Überprüfungsantrag nach abgelehnten Widerspruch?

Begonnen von Begleiter21, 29. August 2022, 17:40:16

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Begleiter21

Moin zusammen

Bin jetzt am Grübeln. Ist grundsätzlich ein Überprüfungsantrag möglich, wenn ein Widerspruch per Bescheid abgelehnt wurde und die Frist zur Klage überschritten wurde? Also quasi alles wieder auf Anfang. Oder wäre eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sinnvoller?

Und wie sieht das beim Überprüfungsantrag mit dem parallel zu stellenden Antrag auf aufschiebende Wirkung aus? Muss diesem im jeden Fall stattgegeben werden? Also dass eine Rückforderung erst mal wieder auf Eis gelegt wird bis zur endgültigen Klärung?

CCR

Zitat von: Begleiter21 am 29. August 2022, 17:40:16Bin jetzt am Grübeln. Ist grundsätzlich ein Überprüfungsantrag möglich, wenn ein Widerspruch per Bescheid abgelehnt wurde und die Frist zur Klage überschritten wurde? Also quasi alles wieder auf Anfang. Oder wäre eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sinnvoller?

Überprüfungsantrag würde doch nur möglich, wenn die Widerspruchsfrist überschritten ist, da ja durch den Widerspruchsbescheid schon geprüft wurde.