Jobcenter beantragt Grundriss

Begonnen von MsXyz, 17. Oktober 2022, 12:47:11

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 18. Oktober 2022, 13:31:21Bisher habe ich alles per Mail eingeschickt und auch immer eine Lesebestätigung erhalten.
Bei E-Mail ist es halt so dass die vor dem SG nicht anerkannt werden.
Fax wäre nochmal was anderes.

Zitat von: MsXyz am 18. Oktober 2022, 13:31:21ich beantrage Arbeitslosengeld II zum 1. September 2022, da ich kein eigenes Einkommen habe.
Ich kann ohne Hilfe meinen Lebensunterhalt mit Krankenversicherung, Miete, Essen und Trinken nicht mehr bestreiten.
Eine Bedürftigkeit sollte somit gegeben sein.
Das hätte genügt abgesehen davon das die Forderung nicht sein darf.

Zitat von: MsXyz am 18. Oktober 2022, 13:31:21Die Kaution hat mir mein Vater vorgestreckt, damit ich die Wohnung anmieten konnte.
Hier empfehle ich einen schriftlichen Vertrag nachzuholen. Auf das richtige Datum achten! > Beispiele für einen Darlehensvertrag und falls da nichts im Antrag oder Beiblättern steht solltest du das auf jeden Fall in Form eines Antrages zur Übernahme stellen. Das läuft halt auf Darlehensbasis und wird mit 10% vom RL abgezogen.

Jetzt fehlt nur noch ob du das mit der Job Kündigung dem JC auch mitgeteilt hast.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Oktober 2022, 17:48:34Wenn das mit der Arbeit auch geschildert hast dasselbe.

Zum Antwortschreiben mal was grob gestricktes, Satzzeichen groß und kleinschreibung bitte selber kontrollieren:

Briefkopf mit BG Nummer
(Als Betreff) Ihre Mitwirkungsaufforderung vom xx xx 2022
Sehr g D u. Herren

Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).
Zusätzlich:
DSGVO, Kapitel III, Rechte der betroffenen Person, insbesondere Artikel 13 und 14: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/

Ihre erneute Anforderung bereits getätigter Auskünfte ist absolut Rechtsfehlerhaft, sogar die erst Anforderung war dies wurde aber unwissentlich von mir beantwortet.
Damit liegen sämtliche Auskünfte die NICHTS mit einer Antragsbearbeitung und Leistungsbewilligung zu tun haben und sogar unter Umgehung der rechtlichen Anforderungen, siehe DSGVO, Ihnen nachweislich vor. Damit sind Sie im Sinne der Datensparsamkeit und des Aktenstudiums verpflichtet in die Akte zu schauen damit wären Ihre erneut gestellte Fragen längst beantwortet.

Sollte das mit der Arbeit fehlen kannst du das hier reinschreiben, allerdings auch erwähnen das du zu der Zeit nicht unter der "Fuchtel" des JC standest und so vorgegangen bist wie es jeder freie Bürger macht der nicht vom JC abhängig ist.

Alle leistungsrelevanten und zulässigen Daten wurden damit bereits erhoben und mitgeteilt.

Ihre Rücknahme bzw. Nichtigkeitserklärung zu den genannten Aufforderungen erwarte ich bis xx.xx.2022 Datum der Abgabe + grob 14 Tage sollte die Frist schon sein, wenn ein WE zuviel ist dann evtl. 16 Tage mit Posteingang bei mir. Andernfalls wäre ich veranlasst, auf fachliche Fehlleistungen mit einer Fachaufsichtsbeschwerde zu reagieren.
Bei rechtswidriger Leistungsverweigerung ohne Reaktion Ihrerseits werde ich unmittelbar mit allen mir zustehenden rechtlichen Möglichkeiten reagieren.
Auch eine Information an den Datenschutzbeauftragten behalte ich mir vor.

Anmerkungen:

Zu dem am xx.yy.2022 von mir nachweislich eingereichten Antrag auf ALG II erwarte ich Ihren umgehenden Bewilligungsbescheid anhand der bereits vorliegenden Daten, spätestens jedoch zum xx.yy.2022 mit Posteingang bei mir eingehend. Die Leistungen sind entsprechend zeitnah zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Dass hier kannst du auch mit einarbeiten:
Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2022, 11:15:42Zudem fehlt es bei der Datenerhebung an der nach DSGVO vorgeschriebenen Begründung.
Danach muss das JC erklären, wozu genau es diese Daten benötigt und warum es ohne diese über den Antrag nicht entscheiden kann.
Ohne diese Begründung ist eine Datenerhebung rechtswidrig.

