Hartz IV auch für neugeborenes ausländisches Kind

Begonnen von selbiger, 29. September 2022, 05:17:20

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selbiger

Auch neugeborene Kinder einer nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Mutter können ab ihrer Geburt Anspruch auf existenzsichernde Leistungen vom Jobcenter haben.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-auch-fuer-neugeborenes-auslaendisches-kind
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Yavanna

Interessantes und gutes Urteil.

Allerdings kann ich das JC, zumindest den kleinen SB am Anfang der Kette verstehen, der die fachlichen Weisungen umsetzen muss.
Die Juristen der Widerspruchsstelle hätten eher was unternehmen können, sind aber evtl. auch nur weisungsgebunden unterwegs.

Dabei gibt es bereits eine solche Ausnahmeregelung für in Deutschland geborene Kinder von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten.