ALG 1 Sperre - ALG 2 beantragen?

Begonnen von talokatel823, 21. September 2022, 10:11:53

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talokatel823

Hallo zusammen,
ich frage hier für meinen Mitbewohner, der zum 30.09. seine Stelle gekündigt hat, weil er ab 01.10. eine Aussicht auf eine andere Stelle hat (und es in der aktuellen Firma wegen Burnout nicht mehr ausgehalten hat). Allerdings hat er nur eine mündliche Zusage und noch keinen Arbeitsvertrag erhalten. Es kann sein, dass noch einer kommt, aber trotzdem muss er sich ja beim Arbeitsamt melden, für den Fall, dass da nichts mehr kommt.
Dies hat er heute getan und ihm wurde gesagt, dass er auf jeden Fall eine Sperre bekommt. Nun habe ich gelesen, dass das nicht der Fall ist, wenn er wegen der neuen Stelle gekündigt hat (Urteil LSG Hamburg, Urteil vom 01.02.2012, Az. L 2 AL 49/09).
Jetzt war er auch schon beim Jobcenter sich Unterlagen für den ALG 2 Antrag besorgen. Ausgefüllt hat er aber noch nichts.

Wie sollte er jetzt am besten vorgehen?
Und wie geht es weiter, wenn er nach der Sperre Anspruch auf ALG 1 hat, aber während der Sperre ALG 2 bezieht?
Noch hat er nichts von beidem beantragt, aber ist jetzt als arbeitssuchend gemeldet. War das vielleicht auch schon zu spät und rechtfertigt eine Sperre von ALG 1?

MfG
talokatel

Oberfrank



Was sagt denn der neue AG warum noch kein Vertrag da ist?
Er könnte ja zumindest schon einmal schriftlich eine Einstellungszusage geben....

Gruss aus Oberfranken
Frank

talokatel823

Zitat von: Oberfrank am 21. September 2022, 10:22:47Was sagt denn der neue AG warum noch kein Vertrag da ist?
Er könnte ja zumindest schon einmal schriftlich eine Einstellungszusage geben....
Nichts. Einfach nur, dass er sich dransetzt. Das geht jetzt schon seit Wochen so und mein Mitbewohner will da auch keinen Stress machen, nicht dass der AG sich es noch anders überlegt.
So eine schriftliche Zusage wird er wohl auch nicht bekommen können, wenn auf mehrfacher Nachfrage nicht mal der Vertrag fertig gemacht wird.
Er hat den AG jetzt nochmal angeschrieben deswegen, aber Hoffnung macht er sich nicht.

Leeres Portemonnaie

Ich würde auf jeden Fall in Widerspruch gehen, wenn eine Sperre käme, und das mit einer neuen, besser bezahlten (?) Jobaussicht begründen.
Allerdings wäre es besser, er hätte bereits eine Zusage, so hat er in's Blaue hinein gekündigt, behaupten kann ja jeder alles, werden die Sachbearbeiter vielleicht sagen.

Eine Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme des Arbeitsplatzverlustes erfolgen.
ALGI und II werden meist untereinander verrechnet. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

talokatel823

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. September 2022, 10:35:06Ich würde auf jeden Fall in Widerspruch gehen, wenn eine Sperre käme, und das mit einer neuen, besser bezahlten (?) Jobaussicht begründen.
Also soll er einfach einen Antrag auf ALG 1 stellen und im Falle einer Ablehnung in den Widerspruch gehen?
Er hat sich ja jetzt auch schon beim JC gemeldet für den Fall der Sperre (aber keinen Antrag abgegeben).

ZitatAllerdings wäre es besser, er hätte bereits eine Zusage, so hat er in's Blaue hinein gekündigt, behaupten kann ja jeder alles, werden die Sachbearbeiter vielleicht sagen.
Also braucht er auf jeden fall eine schriftliche Zusage? Reicht eine mündliche da nicht auch aus? Wie sieht es mit Vorlage von WhatsApp-Verläufen mit dem AG aus?

ZitatEine Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme des Arbeitsplatzverlustes erfolgen.
Mit der Meldung ist er sehr spät, das habe ich ihm auch gesagt, aber er wollte sich nicht früher darum kümmern  :weisnich:
Kann er eine 12-wöchige Sperre allein deswegen bekommen, weil er sich heute erst arbeitssuchend gemeldet hat?

Leeres Portemonnaie

Zitat von: talokatel823 am 21. September 2022, 10:44:30Also soll er einfach einen Antrag auf ALG 1 stellen und im Falle einer Ablehnung in den Widerspruch gehen?
Er hat sich ja jetzt auch schon beim JC gemeldet für den Fall der Sperre (aber keinen Antrag abgegeben).

