaft sein. Ihr seid zwei Bedarfsgemeinschaften zu je einer Person.
Ich würde mich wundern, wenn das JC Leistungen auszahlen dürfte auf Konten, auf die LB keinen Zugriff hat - von daher verstehe ich die Forderung dieses Nachweises.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

binselbaer

Hallo justine1992,

wie verbleibe ich da mit dem JC, damit die Miete weiterhin gezahlt wird?
Nachweis für die Vollmacht habe ich nicht vorhanden.
LG binselbaer

Reiner1970

"Ich würde mich wundern, wenn das JC Leistungen auszahlen dürfte auf Konten, auf die LB keinen Zugriff hat"

Natürlich darf das JC das

justine1992

Zitat von: binselbaer am 21. August 2022, 22:07:54wie verbleibe ich da mit dem JC, damit die Miete weiterhin gezahlt wird?
Wo steht denn was über Miete? Warum denkst Du, die sei in Gefahr?

Zitat von: binselbaer am 21. August 2022, 22:07:54Nachweis für die Vollmacht habe ich nicht vorhanden.
Dann schreib das.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

binselbaer

Hallo justine1992,

danke für deine schnelle Rückantwort.

LG binselbaer

justine1992

Zitat von: binselbaer am 21. August 2022, 17:28:34Habe eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten mit dem Inhalt, dass ich nachweisen möchte, dass die Miete regelmäßig bezahlt wurde.
Wenn Du hierzu auch eine Frage hast, stell das entsprechende Schreiben noch ein.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Fettnäpfchen

binselbaer

Zitat von: binselbaer am 21. August 2022, 22:07:54wie verbleibe ich da mit dem JC, damit die Miete weiterhin gezahlt wird?
Hast du einen Vertrag oder ähnliches?
Liegt dieser dem JC vor?

Zitat von: binselbaer am 21. August 2022, 22:07:54Nachweis für die Vollmacht habe ich nicht vorhanden.
Hast du Zugriff auf das Konto oder wird dir das ALG 2 vom Bruder in die Hand gegeben? Eine Vollmacht müsste die Bank haben wenn du Zugriff hättest.
Wie bezahlst du die Miete?

Zitat von: binselbaer am 21. August 2022, 17:28:34Habe eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten mit dem Inhalt, dass ich nachweisen möchte, dass die Miete regelmäßig bezahlt wurde.
......, so daß mir die Miete weiterhin über WBA gezahlt wird.
Dass steht da aber nicht
Ist der schon gestellt und bewilligt oder hast du das noch vor Dir?

Wenn die Fragen beantwortet sind kommen hoffentlich keine neuen Nachfragen auf ansonsten empfehle ich Dir (und jedem anderen Hilfesuchenden) die Netiquette zu beachten. z.B.:
•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.
•  Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

binselbaer

Moin WBA hatte ich schon beantragt. Miete wurde auf das Konto meines Bruders überwiesen und dieser hat die Miete davon anteilig bezahlt. Der Mietvertrag liegt dem JC vor. Hatte dir das Schreiben vom JC angehängt ( 21.08.2022 ) ;-). Bin noch neu auf dem Gebiet, sorry für das Durcheinander;-).
LG