Nachforderungen des Stromanbieters Darlehen - Umwandlung des Darlehens in eine B

Begonnen von SuuSanne, 10. September 2022, 12:14:49

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SuuSanne

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Nachforderungen des Stromanbieters Darlehen - Umwandlung des Darlehens in eine Beihilfe beantragen
Nachforderungen des Stromanbieters: Zunächst ein Darlehen beim Jobcenter beantragen

Bei Nachforderungen der Stromversorger sollten Betroffene zunächst ein Darlehen beim Jobcenter nach § 24 Abs. 1 SGB II/§ 37 Abs. 1 SGB XII beantragen. Ein solches Darlehen wird in den Folgemonaten mit 10 Prozent der Regelleistung des Darlehensnehmers mit der zustehenden Hartz-IV-Leistung aufgerechnet. Im SGB XII beträgt die Aufrechnungshöhe bis zu 5 Prozent des Eckregelsatzes.
Umwandlung des Darlehens in eine Beihilfe beantragen

Wurde das Darlehen seitens des Jobcenters gewährt, kann im SGB II eine Umwandlung des Darlehens in eine Beihilfe nach § 44 SGB II beantragt werden, weil die Rückforderung ,,angesichts außergewöhnlicher Preissteigerungen bei einer derart gewichtigen Ausgabeposition" eine unbillige Härte darstellen würde.

https://www.gegen-hartz.de/news/hohe-strom-abschlagszahlungen-und-nachforderungen-das-sollten-hartz-iv-bezieher-beantragen


CCR

ZitatKlageweg wird wahrscheinlich Abhilfe schaffen

Die schlechte Nachricht ist, dass davon auszugehen ist, dass die Jobcenter als auch die Sozialämter trotz massiv steigender Strompreise die Härtefallregelung bzw. die flexible Erhöhung der Regelsätze nicht stattgeben werden.

Leistungsbeziehende müssen demnach bereits sein, solche Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Es ist aber davon auszugehen, dass zahlreiche Betroffene sich nicht scheuen werden, die Gerichte anzurufen, um entsprechende Hilfen einzuklagen.
das wird man dann sehen, welches Gericht den Mut hat richtig zu entscheiden.