Stromkosten der Heizanlage verlangen?

Begonnen von castagir, 16. September 2022, 23:39:30

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

castagir

Wenn ich mich richtig erinnere, wurde hier vor Kurzem darauf hinngewiesen, daß durch bei Warmwasser durch Strom erzeugt die Stromkosten durch das JC erstattet werden müssen.

Für Heizmaterial gilt ja auch das Gleiche - also müssten auch die Stromkosten für die Heizanlage, Umwälzpumpen usw. eigentlich auch erstattet werden?

Also die Geräteleistung (siehe technische Anleitung oder Plakette) für die Heizperiode aufschreiben und den Strom ausrechnen oder wie?
Inzwischen sind das ja real echt hohe Kosten...

Ottokar

Lt. BtrKV gehören die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage zu den Betriebskosten und damit zu den KdUH lt. § 22 SGB II.
Ein Zwischenzähler wäre ein geeignetes Messinstrument.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


castagir

Danke Ottokar.

Ich bin etwas in die Technik eingestiegen und habe festgestellt, daß die Umwälzpumpe dauern läuft solange die Anlage (wasserführende Pelletheizung) aktiv ist.
Brenner und so Temperaturabhängig.
Mal nach einem Zwischenzähler schauen, der muss ja nicht geeicht sein, hoffe ich.