FSJ und Auswärtige Unterkunft

Begonnen von Hallo 76, 20. September 2022, 20:13:34

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Hallo 76

Hallo an alle,

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft
Aus Elter und einem 20 jährigen Kind.

Wir erhalten aufstockend ALG II.

Nun zum Sachverhalt.
Meine Tochter hat die Möglichkeit ein FSJ anzutreten die Einsatzstelle ist aber 200km von unserem Wohnort entfernt.
Sie würde von der Einsatzstelle eine kostenfreie Wohnung zur verfügung gestellt bekommen.
Am Wochenende wäre sie aber immer zu Hause bei uns.

Wie verhält sich das mit unserer BG.
Sie hat weiter anspruch auf Kindergeld und 200€ steht ihr anrechnungsfrei zur Verfügung von dem Taschengeld das sie von der Einrichtung erhält.

Wie ist das jetzt mit unserer gemeinsamen Wohnung??
Sie zieht ja nicht dauerhaft aus sondern wohnt weiter an den freien Tagen bei uns.

Kann es da Probleme mit dem Job center geben??

Hary

Ich wäre mit dem FSJ sehr vorsichtig. Das Einkommen wird bis auf 60 Euro komplett angerechnet da es als Taschengeld zählt. Kosten die für Unterkunft, Fahrt und so weiter gezahlt werden ebenfalls. Dieses Problem hatte ich damals auch. Das FSJ ist die denkbar schlechteste Variante, wäre nicht auch ein Bundesfreiwilligendienst möglich? Dort sind andere Freibeträge.

Hallo 76

Sorry hab die informationen das egal ob FSJ oder BFD 200€ vom Taschengeld anrechnungsfrei sind.
Beide Dienste sind gleichgestellt.

Mir geht es um unsere gemeinsame Wohnung wird die KDU noch auf 3 Personen aufgeteilt.
Da meine Tochter ja nicht auszieht an 3 Tagen die Woche bei uns wohnt und nur die 4 anderen Tage sich in der Unterkunft der FSJ einrichtung wohnt.

Hary

Zitat von: Hallo 76 am 20. September 2022, 21:45:27Sorry hab die informationen das egal ob FSJ oder BFD 200€ vom Taschengeld anrechnungsfrei sind.
Beide Dienste sind gleichgestellt.

Dann hast du falsche Informationen. Im FSJ oder Ökologischen freiwilligen Jahr wird das Einkommen als Taschengeld gewertet, beim BFD ist das anders. Ich hatte damals auch zuerst die 200 Euro plus Fahrtkosten bekommen, bis der Sachbearbeiter plötzlich merkte dass ein ökologisches Jahr wie ein freiwilliges Jahr zu behandeln ist, also 60 Euro im Monat. Vor dem Sozialgericht habe ich dann noch die Pauschale für die Versicherung erstritten.

Suche bei Google mal nach FSJ und ALG 2, dann wirst du auch schnell neben Bestätigung meiner 60 Euro Gesetzestext und Weisungen finden.

Nachtrag mit Urteil sogar https://www.sozialleistungen.info/news/13.05.2012-freiwilliges-soziales-jahr-einkunfte-werden-auf-alg-ii-angerechnet/

Unterschied macht dass bei dem FSJ eine Aufwandsentschädigung und kein Lohn gezahlt wird

Hallo 76

Sorry da muss ich dich korrigieren.
Das sind alte Urteile das ist schon längst alles geändert worden.

BFD und FSJ sind gleichgestellt.
Bei beiden beschäftigungen bzw freiwilligendiensten bekommt man Taschengeld wovon ein Teil anrechnungsfrei bleibt.

Hier die aktuellen informationen von der Seite der Bundesregierung für Freiwilligendienste.

https://www.jugendfreiwilligendienste.de/antworten-auf-haeufige-fragen.html

Aber meine eigentliche Frage ist immer noch nicht geklärt.

Wie verhält sich das mit unserer gemeinsamen Wohnung.
Meine Tochter ist auswärtig kostenfrei untergebracht.
4 Tage auf der Arbeit 3 Tage wieder bei uns zu Hause.

Sie zieht also nicht aus.

Werden wir immer noch als BG geführt hier bei uns am Wohnort und die Kosten für KDU auf 3 Personen aufgeteilt, oder verändert sich was??

Bitte mir darauf Auskunft geben.

Leeres Portemonnaie

Meine Kinder waren (aus~)bildungsbedingt jeweils auswärtig untergebracht, meine Große musste sich in Ort xy mit Erstwohnsitz anmelden, das legte der Ort eben fest, mein Kleiner in Ort xy hatte den als Zweitwohnsitz.

Bei Erstwohnsitz wird es schwerer mit der Wohnung, denke ich. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Hallo 76

Hallo leeres Portemonnaie,

Versteht ich dich richtig.

Wenn meine Tochter bei der auswärtigen Unterbringung angibt es ist der zweitwohnsitz dürfte alles bleiben wie gehabt.

Und erst wenn sie angibt es ist der Erstwohnsitz würde sie bei uns aus der BG fallen und müsste vor Ort in der Stadt Einen eigenen ALG II antrag stellen.

Leeres Portemonnaie

Nicht nur angibt, sondern auch so meldet.
Zweitwohnsitz ist ja nur zur "Ausbildung" bzw. Überbrückung bis zu einer Ausbildung.
Bei euch bleibt ihr Hauptwohnsitz.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