Er muss einen stellen, denn bei Beantragung von ALGII muss er die eventuelle Ablehnung vorlegen. Er bekommt dann vermutlich einen etwas geminderten Regelsatz.

Zitat von: talokatel823 am 21. September 2022, 10:44:30Also braucht er auf jeden fall eine schriftliche Zusage? Reicht eine mündliche da nicht auch aus? Wie sieht es mit Vorlage von WhatsApp-Verläufen mit dem AG aus?


Naja, wie gesagt, mündlich kann man alles behaupten, nur um einer Sperre zu entgehen. Die Sachbearbeiter unterstellen erfahrungsgemäß erstmal alles Schlechte.  :weisnich:
Versuchen kann man es auf jeden Fall. 

Zitat von: talokatel823 am 21. September 2022, 10:44:30Kann er eine 12-wöchige Sperre allein deswegen bekommen, weil er sich heute erst arbeitssuchend gemeldet hat?

Nein, bei versäumter Meldung ist die Sperrfrist kürzer. (Weiß aber gerade nicht, wie lange.)
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Yavanna

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. September 2022, 11:51:15
Zitat von: talokatel823 am 21. September 2022, 10:44:30Also soll er einfach einen Antrag auf ALG 1 stellen und im Falle einer Ablehnung in den Widerspruch gehen?
Er hat sich ja jetzt auch schon beim JC gemeldet für den Fall der Sperre (aber keinen Antrag abgegeben).

Er muss einen stellen, denn bei Beantragung von ALGII muss er die eventuelle Ablehnung vorlegen. Er bekommt dann vermutlich einen etwas geminderten Regelsatz.

Zitat von: talokatel823 am 21. September 2022, 10:44:30Also braucht er auf jeden fall eine schriftliche Zusage? Reicht eine mündliche da nicht auch aus? Wie sieht es mit Vorlage von WhatsApp-Verläufen mit dem AG aus?


Naja, wie gesagt, mündlich kann man alles behaupten, nur um einer Sperre zu entgehen. Die Sachbearbeiter unterstellen erfahrungsgemäß erstmal alles Schlechte.  :weisnich:
Versuchen kann man es auf jeden Fall. 

Zitat von: talokatel823 am 21. September 2022, 10:44:30Kann er eine 12-wöchige Sperre allein deswegen bekommen, weil er sich heute erst arbeitssuchend gemeldet hat?

Nein, bei versäumter Meldung ist die Sperrfrist kürzer. (Weiß aber gerade nicht, wie lange.)

Da es zurzeit keine Sanktionen gibt, wird auch eine Sperrzeit nicht parallel sanktioniert.

Antrag auf ALG II stellen, wenn der SB  ein Bißchen Ahnung hat, stellt er einen Erstattungsanspruch an ALG I

Nachtalb

Zitat von: talokatel823 am 21. September 2022, 10:11:53Allerdings hat er nur eine mündliche Zusage und noch keinen Arbeitsvertrag erhalten. Es kann sein, dass noch einer kommt, aber trotzdem muss er sich ja beim Arbeitsamt melden, für den Fall, dass da nichts mehr kommt.

Eine mündliche Vereinbarung zu einem in Aussicht gestellten Folge-Arbeitsverhältnis ist bei AfA und Jobcenter keinen Pfifferling wert. Für die zählt nur das, was sich schwarz auf weiß belegen läßt. Mußte ich in fast gleicher Situation gerade selbst erfahren.


talokatel823

Hallo,
er hat den Arbeitsvertrag noch kurzfristig unterschrieben und diese Woche beim neuen AG angefangen. Da die AfA telefonisch nicht erreichbar war, hat er über das Kontaktformular der AfA eine Nachricht geschrieben, dass er nicht mehr arbeitssuchend ist.
Heute war aber eine Einladung und ein Stellenangebot im Briefkasten, die er natürlich mit der Begründung ablehnen wird, dass er nahtlos in ein Arbeitsverhältnis eingetreten ist.
Er hatte weder ALG 1, noch ALG 2 beantragt, sondern sich nur arbeitssuchend gemeldet.
Nur für den Fall, dass die den Arbeitsvertrag als Beweis sehen wollen: Dürfen die das?

MfG
talokatel

Ottokar

Zitat von: talokatel823 am 06. Oktober 2022, 15:10:57Er hatte weder ALG 1, noch ALG 2 beantragt, sondern sich nur arbeitssuchend gemeldet.
Nur für den Fall, dass die den Arbeitsvertrag als Beweis sehen wollen: Dürfen die das?
Definitiv: nein.
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