Mehr fällt mir momentan nicht ein.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2022, 16:05:20Jetzt fehlt nur noch ob du das mit der Job Kündigung dem JC auch mitgeteilt hast.
Wenn das mit der Arbeit auch geschildert hast dasselbe.
Was meinst du damit? Ob ich sie darüber informiert habe, dass ich den Job gekündigt habe?
Habe ich nicht. Habe ja auch erstmal kein Antrag auf ALG II gestellt. Wollte es ja ohne ALG II schaffen. Zumal es auch nur ein Midijob war. Sonst hätte ich es natürlich gleich mitgeteilt. Aber so habe ich mich erstmal freiwillig krankenversichern lassen und wollte meine Ruhe haben.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2022, 16:05:20Zum Antwortschreiben mal was grob gestricktes, Satzzeichen groß und kleinschreibung bitte selber kontrollieren:
Vielen, vielen lieben Dank dafür, das hilft mir schon mal sehr weiter.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2022, 16:05:20Sollte das mit der Arbeit fehlen kannst du das hier reinschreiben, allerdings auch erwähnen das du zu der Zeit nicht unter der "Fuchtel" des JC standest und so vorgegangen bist wie es jeder freie Bürger macht der nicht vom JC abhängig ist.
Was meinst du da genau? Wieso gekündigt?

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2022, 16:05:20Zu dem am xx.yy.2022 von mir nachweislich eingereichten Antrag auf ALG II erwarte ich Ihren umgehenden Bewilligungsbescheid anhand der bereits vorliegenden Daten, spätestens jedoch zum xx.yy.2022 mit Posteingang bei mir eingehend. Die Leistungen sind entsprechend zeitnah zu überweisen.
Was wäre da so ein angemessener Zeitraum? Bei dem anderen meintest du ja ca 14 Tage.

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 18. Oktober 2022, 16:51:21Was meinst du damit? Ob ich sie darüber informiert habe, dass ich den Job gekündigt habe? Habe ich nicht.
Gut dann lass das weg und sprich/schreib es auch nicht an.
Wobei nach der Frage von unten und der Anfrage vom JC stimmt das so anscheinend nicht, denn woher und mit welchem Grund soll die Frage nach der Kündigung, dargestellt als Tatasche, sonst gestellt werden.

Zitat von: MsXyz am 18. Oktober 2022, 16:51:21Was meinst du da genau? Wieso gekündigt?
Zitat von: MsXyz am 17. Oktober 2022, 13:49:33Ich habe vorher bei meinen Eltern gewohnt (bin 29 Jahre) und hatte  einen Midijob.
und im Anschreiben vom JC ist ja die erste Frage warum du gekündigt hast.

Zitat von: MsXyz am 18. Oktober 2022, 16:51:21Was wäre da so ein angemessener Zeitraum? Bei dem anderen meintest du ja ca 14 Tage.
Da gilt das selbe.

Aber stell das mit dem Midijob erst mal klar nicht das du dir ein Eigentor damit schiesst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2022, 17:20:16Gut dann lass das weg und sprich/schreib es auch nicht an.
Wobei nach der Frage von unten und der Anfrage vom JC stimmt das so anscheinend nicht, denn woher und mit welchem Grund soll die Frage nach der Kündigung, dargestellt als Tatasche, sonst gestellt werden.

Zitat von: MsXyz am 18. Oktober 2022, 16:51:21Was meinst du da genau? Wieso gekündigt?
Zitat von: MsXyz am 17. Oktober 2022, 13:49:33Ich habe vorher bei meinen Eltern gewohnt (bin 29 Jahre) und hatte  einen Midijob.
und im Anschreiben vom JC ist ja die erste Frage warum du gekündigt hast.
Aber stell das mit dem Midijob erst mal klar nicht das du dir ein Eigentor damit schiesst.

Durch die Unterlagen wussten Sie von dem Midijob. Also wie ich vorher meinen Unterhalt bestritten habe.
Muss ich einen Grund angeben wieso ich gekündigt habe?
Möchte ungern, dass mir das wieder negativ ausgelegt wird.
Und ich dachte halt, ich hätte nen neuen Job. Es war ja was in Aussicht.

Ottokar

Zitat von: MsXyz am 18. Oktober 2022, 17:47:06Muss ich einen Grund angeben wieso ich gekündigt habe?
Ganz klar: nein! Und das sollte man an diesem Punkt des Antragsverfahrens auch auf keinen Fall.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


MsXyz

#20
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2022, 17:20:16Aber stell das mit dem Midijob erst mal klar nicht das du dir ein Eigentor damit schiesst.
Da verstehe ich ehrlich gesagt noch nicht ganz, was du damit meinst?


