BA will Bürgergeld-Start unbedingt verschieben

Begonnen von selbiger, 31. August 2022, 08:39:50

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selbiger

Die Ampel-Koalition will zum Jahreswechsel das "neue" Bürgergeld einführen. Nachdem bereits jetzt bekannt wurde, dass eine armutsfeste Erhöhung der Regelleistungen ausfällt, verlangt nunmehr die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine zeitliche Verschiebung der Gesetzesvorhaben.

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-reform-ba-will-buergergeld-start-unbedingt-verschieben

ha..reibungslose umstellung könne nicht sichergestellt werden..brauchen mehr zeit..was für ausreden..??die wissen doch nicht erst seit heute das das bürgergeld kommt..die haben doch bereits genügent zeit die strukturen zu schaffen.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Yavanna

Naja, die tatsächlichen Umstellungen können erst erfolgen, wenn das Gesetz tatsächlich durch ist. Je länger das dauert,  desto kürzer ist die Frist zum 1.1.23

Oder glaubst du, die passen ihr deutschlandweites System zu jedem Referentenentwurf an, der jederzeit durchfallen könnte?

Aber du postest ja blind eh nur News, die du mit  :wand: versehen kannst, ohne mal über den Tellerrand hinaus zu blicken. Wäre wohl zu viel verlangt.

Steve79

Es muss aber jetzt sofort schonmal 300€ Monatliche Erhöhung her. Das Gesetz und die Feinheiten können die später machen.
Hauptsache jetzt muss endlich Geld fließen

chrisi01

Ich hatte schon damit gerechnet. Dann sollen sie Alg.2 um 100 Euro oder mehr erhöhen.

Steve79

Zitat von: chrisi01 am 31. August 2022, 10:07:40Ich hatte schon damit gerechnet. Dann sollen sie Alg.2 um 100 Euro oder mehr erhöhen.

Das machen sie vtl sogar, aber das reicht überhaupt nicht annähernd aus

selbiger

Zitat von: Yavanna am 31. August 2022, 08:49:42Naja, die tatsächlichen Umstellungen können erst erfolgen, wenn das Gesetz tatsächlich durch ist. Je länger das dauert,  desto kürzer ist die Frist zum 1.1.23

Oder glaubst du, die passen ihr deutschlandweites System zu jedem Referentenentwurf an, der jederzeit durchfallen könnte?

Aber du postest ja blind eh nur News, die du mit  :wand: versehen kannst, ohne mal über den Tellerrand hinaus zu blicken. Wäre wohl zu viel verlangt.


ich schaue durchaus mehr überm tellerand als so manch possenschmeisser hier..von blind kann man hier ebenso wenig reden,da ich durchaus gut schauen kann..und jede x-beliebige nachricht verlinke ich auch nicht..ausser nur ..und ausschliesslich nur die nachrichten von denen man nichts wahrhaben möchte..nicht zur rede bringen möchte usw.augen zu und hab nichts gesehen büger..systemnahe bürger tuhen sowas haubtsächlich. das das bürgergeld kommt steht ausser frage..und enstprechend kann man vorarbeit leisten,vorbreitungen treffen..einen plan b zb.und wenns denn soweit ist..kann man auch die weichen stellen..also wer schaut hier grade nicht überm tellerand hinaus..??aber stimmt ja..deutschland bekommt ja noch nichtmal das funknetz richtig zum laufen..naja..scheint technisch wohl noch bissel unterbelichtet zu sein..denn kan ich mir das durchaus auch erklären.. :wand:  der ist schon richtig..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: Yavanna am 31. August 2022, 08:49:42Naja, die tatsächlichen Umstellungen können erst erfolgen
Für mich keine Überraschung, hatte eh nicht mit einer Einführung 01.23 gerechnet.

Jeder Monat später, ist für das Politikergesindel bares Geld wert.

Ich sehe aber keinen Grund warum es später starten soll, genug Zeit dazu hatten die schon.
aber ist auch nichts neues, geht es um die kleinen Leute, kann man sich Angeblich wieder mal nicht einigen.
Bei Diäten, massiven Geldtransfers ins Ausland usw. geht es immer ganz schnell.

Alina81

Das kann von mir aus gerne ein paar Monate später kommen. Wenn es dann halt einen entsprechenden Bonus als Überbrückung geben würde.

