Jobcenter beantragt Grundriss

Begonnen von MsXyz, 17. Oktober 2022, 12:47:11

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MsXyz

In meinem Kopf macht das alles eh keinen Sinn. Ich hätte ja nichts von höheren Unterhaltskosten, weil ich die ja an den Vermieter abgebe.
Und ich habe ja eine Bewilligung bekommen. Das kam ja dann erst, nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte mit dem Änderungsbescheid. In dem die Wohnung glaube auch noch steht...

Ottokar

#76
Zur Klarstellung: Wovon hast du vorher gelebt? Nur von dem Midijob und Zuwendungen deiner Eltern?
Hast du nun Belege, die eine Bewerbung und Vorstellung belegen, oder nicht?


Unter Vorbehalt der Antworten auf die o.g. Fragen würde ich hier wie folgt antworten:
ZitatZu Ihrer Anhörung vom xxx nehme ich nachfolgend Stellung.

Ihren bislang unbegründeten und unbewiesenen Vorhalt, ich wäre nach Stadt xyz gezogen in der Absicht, die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch nach SGB II herbeizuführen oder zu erhöhen, weise ich zurück.

Ich habe zuvor in xxx bei meinen Eltern gewohnt und meinen Lebensunterhalt mit einem Midijob sichergestellt. Auf das mir schon da zustehende ALG II hatte ich verzichtet.
Ausgezogen bin ich in der Absicht, in Stadt xyz ab August einen mir zuvor angebotenen Vollzeit-Job anzutreten und dort einen eigenen Haushalt zu gründen. Das kann ich auch durch Zeugen beweisen, sofern Sie Ihr Ansinnen weiterverfolgen und ich so gezwungen werde, gerichtlich dagegen vorzugehen.
Dass das Jobangebot zurückgezogen wurde und ich deshalb ab September Leistungen des SGB II beantragen musste, begründet keinen Ersatzanspruch nach § 34 SGB II.
Und selbst wenn ich nur in der Absicht bei meinen Eltern ausgezogen wäre, einen eigenen Hausstand zu gründen, wäre das kein "enger deliktähnlicher Ausnahmetatbestand", denn einer 29jährigen Person ist es nicht zuzumuten, weiterhin bei den Eltern zu wohnen und von deren Billigung und Almosen abhängig zu sein. Die Grenze dafür hat der Gesetzgeber im SGB II mit Erreichen des 25. Lebensjahres festgelegt.
Es gibt zudem keine Pflicht für Eltern, ein Kind über das 18. Lebensjahr hinaus zu unterstützen oder bei sich wohnen zu lassen, und das SGB II verbietet es Kindern ab dem 25. Lebensjahr auch nicht mehr, aus der elterlichen Wohnung auszuziehen. Ganz im Gegenteil.
Sofern dadurch Anspruch auf (höhere) Leistungen des SGB II entsteht, begründet das noch lange keinen Ersatzanspruch nach § 34 SGB II.
Ein Ersatzanspruch nach § 34 SGB II ist auf einen "engen deliktähnlichen Ausnahmetatbestand" beschränkt, den das Jobcenter beweisen muss (BSG-Urteil vom 02.11.2012, B 4 AS 39/12 R).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


MsXyz

Zitat von: Ottokar am 17. Januar 2023, 15:19:08Zur Klarstellung: Wovon hast du vorher gelebt? Nur von dem Midijob und Zuwendungen deiner Eltern?
Hast du nun Belege, die eine Bewerbung und Vorstellung belegen, oder nicht?

Vorher hab ich meinen Eltern gewohnt und vom Midijob. Und wollte halt nie ALG2 beziehen... habe teilweise sogar selbst über Monate die Krankenkasse selbst bestritten irgendwie..

Und es gibt leider gar keine Belege.... Das war alles mündlich und über Kontakte, weil eigentlich jemand gesucht wurde und ich von meinen Qualifikationen gepasst hätte...

Ottokar

OK, dann ist an dem Beispiel in Beitrag #76 auch nichts zu ändern oder ergänzen.
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MsXyz

Zitat von: Ottokar am 17. Januar 2023, 16:16:52OK, dann ist an dem Beispiel in Beitrag #76 auch nichts zu ändern oder ergänzen.

Vielen Dank schon mal für deine Hilfe.

Ich habe noch eine Frage. Ich habe für Freitag eine Einladung zum Gespräch beim Fallmanager. Das ist nicht der gleiche mit dem ich wegen den Leistungen Probleme habe. Aber auch der war beim ersten Gespräch nicht besonders nett. Wollte unbedingt meine Handynummer, dass er mich wegen allem persönlich zu einem Gespräch holen möchte,....
Ich habe die Einladung im Anhang.
Hätte auch gerne die EGV mit eingescannt, aber habe gesehen, dass er mir die erste Seite gar nicht mitgegeben hat, sondern die zweite Seite zweimal... Kann euch das also nicht mehr zeigen. Ich meine, es stand nur drin, dass ich die Termine wahrzunehmen habe (max. fünf Termine im Quartal), aber ob es da noch einen Zusatz gab, kann ich so nicht mehr sagen....

Muss ich die ganzen Sachen wirklich mitnehmen und die Bewerbungsunterlagen mitnehmen? Beim letzten mal hatte ich schon das Gefühl, er interessiert sich nicht wirklich und kann mir auch nicht vorstellen, dass er sich Zeugnisse und co tatsächlich anguckt und nicht belächelt.

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