Jobcenter beantragt Grundriss

Begonnen von MsXyz, 17. Oktober 2022, 12:47:11

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MsXyz

Hallo zusammen,
das Jobcenter möchte von mir weitere Unterlagen haben. Darunter fällt auch ein Grundriss der Wohnung.
Muss ich diesen dem Jobcenter geben? Eigentlich sollte doch der Mietvertrag und die Vermieterbescheinigung (was wie ich jetzt gelesen habe ja gar nicht nötig gewesen wäre) ausreichen.
Sie wollen auch eine Erklärung, ob es sich um einen abgeschlossenen Wohnraum handelt (ja, tut es). Aber sollte das nicht ausreichen? Kann ich mich da auf irgendwas berufen? Habe bisher nicht wirklich was dazu gefunden.
Möchte auch ungern meinen Vermieter deswegen fragen.

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 17. Oktober 2022, 12:47:11das Jobcenter möchte von mir weitere Unterlagen haben. Darunter fällt auch ein Grundriss der Wohnung.
Welche weiteren Unterlagen werden gefordert?
Als Mieter musst du sicher keinen Grundriss abgeben da das nicht leistungsrelevant ist, erst Recht nicht die Bearbeitung nicht abzuschließen und sei es nur vorläufig.

ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder wortgenau abtippen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Oktober 2022, 13:22:50Welche weiteren Unterlagen werden gefordert?
Als Mieter musst du sicher keinen Grundriss abgeben da das nicht leistungsrelevant ist, erst Recht nicht die Bearbeitung nicht abzuschließen und sei es nur vorläufig.

Danke schon mal für die Antwort.

Habe mich blöd ausgedrückt. Sind keine Unterlagen mehr, sondern nur Stellungnahmen. Befürchte nur, dass sie das jetzt eine Weile so spielen werden.

Also sollte es eigentlich reichen, wenn ich schreibe, dass es sich um einen abgeschlossenen Wohnraum handelt mit eigenem Bad und eigener Küche. Wenn hätte ich das ganze eh nur grob skiziert.

Yavanna

Ich weiß nichts über deine Situation...

Ich kenne eine ähnliche Situation nur aus meiner Kommune,  wo bei manchen zwielichtigen Vermietern zusätzliche Unterlagen angefordert wurden.

Im Normalfall ist das allerdings absurd und dein SB sollte die Forderung substanziell begründen,  nicht nur Mitwirkung,  bla, bla

MsXyz

Zitat von: Yavanna am 17. Oktober 2022, 13:31:33Ich weiß nichts über deine Situation...

Ich kenne eine ähnliche Situation nur aus meiner Kommune,  wo bei manchen zwielichtigen Vermietern zusätzliche Unterlagen angefordert wurden.

Im Normalfall ist das allerdings absurd und dein SB sollte die Forderung substanziell begründen,  nicht nur Mitwirkung,  bla, bla
Mein Vermieter vermietet die Einliegerwohnung zum ersten Mal und hat auch sonst keine weiteren Wohnungen vermietet.

Ich habe ALG II zum 9.9. beantragt. Daraufhin haben sie erstmal noch Unterlagen nachgefordert, die ich noch nicht hatte (Krankenkasse, ALG I Bescheinigung,...) und wollten auch eine Antragsbegründung.
Jetzt möchten sie nochmal eine Stellungnahme und wollen auch wissen, weshalb der Mietvertrag abgeschlossen wurde und nicht beim zuständigen Leistungsträger vorgelegt wurde.

Ich habe vorher bei meinen Eltern gewohnt (bin 29 Jahre) und hatte einen Midijob. Meine Eltern haben mich dann noch bisschen unterstützt. Habe dann ein Jobangebot 20 km entfernt bekommen und habe dort über Bekannte eine Wohnung bekommen. Da wollte ich zum 1.8. einziehen, das ging aber nicht auf Grund eines Wasserschadens, weshalb ich erst im September eingezogen bin. Dass das Jobangebot nicht zu Stande kam, war leider auch erst Ende August, weshalb ich auch erst im September den Antrag auf ALG II gestellt habe.

