Maßnahme Beenden, aber wie?

Begonnen von razoo5, 22. August 2022, 12:59:36

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razoo5

hi

ich möchte gern meine maßnahme beenden, da ich schon von anderen teilnehmer gemobbt werde,
Grund dafür ist das die anderen wegen minijob oder sonstiges nur eine teilzeit Maßnahme machen müssen,

und ich der einzige bin der vollzeit Maßnahme machen muss, obwohl ich nen minijob habe.


dieses jahr kam ein gesetz das man keine sperre bekommen sollte wenn man die Maßnahme nicht teil nimmt.
wenn ich mich richtig errinnern kann ist das gesetzt am 01.07.2022 in kraft getreten,
mein problem ist aber ich finde kein gesetzt buch dazu, um irgendwas vorzulegen beim jobcenter um die Maßnahme zu beenden,


Könnt ihr mir da weiter helfen?
oder andere tipps geben wie ich da raus komme?

götzb

Einfach nicht mehr hingehen.
Besser heute noch.

Aktuell kann dir wegen dem SM nichts passieren.
Und das wäre auch kein schlechtes Benehmen, da du ja nicht freiwillig dort bis.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

angi

#2
Zitat von: razoo5 am 22. August 2022, 12:59:36mein problem ist aber ich finde kein gesetzt buch dazu, um irgendwas vorzulegen beim jobcenter um die Maßnahme zu beenden,

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/widerspruch-gegen-massnahme/

Du kannst einen Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass die Maßnahme sinnlos ist. Wenn sie es ist.
Und wenn die Frist zum Widerspruch noch nicht abgelaufen ist.
Es besteht ein primärer Rechtsschutz gegen sinnlose Maßnahmen.

https://www.hartz4.de/widerspruch-gegen-massnahme/

Auch wenn du keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast oder wenn diese Maßnahme darin nicht enthalten ist, kannst du Widerspruch einlegen und brauchst keine Sanktion befürchten.

Du solltest in jedem Fall begründen, warum du die Maßnahme verweigerst. Ohne Begründung kann dich das JC sanktionieren.

Ottokar

Zitat von: angi am 24. August 2022, 10:43:44Du solltest in jedem Fall begründen, warum du die Maßnahme verweigerst. Ohne Begründung kann dich das JC sanktionieren.
Falsch.

Zitat von: götzb am 22. August 2022, 15:09:59Einfach nicht mehr hingehen.
Das wäre das Einfachste.
Das JC wird möglicherweise eine Anhörung versenden, höchstwarscheinlich wird das JC dies jedoch stillschweigend hinnehmen.
Das Sanktionsmoratorium verhindert, dass du für den Maßnahmeabbruch sanktioniert werden kannst.

Ich würde in deinem Fall dem JC schr. mitteilen, dass du die Maßnahme ab sofort nicht mehr besuchst, da sie zeitlich nicht mehr mit deinem Job vereinbar ist. Damit verhinderst du möglicherweise, dass du auf der Liste landest und damit Repressalien, wenn ab 2023 wieder sanktioniert werden kann.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


angi

#4
Zitat von: Ottokar am 24. August 2022, 12:07:05Ich würde in deinem Fall dem JC schr. mitteilen, dass du die Maßnahme ab sofort nicht mehr besuchst, da sie zeitlich nicht mehr mit deinem Job vereinbar ist. Damit verhinderst du möglicherweise, dass du auf der Liste landest und damit Repressalien, wenn ab 2023 wieder sanktioniert werden kann.
Das ist sinngemäß das, was ich geschrieben habe.
Du brauchst meinen Post #2 also nicht mit 'Falsch' kommentieren.
Das Sanktionsmoratorium verschiebt nur die Sanktion, und sollte demnach nicht das 'einfach nicht mehr hingehen' empfehlenswert erscheinen lassen.
Jedenfalls nicht ohne gleichzeitigen schriftlichen Widerspruch.

Fettnäpfchen

angi

Zitat von: angi am 24. August 2022, 15:08:12Du brauchst meinen Post #2 also nicht mit 'Falsch' kommentieren.
Wenn er Recht hat denn das falsch bezieht sich eindeutig auf:
Zitat von: angi am 24. August 2022, 10:43:44Ohne Begründung kann dich das JC sanktionieren.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Zitat von: angi am 24. August 2022, 15:08:12Das ist sinngemäß das, was ich geschrieben habe.
Mit Sicherheit nicht. Wenn du das nicht erkennen kannst, dann au weia.
Ich habe weder geschrieben, dass der Maßnahmeabbruch begründet werden muss, noch das der Maßnahmeabbruch sanktioniert wird, oder werden kann, weil nämlich beides nunmal falsch ist!
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razoo5

ok also wenn ich richtig lese.
können die mich nicht sanktionieren.
hoffe ich nun mal da ich schon seit 3 tage fehle.
bin nächmlich schon seit fast 3 monate da.

aber um nicht auf die black liste zu erscheinen.
sollte ich jb melden mit guten begründung.

angi

Zitat von: Ottokar am 24. August 2022, 21:44:57Ich habe weder geschrieben, dass der Maßnahmeabbruch begründet werden muss, noch das der Maßnahmeabbruch sanktioniert wird, oder werden kann, weil nämlich beides nunmal falsch ist!
Falsch.


Zitat von: razoo5 am 25. August 2022, 04:19:59aber um nicht auf die black liste zu erscheinen.
sollte ich jb melden mit guten begründung.
Muss heißen : um nicht ab 2023 sanktioniert zu werden.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Das Sanktionsmoratorium ist nur eine Verar...ung.

Ottokar

@angi
Was du hier schreibst ist pure Falschinformation.
Ob diese auf Nichtwissen oder Nichtverstehen beruht, oder es sich um Absicht handelt, ist dabei unrelevant.


Selbst wenn derzeit Sanktionieren zulässig wäre, würde eine Begründung nicht automatisch dazu führen, das nicht sanktioniert werden darf.
Jedoch dürfen bis 01.07.2023 Pflichtverstöße nach § 31 SGB II nicht saktioniert werden (§ 84 SGB II, § 84 SGB II n.F. "Bürgergeldgesetz"), und aufgrund der 6monatsfrist (§ 31b Abs. 1 S. 5 SGB II, § 31b Abs. 1 S. 3 SGB II n.F. "Bürgergeldgesetz") können die im Jahr 2022 begangenen Pflichtverstöße auch nicht nachträglich, also ab 01.07.2023, sanktioniert werden. So steht es unmissverständlich im Gesetz.
Alles Andere ist schlicht falsch.
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Oberfrank

Hallo,

ich habe das auch so gemacht.
Es hat mich genervt und ich bin einfach nicht mehr hingegenagen.
Der Maßnahmenmensch hat das dann dem Amt gemeldet .... passiert ist aber nichts ....
Gruss aus Oberfranken
Frank