Geringfügige Beschäftigung trotz regelmäßiger Krankschreibung

Begonnen von Zuckerkruste, 14. September 2022, 16:31:17

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Zuckerkruste

Hallo,

ich erhalte Arbeitslosengeld II und bin durchgehend, seit 2 Jahren, von meine Hausärztin krank geschrieben.

Ich möchte nun einen Minijob in einem Privathaushalt annehmen. 8x im Monat je 1 Stunde, damit ich nicht über die anrechnungsfreien 100 Euro im Monat komme.

Meine Frage: Darf ich trotz Krankmeldung einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen? Oder hat das Konsequenzen, die ich nicht absehen kann?

Danke.

Yavanna

Entweder bist du arbeitsunfähig oder nicht. Ist wie schwanger, da geht auch nicht nur ein bisschen

Zuckerkruste

Der Vergleich hinkt. Ich kann natürlich nicht am 1. Arbeitsmarkt bestehen. Auch Teilzeit mit mehr als 15 Stunden die Woche ist nicht zu machen. Dafür brauche ich weiterhin die Krankmeldung. Nun ist die finanzielle Not so groß in der augenblicklichen Weltlage, dass ich nach Lösungen suchen muss. Wenn Du mir jetzt sagst, dass ist rechtlich nach Pragraph so und so nicht machbar oder es gibt Andere mit Erfahrungen, würde mir das sehr weiterhelfen.

Danke.

Ronald BW

Also nach deiner Aussage Zuckerkruste wärst du auch in der Lage mehr zu arbeiten.
Also vielleicht.auch 2-3 Stunden am Tag.
Du hast nur keinen Bock weil es sich nicht rechnet, kann ich verstehen.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen wenn Du nur deinen Vorteil sichern möchtest.
Ohne das jetzt verurteilen zu wollen ist es nach deiner Aussage,
bewusster Betrug am Sozialsystem mit Vorsatz.
Blöd für Dich das auch die Leute beim Jobcenter solche Klienten ab und zu entlarven.
Du kannst dein Spielchen also immer nur teilweise umsetzen, auf den Hunni solltest du verzichten.

Zuckerkruste

Ronald, was du da schreibst ist absolut unfair. Du kennst mich gar nicht und auch meine gesundheitliche Lage nicht. Ich möchte mich hier auch nicht rechtfertigen und nervlich aufreiben. Diesen Onlinequatsch mit Verurteilung brauche ich in einem Forum nicht, bitte behalte sowas für dich! Ich habe eine ordentliche Frage gestellt und bitte um eine ordentliche Antwort. Ist das hier ein Forum oder Twitter?

Danke.

Yavanna

Mein Beitrag war kein Angriff, aber eine Krankschreibung bezieht sich nunmal nicht auf so und so viele Stunden, sondern heißt nicht umsonst Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Evtl solltest du erstmal deinen Status klären.
Du kannst auch ernsthafte Probleme bekommen,  wenn du trotzdem arbeitest und einen Arbeitsunfall hast.

Man darf es zwar, lässt aber in deinem speziellen Fall an der AU an sich zweifeln

PetraL

Zitat von: Zuckerkruste am 14. September 2022, 16:45:52Auch Teilzeit mit mehr als 15 Stunden die Woche ist nicht zu machen. Dafür brauche ich weiterhin die Krankmeldung.
Das kann m.E. so nicht stimmen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besagt, dass du wegen Krankheit unfähig bist, Arbeit zu leisten - und zwar grundsätzlich. D.h., auch nicht 1 Stunde die Woche oder so - und es kann (muss nicht, klar) erhebliche Probleme mit sich bringen, wenn du trotzdem arbeitest. Ein solches Risiko würde ich persönlich auf gar keinen Fall eingehen wollen.