Aber damit der Ende Dezember/Anfang Januar aufs Konto kommt, müsste man den, berücksichtigend wie das die beiden letzten Male mit dem Bonus verlief, dann auch schon in den nächsten 2-3 Wochen beschließen, sonst wird das wohl noch mal einen Monat länger dauern oder so bis das Geld ankommt.

So oder so müsste jetzt mal im September entschieden werden, wann das BG eingeführt wird, wie das alles ablaufen soll und natürlich wie hoch das BG ausfallen wird.

Ich finde ja auch die Frage interessant, ob man, wenn man aktuell einen Bewilligungsbescheid hat und der über den Start des BG hinaus läuft, dann extra noch mal alles neu beantragen müsste oder ob man dann ohne Antrag einfach nur einen Änderungsbescheid bekommt und dann erst zum regulären Ablauf hin einen WBA stellen muss.

Kopfbahnhof

Zitat von: Alina81 am 31. August 2022, 18:25:13ob man, wenn man aktuell einen Bewilligungsbescheid hat
Wenn der Bescheid ausläuft, muss man natürlich einen neuen WBA stellen, daran hat sich nichts Geändert.

Hat mit dem neuen "Bürgergeld" ja nichts zu tun.
Was dort dann dazu geregelt ist, weiß bisher kein Mensch.

Alina81

Du verstehst glaube ich nicht ganz was ich meine. Ich habe den wichtigsten Teil mal fett markiert.

Ich meine damit: Wenn z.B. das Bürgergeld wie bisher geplant zum 01.01.2023 eingeführt werden würde. Man hat aber aktuell einen Bewilligungsbescheid z.B. bis Ende Februar/März/April oder so. Wird der dann mit Start des BG automatisch ungültig weil es eben kein ALGII mehr gibt und man müsste dann irgendwann zwischen Mitte November und Anfang Dezember einen Antrag aufs Bürgergeld stellen, damit man dieses bekommt und zwar erstmalig und rechtzeitig Ende Dezember für den Januar?

Oder würde der bisherige Bewilligungsbescheid erst mal weiterlaufen und man bekommt da nur einen Änderungsbescheid und müsste dann erst zum Ablauf des bisherigen Bewilligungsbescheids rechtzeitig einen neuen Antrag (oder WBA) stellen? Meiner läuft nämlich 12 Monate lang und bis Ende Juli nächsten Jahres.

Zitat von: Alina81 am 31. August 2022, 18:25:13Ich finde ja auch die Frage interessant, ob man, wenn man aktuell einen Bewilligungsbescheid hat und der über den Start des BG hinaus läuft, dann extra noch mal alles neu beantragen müsste oder ob man dann ohne Antrag einfach nur einen Änderungsbescheid bekommt und dann erst zum regulären Ablauf hin einen WBA stellen muss.

Kopfbahnhof

Zitat von: Alina81 am 31. August 2022, 18:40:13Man hat aber aktuell einen Bewilligungsbescheid z.B. bis Ende Februar/März/April oder so.

Noch einmal
Zitat von: Kopfbahnhof am 31. August 2022, 18:31:24Was dort dann dazu geregelt ist, weiß bisher kein Mensch.


Meiner geht bis Mai, werden dann schon sehen wie das wird.
So lange nicht klar ist wann das neue Zeug kommt, stelle ich auch weiterhin einen WBA.
Kommt es irgendwann, kommt damit sicher auch eine Regelung dazu.

Alina81

Für mich ist halt die Frage, wann das BG kommt und wie das am Anfang laufen wird, wichtiger als die Frage, wie hoch es ausfallen wird. Von daher hoffe ich, dass wir das im September endlich mal erfahren werden. Es hieß doch glaube ich auch, dass das jetzt mal konkretisiert werden soll.

Hary

Ich persönlich würde der BA dann wenn das Gesetz fertig ist eine Aufforderung zum mitwirken schicken als Gesetzgeber. Natürlich mit 14 Tage Frist fürs umzusetzen. Einer von uns soll mal sagen er schafft etwas kurzfristig nicht, dann ist auch Schluss mit lustig 😋

CCR


CCR

Zitat von: selbiger am 31. August 2022, 08:39:50Die Ampel-Koalition will zum Jahreswechsel das "neue" Bürgergeld einführen. Nachdem bereits jetzt bekannt wurde, dass eine armutsfeste Erhöhung der Regelleistungen ausfällt, verlangt nunmehr die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine zeitliche Verschiebung der Gesetzesvorhaben.
dann doch am besten bis zu den neuen Bundestagswahlen.  :teuflisch: