Rechnungen eingereicht - wie lange hat JC Zeit zur Bearbeitung?

Begonnen von Yessamin82, 11. Oktober 2022, 18:38:48

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Yessamin82

Hallo,

ich habe vor ca. 4 Wochen eine Rechnung beim JC eingereicht zwecks Rückerstattung der Schornsteinfeger-Rechnung, wo ich in Vorleistung gehen musste. Bisher hat das JC diese Rechnungen immer innerhalb von 2-3 Wochen bearbeitet. Ich weiß natürlich, das es auch mal länger dauern kann. Allerdings ist ein Widerspruch auch seit über 2 Monaten bisher unbeantwortet. Beim Widerspruch hat das JC 3 Monate Zeit. Aber wieviel Zeit haben sie um solche Rechnungen zu bearbeiten?

Danke und viele Grüße,

Yessamin

jens123

Einfach mal anrufen und nach der Bearbeitungszeit in diesen Fällen fragen. Meist ist man dann zumindest schlauer.

Yessamin82

Zitat von: jens123 am 11. Oktober 2022, 19:11:18Einfach mal anrufen und nach der Bearbeitungszeit in diesen Fällen fragen. Meist ist man dann zumindest schlauer.

Wozu brauchen wir dann Foren wie diese, wenn man beim JC anrufen soll? Da ist meist nur noch der AB dran, was vorher nicht der Fall war.

Es gibt hier doch bestimmt einige User, die auch schon solche Rechnungen eingereicht haben und mir sagen können, wieviel Bearbeitszeit die dafür haben?


hase_du_bleibst_hier

Ist doch von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich. Ich habe vor 2 Wochen meinen erhöhten Gasabschlag eingereicht - 80€ mehr im Monat. Donnerstag per Email geschickt und Dienstag per Post den Bescheid zur Übernahme bekommen.

4 Wochen halte ich für extrem lang. Da hätte ich schon längst auf allen Kanälen nachgefragt und druck augebaut (Anrufen, Email, über rechtsichere Kommunikation per https://jobcenter.digital/ , Brief, Fax). Auf irgendeinen Kanal werden sie schon antworten

Fettnäpfchen

Yessamin82

Zitat von: Yessamin82 am 11. Oktober 2022, 18:38:48ich habe vor ca. 4 Wochen eine Rechnung beim JC eingereicht zwecks Rückerstattung der Schornsteinfeger-Rechnung, wo ich in Vorleistung gehen musste.
Also Kosten die zu den KdUH gehören, die sollten spätestens im Folgemonat beglichen werden. Ausser du hast das ALG 2 bekommen und dann erst die Rechnung eingereicht sprich es sich überschnitten hat. Dann halt im Folgemonat.

Zitat von: Yessamin82 am 11. Oktober 2022, 18:38:48Allerdings ist ein Widerspruch auch seit über 2 Monaten bisher unbeantwortet. Beim Widerspruch hat das JC 3 Monate Zeit.
Selbst da kommt es darauf an um was es beim Widerspruch geht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yessamin82

@Basshkopf: ich dachte da gibt es eine feste Frist, wo sich alle JC dran halten müssen. Gut, dann werde ich morgen dort nachhaken. Erreiche ich telefonisch niemanden, werde ich einen Brief in den Briefkasten beim JC, der wird ja täglich geleert.

@Fettnäpchen: eine Rechnung kann man erst dann einreichen, wenn man sie bekommen hat. Ich kann ja nicht vorher wissen, wieviel der Schornsteinfeger berechnet. Dieses Mal sind es 40 (!) Euro mehr als zuvor, obwohl mit der Heizung / Kamin alles in bester Ordnung ist. Wenn der Schornsteinfeger da war vergeht nochmal ca. 1 Woche bis er die Rechnung einwirft - macht er persönlich. Und erst an diesem Tag kann ich diese Rechnung beim JC einreichen. Ich habe das bisher immer so gemacht und es wurde auch immer gezahlt, aber eben innerhalb von c. 14 Tagen.

Ok, da hilft dann wirklich nur bei denen anzurufen und tut sich auch dann nichts, dann muß man das wohl per Beratungsschein beim Anwalt klären.

Gruß!

Fettnäpfchen

Yessamin82

Zitat von: Yessamin82 am 12. Oktober 2022, 18:25:53Ok, da hilft dann wirklich nur bei denen anzurufen und tut sich auch dann nichts,
Kannst du versuchen aber ich selber würde eher zu deinem ersten Vorschlag tendieren.
Zitat von: Yessamin82 am 12. Oktober 2022, 18:25:53werde ich einen Brief in den Briefkasten beim JC, der wird ja täglich geleert.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Nur so ist es dann auch nachweislich, beim Tel.: > Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!

Zitat von: Yessamin82 am 12. Oktober 2022, 18:25:53eine Rechnung kann man erst dann einreichen, wenn man sie bekommen hat.....
Das ist schon klar und der Rest kann man ja nicht wissen wenn du es erst jetzt schreibst und nicht schon am Anfang.
Scheint also Eigentum zu sein und daher fraglich ob eine EA überhaupt akzeptiert wird denn da kommt es ja auch auf das zur Verfügung stehende Kapital an.
Nichts desto trotz würde ich im Schreiben also deiner Anfrage es so formulieren dass das JC verpflichtet ist Kosten die zu den KdUH gehören zeitgleich zu bearbeiten und zu überweisen. Da kann man ja durchaus erwähnen das bei zu langer Dauer der geforderten Bearbeitung/Übernahme weiter rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden.
Leistungspflicht des Leistungsträgers
ZitatALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.

MfG FN
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Yessamin82

@Fettnäpfchen: das mit den Zahlungen wurde damals mit dem JC so geregelt. Die stehen mir zu, das hab ich auch schriftlich. Meiner Meinung nach macht das die Person von der Geldkasse eher willkürlich. Das ist nämlich nicht das erste Mal. Ich musste mich schon mehrfach an die Geschäftsleitung wenden, weil sie nicht tätig wurde. Oder sagen wir nicht rechtzeitig tätig wurde.

Den Brief habe ich in etwas so verfasst wie Du es auch erwähnt hast. Ich warte allerhöchstens noch eine Woche ab. Erfolgt dann keine Zahlung, muß ich tatsächlich Schritte gegen diese Person einleiten.

Ich werde euch berichten und sollte sie tatsächlich  weiterhin untätig bleiben, dann wäre es schön, wenn ihr mir schreiben würdet, wie ich dann am besten vorgehe, damit die Zahlungen endlich erfolgen.

Geschäftsleitung, Anwalt - Klage. Kann man sich eigentlich beim JC an sich über so jemanden beschweren? Gibt es da eine Anlaufstelle, bevor man gleich die Geschäftsleitung einschaltet? Nur mal so zur Info.

Gruß!

Ottokar

Zitat von: Yessamin82 am 11. Oktober 2022, 18:38:48Aber wieviel Zeit haben sie um solche Rechnungen zu bearbeiten?
Nach vorherrschender Meinung 2 Wochen bei existenzsichernden Leistungen.
Wird Einkommen erzielt und übersteigt die beanspruchte Leistung nicht den Einkommensfreibetrag, darf es auch doppelt so lang dauern.
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Hary

Meiner Erfahrung ist das nach dem Einreichen (Digital über jobcenter.digital) in der Regel innerhalb von 3 Tage bis 14 Tage entschieden wird und dann bei positiven Bescheid das Geld nach weiteren ca. 2-5 Tage da ist.

Wenn du nach 4 Wochen noch nichts gehört hast, dann solltest du einfach mal Rücksprache halten. Es kann durchaus sein das etwas an der falschen Stelle landet oder als nicht so wichtig eingeordnet wurde. Wenn das dann noch auf hohen Krankenstand und viel Arbeit trifft, dann hilft es einfach mal Bescheid zu geben das es dringend ist. Meiner Erfahrung nach hat man sich dann immer zeitnah damit befasst.

Fettnäpfchen

Yessamin82

Zitat von: Yessamin82 am 13. Oktober 2022, 17:46:10Kann man sich eigentlich beim JC an sich über so jemanden beschweren?
Beim JC nur beim Vorgesetzten, s. Anhang
Es gibt aber auch das KRM, hier würde ich aber, wenn dann, schriftlich vorgehen und das in einer Bitte verfassen dass die
Zitat von: Yessamin82 am 13. Oktober 2022, 17:46:10Ich musste mich schon mehrfach an die Geschäftsleitung wenden, weil sie nicht tätig wurde. Oder sagen wir nicht rechtzeitig tätig wurde.
"immer wieder vorkommende Fehlleistung des SB" nicht mehr hinzunehmen ist. Das im Zitat mit einarbeiten.

Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Yessamin82

@Fettnäpfchen: vielen Dank - ich werde das so machen, wie von Dir vorgeschlagen. Es sind jetzt 4 (!) Wochen und es wurde nichts bezahlt. Das hat mit "zeitnah" nichts mehr zu tun. Man geht ja in Vorleistung in diesem Fall und somit rutsche ich weiter in den Dispo.

Ich werde dann berichten, ob sich was getan hat.

Gruß!

Yessamin82

Hallo,

immer noch keine Zahlung. Ruft man an, ist nur ein AB dran. Was kann ich jetzt tun?

Gruß!

Fettnäpfchen

Yessamin82

Zitat von: Yessamin82 am 19. Oktober 2022, 11:28:51Ruft man an, ist nur ein AB dran. Was kann ich jetzt tun?
Zitat von: Yessamin82 am 15. Oktober 2022, 12:51:35@Fettnäpfchen: vielen Dank - ich werde das so machen, wie von Dir vorgeschlagen.
:weisnich: Dann halt jetzt! 

MfG FN
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Yessamin82

@Fettnäpfchen: ach herrje, das hattest Du ja über meinem Beitrag schon geschrieben. Da siehst Du, das ich schon total durcheinander bin vor lauter Ärger, weil man sein Geld nicht bekommt. Werde ich jetzt so machen. Danke und Gruß! Ich berichte weiter!