Etwas ganz anderes ist aber eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit! Da kommt zum Zuge, ob du z.b. nur 3 h für maximal 4 Tage die Woche oder weniger oder überhaupt nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen kannst.
Die wird vom Medizinischen/Ärztlichen Dienst (keine Ahnung, ob's da einen Unterschied gibt) festgestellt, entweder vom Jobcenter initiiert oder von der Rentenversicherung.
Wenn du da z.B. als voll erwerbsgemindert (das ist etwas ganz anderes als arbeitsunfähig!) festgestellt wirst, kannst du trotzdem deine 1 Stunde die Woche oder am Tag oder 5h im Monat oder ... arbeiten (auch selbstständig).
Selbstverständlich musst du dein Einkommen aber entsprechend angeben, logisch.

Zuckerkruste

Zitat von: PetraL am 14. September 2022, 18:30:22Das kann m.E. so nicht stimmen.

"Kann deines Erachtens" - also Vermutung (ohne dir zu nahe treten zu wollen)?

Zitat von: PetraL am 14. September 2022, 18:30:22- und es kann (muss nicht, klar) erhebliche Probleme mit sich bringen, wenn du trotzdem arbeitest.

"Es kann - muss nicht" ist auch sehr vage.

Was heißt "trotzdem"? Ich will, dass alles seine Richtigkeit hat. Was für Probleme sollte es mit sich bringen? Ich bin ja hier um alle Probleme im Vorfeld auszuräumen (nach Möglichkeit).



Oberfrank


Hallo,

Ich denke ein Problem wird sein das du deine Einkünfte ja beim JC melden musst (Wenn du dich nicht wegen Schwarzarbeit strafbar machen willst)
Dann denke ich mal das du sehr schnell einen Termin zum Amtsarzt bekommt um zu sehen ob nicht mehr als die eine Stunden gehen ....


Gruss aus Oberfranken
Frank

Zuckerkruste

Zitat von: Oberfrank am 14. September 2022, 19:07:45Hallo,

Ich denke ein Problem wird sein das du deine Einkünfte ja beim JC melden musst (Wenn du dich nicht wegen Schwarzarbeit strafbar machen willst)
Dann denke ich mal das du sehr schnell einen Termin zum Amtsarzt bekommt um zu sehen ob nicht mehr als die eine Stunden gehen ....

Ja natürlich möchte ich mich damit beim JC anmelden, sonst würde ich hier doch nicht schreiben, darum geht es doch.

Ich möchte mich nur vorher absichern. Amtsarzt, Frührente und das Alles habe ich schon hinter mir. So einfach schreibt einen ein Artz doch nicht 2 Jahre am Stück krank. Es geht rein darum, ob ich es rechtlich darf. Dazu muss es doch Gesetzestexte geben. Oder jemand mit der Erfahrung was man zu beachten hat oder ob es übhaupt möglich ist. Oder ob dann eine Machinerie angeschmissen wird, die dann am Ende vor Gericht endet oder ähnliches. Nervlich ist es leider schlecht um mich bestellt und den Druck würde ich nicht aushalten können. Es kostet doch nichts, sich an Menschen zu wenden, die möglichst nah dran sind am Thema Hartz 4 und eine rechtlich absichernde Frage zu stellen. Wenn mir nicht geholfen werden kann, bin ich immerhin um die Erfahrung reicher, dass ich nicht reicher bin an Erfahrung - oder so  :)

PetraL

#10
Zitat von: Zuckerkruste am 14. September 2022, 18:55:28"Kann deines Erachtens" - also Vermutung (ohne dir zu nahe treten zu wollen)?
Ich bin leider keine ausgebildete Juristin, daher kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, ob es nicht irgendwo einen Gesetzestext gibt, der Arbeit bei einem weiteren Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Daher kann ich dir keine rechtsverbindliche Auskunft geben (die würde ich mir dann natürlich auch entsprechend honorieren lassen  :mocking: ), sondern nur meine Einschätzung darlegen. Eben "meines Erachtens nach"  :zwinker:

Zitat von: Zuckerkruste am 14. September 2022, 18:55:28"Es kann - muss nicht" ist auch sehr vage.
Wie ja auch schon @Yavanna geschrieben hat: Es KANN dir z.B. ein Unfall zustoßen oder du einen Unfall oder eine Sachbeschädigung verursachen. Das KANN passieren - MUSS aber nicht. Du KANNST dich mit irgendwelchen Krankheiten (Corona, Affenpocken, weiß-der-Geier) anstecken - MUSS aber nicht passieren. Du KANNST auch von irgendwelchen missgünstigen Mitmenschen einfach beim Jobcenter angeschwärzt werden oder sonstwie vom JC erwischt werden - MUSS aber nicht passieren ... etc.
Es ist halt das RISIKO da - das MUSS aber nicht eintreten.
Ich bin nicht nur keine Juristin - ich bin auch keine Hellseherin, sorry.

