ALG II Miete

Begonnen von binselbaer, 21. August 2022, 17:28:34

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Fettnäpfchen

binselbaer

Zitat von: binselbaer am 22. August 2022, 16:41:35Hatte dir das Schreiben vom JC angehängt ( 21.08.2022 ) ;-).
Deswegen weiß nicht nur ich sondern auch User justine1992 das da nichts von
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. August 2022, 16:33:54dass ich nachweisen möchte, dass die Miete regelmäßig bezahlt wurde.
steht. Denn das wurde von
Zitat von: justine1992 am 22. August 2022, 06:17:20Wenn Du hierzu auch eine Frage hast, stell das entsprechende Schreiben noch ein.
drei mal nachgefragt. Abgesehen davon hat sich das JC dafür nicht wirklich zu interessieren.

Zitat von: binselbaer am 22. August 2022, 16:41:35Der Mietvertrag liegt dem JC vor.
und das ist die Grundlage dass du auf sofortige Übernahme bestehen solltest! Wenn das schon länger als einen Monat so geht würde ich sogar einen EA beim SG einreichen.
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) natürlich musst du das anpassen!
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R:
Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand.
Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.
gibt noch andere Urteile im Ratgeber.

Zitat von: binselbaer am 22. August 2022, 16:41:35Bin noch neu auf dem Gebiet, sorry für das Durcheinander;-).
Passt schon. Solange du dazu lernst. Ansonsten gibt es viele Seiten geschriebenes und immer noch keine vernünftige Antwort.

MfG FN

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binselbaer

Moin Fettnäpfchen,

vielen herzlichen Dank für deine Mühe und Zeit die du dir mit mir genommen hast. Dankeschön von Herzen;-)

LG binselbaer

JensM1

Wenn du deine Leistungen mangels Konto per Scheck bekommst, solltest du per formlosem unterschriebenen Zweizeiler angeben, dass du deinem Bruder den Mietanteil in Bar auszahlst/auszahlen wirst. Fertig... Falls neues Konto vorhanden, Bankverbindung (unterschrieben) mitteilen und dass Mietanteil überwiesen wird, damit erledigt. Unterschrift ist jeweils wichtig, aber kann dann bspw. mit Handy per Scanner App oder Foto + E-Mail eingereicht werden.

binselbaer

Neues Konto richte ich mir gerade ein. Danke für die Unterstützung;-)

Sulle007

*falscher Post "/* sorry