Abgesehen davon, dass momentan das ja ausgesetzt ist, wie groß die Wohnung sein darf, ist die Wohnung nicht zu groß und zur Ortsüblichen Miete.

Bin momentan noch etwas verwirrt und überfordert. Das ich den Antrag begründen musste hat mich damals schon überfordert und jetzt wollen sie nochmal eine Stellungnahme und vermutlich am liebsten, dass ich zu meinen Eltern zurück ziehe und sie weiter für mich zahlen.

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 17. Oktober 2022, 13:49:33Jetzt möchten sie nochmal eine Stellungnahme und wollen auch wissen, weshalb der Mietvertrag abgeschlossen wurde und nicht beim zuständigen Leistungsträger vorgelegt wurde.
und wie kam das zustande?

Zitat von: MsXyz am 17. Oktober 2022, 13:49:33weshalb ich erst im September eingezogen bin.
ab wann läuft der MV?

Wann genau war das Datum der Antragstellung? also als das JC es eingetragen hat.

Zitat von: MsXyz am 17. Oktober 2022, 13:49:33Das ich den Antrag begründen musste hat mich damals schon überfordert
"Will nicht obdachlos werden und verhungern" reicht doch.

Zitat von: MsXyz am 17. Oktober 2022, 13:49:33jetzt wollen sie nochmal eine Stellungnahme und vermutlich am liebsten, dass ich zu meinen Eltern zurück ziehe und sie weiter für mich zahlen.
Geht gar nicht und nochmal um die ewigen Nachfragereien zu sparen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Oktober 2022, 13:22:50
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

MfG FN
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MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Oktober 2022, 14:13:01und wie kam das zustande?
Wie schon geschrieben, hatte ich im neuen Wohnort ein Angebot für Arbeit, wollte näher hinziehen und habe über Bekannte die Wohnung bekommen. Da dachte ich auch noch, ich wäre nicht auf Unterstützung angewiesen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Oktober 2022, 14:13:01ab wann läuft der MV?
Der Mietvertrag läuft ab 1.8. einziehen konnte ich da aber wegen Wasserschaden nicht, deshalb wollte der Vermieter da auch keine Miete. Das heißt, der Mietvertrag kam zu Stande, bevor ich überhaupt Leistungen beantragt habe.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Oktober 2022, 14:13:01Wann genau war das Datum der Antragstellung? also als das JC es eingetragen hat.
9.9. habe ich begonnen und 20. oder 21.9 abgeschickt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Oktober 2022, 14:13:01"Will nicht obdachlos werden und verhungern" reicht doch.
Ja, das habe ich unter anderem auch rein geschrieben, aber wie gesagt, jetzt wollen sie nochmal eine Stellungnahme. BZw auch wissen, wieso ich einen Antrag stelle. Bild dazu ist unten.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Oktober 2022, 14:13:01Um das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
Habe leider gerade keinen Scanner. Das ist der Teil, der jetzt gefordert wurde.

Ich hatte vorher nur einen Midijob. Hätte also auch da schon Leistungen beantragen können. Dass ich durch meine Familie versorgt wurde stimmt so auch nicht. Habe ich so auch nie geschrieben.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Reiner1970

Man muss einen ALG2 Antrag nicht begründen. Die Begründung ergibt sich aus dem SGB2 und den Angaben in deinem Antrag

Deine Eltern sind auch nicht verpflichtet dich bei ihnen wohnen zu lassen

MsXyz

Zitat von: Reiner1970 am 17. Oktober 2022, 16:23:44Man muss einen ALG2 Antrag nicht begründen. Die Begründung ergibt sich aus dem SGB2 und den Angaben in deinem Antrag

Deine Eltern sind auch nicht verpflichtet dich bei ihnen wohnen zu lassen

Das weiß ich. Hab mich davor versucht gut einzulesen. Habe aber gehofft, mit der Antragsbegründung dann einfach Ruhe zu haben. Habe auch extra reingeschrieben, dass ich weder finanziell noch wirtschaftlich unterstützt werde. Und auch das keine Ansprüche bestehen,...