Und "trotzdem" ist doch eigentlich ganz klar und unmissverständlich: du bist gegenüber dem Jobcenter arbeitsunfähig und gehst bzw. willst trotzdem arbeiten gehen. DAS wird ganz sicher zu Problemen mit dem JC führen bzw. zu einer entsprechenden amtsärztlichen Untersuchung zwecks Feststellung der Erwerbsfähigkeit.

Zitat von: Zuckerkruste am 14. September 2022, 18:55:28Meine Hausärztin sagt, die Tätigkeit wäre identisch mit einer Tätigkeit dich ich privat im eigenen Haushalt auch täglich verrichte.
Das spielt tatsächlich - nach meinem Kenntnisstand - keine Rolle. Sobald du irgendeine bezahlte Tätigkeit ausübst, gehst du entweder als Beschäftigte mit deinem Arbeitgeber ein Rechtsverhältnis ein oder bist selbstständig erwerbstätig. Egal, ob du gegen Bezahlung Luftballons aufpustest - die du auch sonst mit deinen Kindern daheim aufpusten würdest - oder für andere bügelst ....

Zitat von: Zuckerkruste am 14. September 2022, 18:55:28Jedoch hat sie auch keine rechtlich bindende Ahnung.
Die "Ahnung" haben hier im Forum zwar vielleicht ein paar Leute (ob jetzt in diesem Fachbereich, kann ich nicht sagen), aber jeder hier wird sich hüten, dir an dieser Stelle "rechtlich bindende" Auskünfte zu erteilen!
Wenn du das möchtest, musst du tatsächlich zu einem Rechtsanwalt gehen.

P.S.: hat sich überschnitten (bin nicht so schnell mit tippen, sorry)
Zitat von: Zuckerkruste am 14. September 2022, 19:40:31Es geht rein darum, ob ich es rechtlich darf. Dazu muss es doch Gesetzestexte geben.
Es findet sich dazu zwar einiges im Arbeitsrecht, ob es aber in diesem Fall Anwendung finden kann, kann ich nicht sagen. Grundsätzlich wäre es zwar anscheinend tatsächlich nicht verboten, kann aber - und beim JC als "Arbeitgeber" wird es das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch - zum Infragestellen der Arbeitsunfähigkeit führen.
Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/arbeitsunfaehigkeit-und-entgeltfortzahlung/der-gelbe-schein-ein-freibrief_242_89596.html

Zitat von: Zuckerkruste am 14. September 2022, 19:40:31Amtsarzt, Frührente und das Alles habe ich schon hinter mir
Dann hast du doch bestimmt schon eine Feststellung der teilweisen Erwerbsminderung bzw. teilgeminderten Erwerbsfähigkeit. Dann benötigst du doch keine AU, um nicht für mehr als 15 Wochenstunden arbeiten zu müssen?

jens123

Aufgrund deiner Fragestellung hast du den Widerspruch selber erkannt. Wenn man AU ist, kann man auch keiner geringfügigen Tätigkeit nachgehen. Das könnte anders aussehen, wenn man erwerbsgemindert ist. Arbeitsunfähig zu sein und gleichzeitig arbeiten, bleibt in sich unschlüssig und wird Fragen provozieren, die niemand vernünftig beantworten kann.

Wenn du nicht mal über 100 Euro Entlohnung/monatlich aus der Tätigkeit bekommen sollst, könnte es evtl. auch einfach eine Gefälligkeitsleistung sein, die niemanden juckt, solange der "Arbeitgeber" für den überschaubaren Aufwand keine Rechnung verlangt. Gefälligkeiten kann man natürlich auch leisten, wenn man erkrankt ist, solange es die Genesung nicht behindert.