Sanktionsmoratorium

Begonnen von mausilein, 17. August 2022, 18:02:39

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mausilein

Hallo nochmal, 

hatte das hier gelesen 

Neu: Dauer des Sanktionsmoratorium
Lt. dem Gesetzesentwurf zum Bürgergeld endet das Sanktionsmoratorium zur Nichtanwendung des § 31a SGB II mit dem Abschluss eines Kooperationsplans (ersetzt die Eingliederungsvereinbarung), spätestens mit Ablauf des 31.12.2023, je nachdem was zuerst eintritt.
Das Sanktionsmoratorium zur Nichtanwendung des § 32 SGB II endet mit in Kraft treten des Bürgergeld-Gesetzes.

Kann mir jemand Bitte erklären was das genau bedeutet?

Ich verstehe es so , ich werde eingeladen zum Termin dort wird mir keine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt sondern ein Kooperationsplan . Wenn ich diesen unterschreibe dort eine Maßnahme ist kann ich nicht mehr auf den Sanktionsmoratorium verweisen und kann die Maßnahme nicht mehr ohne Sanktion ablehnen? 

Würde mich auf eine Rückmeldung freuen dankeschön 

Kopfbahnhof

Zitat von: mausilein am 17. August 2022, 18:02:39endet mit in Kraft treten des Bürgergeld-Gesetzes.
Na ab da gilt es eben nicht mehr.
Vermutlich dann ab Januar 2023 zum nächsten Termin, aber noch nicht bei Terminen in 2022.

mausilein

Danke für die Rückmeldung. Also solange es noch kein Bürgergeld gibt , solange gilt der Sanktionsmoratorium ?

Kopfbahnhof

Davon geh ich mal aus, ist ja noch nicht zu 100% klar, dass es ab Januar 2023 auch kommt.

mausilein

ok dankeschön dann kann ich falls ich wieder eingeladen werde, und mir wieder wie beim letzten mal die gleiche Maßnahme angeboten wird, ablehnen ohne Probleme. Hoff ja einfach nur das ich endlich Arbeit finde.

Marco1982

Beim Bürgergeld soll es ja auch die ersten 6 Monate keine Sanktionen geben.

Die Sanktionen sollen nach Antragsstellung in den ersten sechs Monaten ausgesetzt bleiben. "Den Leistungsberechtigten wird für die ersten sechs Monate dieser Vertrauenszeit ga-rantiert, dass keine Anordnung von Maßnahmen mit Rechtsfolgenbelehrung ergehen", heißt es in dem Entwurf.

Ist halt die Frage ob das für alle zählt, oder ob da noch für die alten Hartz 4 Bezieher eine Sonderregelung kommt was die ersten 6 Monate angeht? sind ja eigentlich alle neu ab Januar beim Bürgergeld, dann wären wir auch wieder bei dem versprechen ein Jahr bis mitte 2023 wie es mal genannt wurde, oder ob es nur für wirklich neue Anträge zählt.

Spritzenhalter

Zitat von: Marco1982 am 21. August 2022, 12:48:46Beim Bürgergeld soll es ja auch die ersten 6 Monate keine Sanktionen geben.

Die Sanktionen sollen nach Antragsstellung in den ersten sechs Monaten ausgesetzt bleiben. "Den Leistungsberechtigten wird für die ersten sechs Monate dieser Vertrauenszeit ga-rantiert, dass keine Anordnung von Maßnahmen mit Rechtsfolgenbelehrung ergehen", heißt es in dem Entwurf.

Ist halt die Frage ob das für alle zählt, oder ob da noch für die alten Hartz 4 Bezieher eine Sonderregelung kommt was die ersten 6 Monate angeht? sind ja eigentlich alle neu ab Januar beim Bürgergeld, dann wären wir auch wieder bei dem versprechen ein Jahr bis mitte 2023 wie es mal genannt wurde, oder ob es nur für wirklich neue Anträge zählt.

Ab Januar kommt kein Bürgergeld, nächstes Jahr irgendwann, wenn überhaupt. Ob Neu oder Alt-Verträge, keine Sanktionen!


a_good_heart

Zitat von: Spritzenhalter am 21. August 2022, 15:38:14Ab Januar kommt kein Bürgergeld, nächstes Jahr irgendwann, wenn überhaupt.

So, woher weißt du das denn? :scratch:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Spritzenhalter

Zitat von: a_good_heart am 21. August 2022, 19:21:50
Zitat von: Spritzenhalter am 21. August 2022, 15:38:14Ab Januar kommt kein Bürgergeld, nächstes Jahr irgendwann, wenn überhaupt.

So, woher weißt du das denn? :scratch:

Glaskugel, willst du wetten um 10€?

Ich sagen das ab Januar garnichts passiert und wenn dann irgendwann Sommer/Herbst 2023