Reiner1970

Und dieses "einfach Ruhe haben" sollte man NICHT machen. Muss aber jeder selber wissen

MsXyz

Zitat von: Reiner1970 am 17. Oktober 2022, 16:35:23Und dieses "einfach Ruhe haben" sollte man NICHT machen. Muss aber jeder selber wissen
Was meinst du jetzt genau?

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 17. Oktober 2022, 16:17:26Wie schon geschrieben,......
Schon klar
Ich meinte wie das JC Schreiben zustande kam da dies untypisch ist.

Aber das Foto hat ja jetzt für Aufklärung gesorgt. Nämlich das du in Arbeit warst und diese gekündigt hast da stehst du sofort unter dem Verdacht der Leistungserschleichung.

Zitat von: MsXyz am 17. Oktober 2022, 16:17:26Der Mietvertrag läuft ab 1.8. einziehen konnte ich da aber wegen Wasserschaden nicht, deshalb wollte der Vermieter da auch keine Miete. Das heißt, der Mietvertrag kam zu Stande, bevor ich überhaupt Leistungen beantragt habe.
Dass, in Verb. das du KEINE Leistung vorab beantragt hast (also vor dem 01.09.), ist wichtig und das JC hat das zu akzeptieren auch deine Begründung. Jobwechsel wegen  :weisnich: und deswegen u.a. der Umzug. Also wie es jeder normale Bürger in der Situation auch machen würde.

Zitat von: MsXyz am 17. Oktober 2022, 16:17:269.9. habe ich begonnen und 20. oder 21.9 abgeschickt.
Das wirkt als Antragstellung zum 01.09. zurück. Also gut das der MV schon abgewickelt war sonst könnte das JC richtig "blöd" tun.

Zitat von: MsXyz am 17. Oktober 2022, 16:17:26Ja, das habe ich unter anderem auch rein geschrieben, aber wie gesagt, jetzt wollen sie nochmal eine Stellungnahme. BZw auch wissen, wieso ich einen Antrag stelle. Bild dazu ist unten.
Da du das mitgeteilt hast (hoffentlich nachweislich) wäre das eine doppelte Datenerhebung und nicht erlaubt.
Wenn das mit der Arbeit auch geschildert hast dasselbe.

Zitat von: MsXyz am 17. Oktober 2022, 16:17:26Dass ich durch meine Familie versorgt wurde stimmt so auch nicht. Habe ich so auch nie geschrieben.
Jetzt wäre es gut zu wissen was du geantwortet hast denn dann wüsste man wiederum was du dem JC mitteilen solltest. Da kommt es ja auch auf jede Kleinigkeit an dass das zusammenpasst.

Also am besten auch anonymisiert einstellen.
Und beantworten ob deine Unterlagen nachweislich abgegeben wurden.
Kopien hast du ja hoffentlich. Sollte man von allem machen was von dem Verein kommt und was man hinschickt. Am allerbesten mit Eingangsstempel auf die Kopie oder eine Liste mit den Unterlagen und da eine Eingangsbestätigung drauf. Geht halt nur bei pers. Abgabe.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

violet

Zitat von: MsXyz am 17. Oktober 2022, 16:17:26Der Mietvertrag läuft ab 1.8. einziehen konnte ich da aber wegen Wasserschaden nicht, deshalb wollte der Vermieter da auch keine Miete. Das heißt, der Mietvertrag kam zu Stande, bevor ich überhaupt Leistungen beantragt habe.
spielt keine Rolle, wenn du im August dort weder gewohnt noch Miete gezahlt hast:

Zitat von: MsXyz am 17. Oktober 2022, 13:49:33Da wollte ich zum 1.8. einziehen, das ging aber nicht auf Grund eines Wasserschadens, weshalb ich erst im September eingezogen bin.

ansonsten liest es sich so als ob die einen Ersatzanspruch konstruieren wollen


Ottokar

Weder die geforderte Stellungnahme zu den Kündigungs- und Umzugsgründen, noch der Grundriss oder die geforderte Erklärung, ob es sich um einen abgeschlossenen Wohnraum handelt, ist für den Leistungsanspruch relevant. Auch eine vorherige Zusicherung der Kostenübernahme der Wohnung ist keine Voraussetzung für den Anspruch auf angemessene Unterkunftskosten.
Zudem fehlt es bei der Datenerhebung an der nach DSGVO vorgeschriebenen Begründung.
Danach muss das JC erklären, wozu genau es diese Daten benötigt und warum es ohne diese über den Antrag nicht entscheiden kann.
Ohne diese Begründung ist eine Datenerhebung rechtswidrig.
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MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Oktober 2022, 17:48:34Da du das mitgeteilt hast (hoffentlich nachweislich) wäre das eine doppelte Datenerhebung und nicht erlaubt.
Wenn das mit der Arbeit auch geschildert hast dasselbe.

