Leistungen des Kindes teilweise entzogen

Begonnen von mystik-1, 22. August 2022, 11:38:25

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mystik-1

Dass dem Kind 236€ mehr Sozialleistungen zustehen. 12 Monate Bewilligung

Mich interessiert brennend, ob es eine voll oder Teilabhilfe gibt. Begründet wurde ja damit, dass die Behörde ihre eigens gesetzte Frist gar nicht einhalten wollte.

Um Kosten zu sparen, sind Abhilfebescheide manchmal sonderbar begründet.

Laut Entziehungsbescheid soll ich beim Jugendamt was einreichen. Jugendamt weiß davon aber nichts

PetraL

Zitat von: mystik-1 am 10. September 2022, 12:06:20Dass dem Kind 236€ mehr Sozialleistungen zustehen. 12 Monate Bewilligung
Ah, das ist der, der aufgehoben wurde, richtig? Hmmm ... ne, dann steht das wohl im Abhilfebescheid. Ist dann bestimmt am Montag im Briefkasten, ich drück dir jedenfalls die Daumen.
Bei mir war es sogar schon bei solchen Bescheiden so, dass das Geld vor dem Bescheid da war.

mystik-1

Geld ist noch nicht sichtbar online. Und am 09.09.sagte das Servicecenter noch, keine Bearbeitung.

mystik-1

Zitat von: PetraL am 10. September 2022, 12:02:45
Zitat von: mystik-1 am 10. September 2022, 11:58:08Soeben wurde 1 Seite vom Jobcenter zugestellt mit der Info, mein Bewilligungsbescheid von X behält seine Gültigkeit. Die Begründung entnehmen Sie dem Abhilfebescheid.

Abhilfebescheid lag nicht dabei


Datiert auf 08.09.
Kann ich dann mit Auszahlung der Leistung erst am Ende des Monats rechnen oder sollte das längst angewiesen sein?
Wahrscheinlich kommt der Abhilfebescheid noch separat. Und vielleicht steht es da drin, wann du endlich das Geld bekommst. Wenn bis Dienstag nichts angekommen ist, würde ich unbedingt noch mal beim Jobcenter nachbohren.
Wenn aber Bewilligungsbescheid X Gültigkeit behält, was steht denn da drin?


Und die Begründung  :wand:

Abhilfe, aber es werden keine Kosten erstattet

Begründung:
Im Widerspruchsverfahren entstandene notwendige Kosten können nicht erstattet werden, da die zur Stattgabe führenden Gründe erst im Widerspruchsverfahren vorgetragen bzw.nachgewiesen wurden.

Die Abhilfe erfolgte, da der Ablehnungsbescheid UHV nicht per PZU zugestellt wurde. Eine Zweitschrift Ablehnungsbescheid wurde am 31.08.2022 zugestellt, es sei bereits ohne Begründung Widerspruch eingelegt worden.



:wand:


Mein Widerspruch Entzugsbescheid wurde damit begründet, dass das Jobcenter die Leistungen entzogen hat, obwohl die eigens vom Jobcenter gesetzte Frist NICHT erreicht war. §66 sie wollten also gar keine Mitwirkung meinerseits


Zeitliche Abfolge nochmal verkürzt dargestellt

- Jobcenter Aufforderung Mitwirkung Unterlagen einreichen, sonst Leistungsentzug
- fax an das JC, dass ein Ablehnungsbescheid unbekannt ist, dieser beim Jugendamt angefordert wurde. Anforderung als Nachweis beim Jobcenter per Fax eingereicht
- Entzugsbescheid, vor Ablauf der Mitwirkungsfrist
- Ablehnungsbescheid vom Jugendamt als Zweitschrift zugestellt
- Widerspruch Ablehnungsbescheid ohne Begründung eingelegt / Widerspruch Entzugsbescheid


Ist die Kostenablehnung so richtig? Vor allem die Abhilfebegründung dazu?
Entzogen werden darf nur [...] und genau gegen die Frist hat das Jobcenter verstoßen