ALG I; Arbeitsvermittler wechseln?

Begonnen von Nachtalb, 22. September 2022, 23:52:30

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Nachtalb

Hallo und guten Abend,

mein Arbeitsvermittler hat nach erstem telefonischen Beratungsgespräch fünf Wochen (!) nach Arbeitslosmeldung und Antragstellung ALG I - nach meinem Ermessen ziemlich willkürlich - dafür gesorgt, daß ich den Status "nicht verfügbar" erhielt und in Folge mein schwebender Antrag auf ALG I durch die AfA abgeschmettert wurde. Die Gründe dafür möchte ich hier nicht ausführen, das würde wahrscheinlich den Umfang meines Posts hier sprengen.

Ein zweiter Antrag auf ALG I wurde zwischenzeitlich bewilligt, ich bin aktuell im Leistungsbezug. Warum der zweite Antrag genehmigt wurde und nicht erneut auf "nicht verfügbar" plädiert wurde, erschließt sich mir nicht - an meiner Situation hat sich seit Erstantrag nichts verändert. Mir fehlen durch den Ablehnung des ersten Antrags auf ALG I und bis zur Bewilligung des zweiten Antrags ALG I ganze drei Monate Einkommen, insgesamt ein vierstelliger Betrag. Drei Monate ohne jegliches Einkommen stand ich zeitweise wirklich knapp vor dem vollständigen finanziellen Ruin und dem Zusammenbruch meiner Existenz. Zwischenzeitlich beschäftigt sich ein von mir beauftragter Fachanwalt für Sozialrecht mit den Vorgängen, ich selbst habe mich in therapeutische Behandlung begeben müssen.

Ich werde nun weiterhin durch den Arbeitsvermittler betreut, der maßgeblich durch seine Intervention zum ablehnenden ersten Bescheid beigetragen hat. Durch meinen Fachanwalt für Sozialrecht wurde bereits ein Überprüfungsverfahren des Ablehnungsbescheids des Erstantrags eingeleitet, zu dem auch der Arbeitsvermittler seine Stellungnahme abgab. Das Überprüfungsverfahren durch die AfA kam zu dem Resultat, daß kein Grund zur Beanstandung des Ablehnungsbescheids vorliegt. Mein Anwalt sieht das ganz anders und wird Klage vor dem Sozialgericht erheben. Aufgrund des bisherigen Verlaufs und Sachverhalts und mit Blick auf die anstehende Klage befürchte ich nun die Befangenheit des Arbeitsvermittlers.

Weiß jemand um die Möglichkeit eines Wechsels des Betreuers in der Arbeitsvermittlung Bescheid? Besteht darauf ein rechtlicher Anspruch? In der kommenden Woche soll es zu einem erneuten telefonischen Beratungsgespräch mit dem Vermittler kommen. Ich habe bereits ersatzweise um ein persönliches Gespräch in der Niederlassung gebeten, zu dem ich einen Zeugen mitnehmen möchte - nicht, daß man mir nach einem weiteren, nicht dokumentierten Telefongespräch das Wort im Mund umdreht und ich erneut Konsequenzen zu befürchten habe.

Fettnäpfchen

Nachtalb

Wenn ein RA involviert ist sollte man nicht eigenmächtig handeln  sondern dies mit dem RA absprechen bzw. es diesen machen lassen. Darauf hinweisen was man weiß und was man will ist ja kein Problem aber "zwischen rein kretzschen" kann nach hinten losgehen!
Das als erstes zu deiner Anfrage SB Wechsel als nächstes:
ALG2-FAQ
ZitatKann ich eigentlich einen anderen Sachbearbeiter / eine andere Sachbearbeiterin verlangen?
Ja, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen. Ein solcher Antrag ist am besten immer gleich an den Amtsleiter zu richten. Grundlage ist hierbei § 17 SGB X.

Zitat von: Nachtalb am 22. September 2022, 23:52:30ch habe bereits ersatzweise um ein persönliches Gespräch in der Niederlassung gebeten, zu dem ich einen Zeugen mitnehmen möchte - nicht, daß man mir nach einem weiteren, nicht dokumentierten Telefongespräch das Wort im Mund umdreht und ich erneut Konsequenzen zu befürchten habe.
Ja gut aber nicht Zeugen sondern Beistand zu dieser Person sagen ansonsten kann er vom SB des Zimmers verwiesen werden!
Nicht ohne Beistand zur Arge
hier dem weiterführenden Link folgen!

MfG FN
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