Jetzt wäre es gut zu wissen was du geantwortet hast denn dann wüsste man wiederum was du dem JC mitteilen solltest. Da kommt es ja auch auf jede Kleinigkeit an dass das zusammenpasst.

Also am besten auch anonymisiert einstellen.
Und beantworten ob deine Unterlagen nachweislich abgegeben wurden.
Kopien hast du ja hoffentlich. Sollte man von allem machen was von dem Verein kommt und was man hinschickt. Am allerbesten mit Eingangsstempel auf die Kopie oder eine Liste mit den Unterlagen und da eine Eingangsbestätigung drauf. Geht halt nur bei pers. Abgabe.

Bisher habe ich alles per Mail eingeschickt und auch immer eine Lesebestätigung erhalten. Habe auch um eine schriftliche Eingangsbestätigung gebeten, da kam bisher aber (natürlich) noch nichts.

Hier der Text, den ich als Antragsbegründung geschrieben habe:

ich beantrage Arbeitslosengeld II zum 1. September 2022, da ich kein eigenes Einkommen habe.
Ich kann ohne Hilfe meinen Lebensunterhalt mit Krankenversicherung, Miete, Essen und Trinken nicht mehr bestreiten.
Eine Bedürftigkeit sollte somit gegeben sein.
Bis zur Bewilligung des ALG II Antrages wird mein Krankenkassenbeitrag und mein Lebensunterhalt von meinen Ersparnissen abgehen.
Auf die bisherige, freiwillige Zuwendung Dritter, bestand und besteht kein Rechtsanspruch. Aus den freiwilligen Zuwendungen Dritter, erwuchs auch kein eigener Rechtsanspruch auf andere, vorrangige Leistungen.
Ich werde weder finanziell noch wirtschaftlich von meinen Angehörigen unterstützt.
Meine Oma (XXX) kann mich auf Grund der immer höher steigenden Preise nicht mehr unterstützen.
Über Kontakte habe ich die Mietwohnung bekommen. Die Kaution hat mir mein Vater vorgestreckt, damit ich die Wohnung anmieten konnte. Es wurden noch keine monatlichen Mietzahlungen getätigt, diese werden nach der Bewilligung des ALG II Antrages rückwirkend und unverzüglich getätigt.
Hiermit bin ich meiner Mitwirkungspflicht nach §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch Teil I (SGB I) nachgekommen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne melden.


Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2022, 11:15:42Weder die geforderte Stellungnahme zu den Kündigungs- und Umzugsgründen, noch der Grundriss oder die geforderte Erklärung, ob es sich um einen abgeschlossenen Wohnraum handelt, ist für den Leistungsanspruch relevant. Auch eine vorherige Zusicherung der Kostenübernahme der Wohnung ist keine Voraussetzung für den Anspruch auf angemessene Unterkunftskosten.
Zudem fehlt es bei der Datenerhebung an der nach DSGVO vorgeschriebenen Begründung.
Danach muss das JC erklären, wozu genau es diese Daten benötigt und warum es ohne diese über den Antrag nicht entscheiden kann.
Ohne diese Begründung ist eine Datenerhebung rechtswidrig.

Ja, so hätte ich das vom Gefühl her auch gesehen. Habe auch gefühlt schon zu viel gesagt.
Zumal die Wohnung von der Größe und vom Preis in Ordnung ist (was ja momentan eh ausgesetzt ist)
Ich möchte halt kein Stress mit denen haben und auch nicht, dass dann jemand vor der Tür steht. Ich weiß, dass ich niemanden rein lassen muss, stressen tut es mich aber jetzt schon.