Darf das Jobcenter eine Rentennachzahlung anrechnen?

Begonnen von selbiger, 11. Oktober 2022, 09:50:42

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selbiger

Häufig werden Rentenansprüche vom Rentenversicherungsträger nachgezahlt. Für Leistungsbeziehende nach dem SGB II (Hartz IV) kann das bedeuten, dass das Jobcenter die Nachzahlung anrechnet. Es kann sogar soweit kommen, dass am Ende nichts mehr von den Nachzahlung übrig bleibt.

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-darf-das-jobcenter-eine-rentennachzahlung-anrechnen

von meinen nachzahlungen habe ich nie was geabt..würde gleich ans amt überwiesen..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Yavanna

Besonders, wenn das JC weitergezahlt hat, solange der Antrag bei der RV läuft. Direkt Erstattungsanspruch stellen und die Nachzahlung verrechnen. Der ihr gutes Recht.

Bei Altersrente ist der LE ab Bewilligung raus aus dem SGB II Bezug. Aber auch bei anderen Renten braucht die RV ewig, da ist die Anrechnung durchaus legitim, da das JC in Vorleistung geht