Keine Rückforderungen unter 50 Euro beim Bürgergeld

Begonnen von selbiger, 17. September 2022, 16:30:40

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selbiger

Bei Hartz-IV-Rück- und Erstattungsansprüchen treiben die Jobcenter selbst Centbeträge ein. In Mahnverfahren wird sogar der hauseigene Inkassodienst der Bundesagentur für Arbeit eingeschaltet. Die Ampel-Koalition will mit Einführung des Bürgergeldes nun eine Bagatellgrenze einführen.

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-keine-rueckforderungen-unter-50-euro-beim-buergergeld
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Wolf24

Zitat von: selbiger am 17. September 2022, 16:30:40Die Ampel-Koalition will mit Einführung des Bürgergeldes nun eine Bagatellgrenze einführen.

Richtig müsste es heißen - Bagatellgrenze wieder einführen. Denn diese gab es bereits schon einmal, allerdings in Höhe von 20 €. Ist aber schon ein ganze Weile her. 
LG Wolf24  :bye:

TripleH

ZitatDenn diese gab es bereits schon einmal, allerdings in Höhe von 20 €. Ist aber schon ein ganze Weile her. 

Die Rechtsgrundlage dazu suche ich schon ganz lang. Kannst du die mir bitte nennen?

Wolf24

LG Wolf24  :bye:

TripleH

Nee, das war doch nur die Bestimmung, dass  bei vorläufiger Bewilligung nicht neu gerechnet werden musste, wenn das Durchschnittseinkommen sich nicht um mehr als 20 Euro verändert.

Hier geht es doch um alle möglichen Erstattungsforderungen. Also § 50 SGB X. Nicht § 41a SGB II.

Gab es da eine Rechtsgrundlage?