Ansonsten bedanke ich mich schon mal für die Unterstützung, fühle mich auf jeden Fall jetzt sicherer da eine Antwort zu schreiben. Und ärgere mich etwas, dass ich beim ersten Schreiben nicht auf mein Gefühl gehört habe und zu viel geschirbene habe.
Habe auch mal geguckt, eine BG Nummer steht nicht dabei und eine Faxnummer auch nicht. Die habe ich zum Glück im Internet gefunden.
Habe bei einem anderen Beitrag gesehen, dass man online auch Fax verschicken kann, das werde ich jetzt so machen.

Meint ihr, es macht Sinn, die ersten Unterlagen sicherheitshalber auch nochmal per Fax hinzuschicken? (Also Krankenkasse, Kontoauszüge,..) Hatte sie bisher nur per Mail geschickt und auf meine Bitte, das postialisch zu bestätigen ist man bisher noch nicht nachgekommen.

Und muss ich sagen, dass ich vorher keine ergänzenden Leistungen in Anspruch genommen habe? Das sollte doch auch aus den vorherigen Daten hervorgehen.

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 19. Oktober 2022, 15:34:48Da verstehe ich ehrlich gesagt noch nicht ganz, was du damit meinst?
Zitat von: MsXyz am 18. Oktober 2022, 17:47:06Durch die Unterlagen wussten Sie von dem Midijob.
aber wenigstens hast du es trotzdem klargestellt und daher
Zitat von: Ottokar am 19. Oktober 2022, 09:10:18
ZitatMuss ich einen Grund angeben wieso ich gekündigt habe?
Ganz klar: nein! Und das sollte man an diesem Punkt des Antragsverfahrens auch auf keinen Fall.

Zitat von: MsXyz am 19. Oktober 2022, 15:34:48Meint ihr, es macht Sinn, die ersten Unterlagen sicherheitshalber auch nochmal per Fax hinzuschicken? (Also Krankenkasse, Kontoauszüge,..) Hatte sie bisher nur per Mail geschickt und auf meine Bitte, das postialisch zu bestätigen ist man bisher noch nicht nachgekommen.
Kannst du machen natürlich mit dem Beisatz
"anbei die Ihnen schon per Mail zu gesendeten.....zu meiner Rechtssicherheit nochmal als Anhang zum Fax"
oder so ähnlich.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

#22
Hallo zusammen,
ich habe heute einen Brief erhalten, dass ich Antrag auf Leistungen nach SGB II gestellt habe.
Darin werde ich zu einem persönlichen Informationsgespräch eingeladen.
Heißt das, sie haben den Antrag genehmigt? Weiter Informationen kann man darauf nämlich nicht erkennen. Nur vielzeitige Maßnahmen, berufliche Zukunft und sowas.

Bzw lese ich jetzt in dem Teil darunter im Zusammenhang über ihre Rechtssituation zu informieren, wenn ich dem Gespräch nicht nachkomme, sei es ihnen nicht möglich, zu entscheiden ob ich zum Personenkreis der hilfebedürftigen Erwerbsfähigen gehöre. Die hätte zur Folge dass sie meinen Antrag nicht abschließend prüfen könnten.
Das klingt für mich nach noch nicht abschließend geklärt.
Ich bin verwirrt. Zumal ich gesehen habe, dass mir meine Krankenkasse einen Beitrag schon zurück überwiesen hat. Das sah für mich so aus, als hätten sie jetzt was vom Jobcenter bekommen.

Zu dem Termin sollte ich vermutlich einen Beistand mitnehmen. Wie finde ich da jemanden am Besten?
Und kann ich dafür dann irgendwie Fahrgeld oder so bekommen?

Fettnäpfchen

MsXyz

ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder wortgenau abtippen.

Zitat von: MsXyz am 03. November 2022, 13:49:22Zu dem Termin sollte ich vermutlich einen Beistand mitnehmen. Wie finde ich da jemanden am Besten?
durch Fragen und Bitten von jemandem den du kennst. Und sollte man bei jedem Termin machen. Mit Glück > Nicht ohne Beistand zur Arge
hier dem weiterführenden Link folgen!

Zitat von: MsXyz am 03. November 2022, 13:49:22Und kann ich dafür dann irgendwie Fahrgeld oder so bekommen?
Natürlich das spricht man ganz am Anfang des Termins an.
Bevor ich/wir es vergessen stelle ich einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung.... der sollte dir dann auch sofort ausgefüllt und zur Unterschrift vorgelegt werden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Danke schon mal.

Zitat von: Fettnäpfchendurch Fragen und Bitten von jemandem den du kennst. Und sollte man bei jedem Termin machen. Mit Glück > Nicht ohne Beistand zur Arge
hier dem weiterführenden Link folgen!
Kenne hier leider niemanden, bzw haben die, die ich kenne, zu der Zeit natürlich keine Zeit. Familie ist vermutlich auch nicht sinnvoll, zumal die da im Urlaub sind.
Ansonsten muss ich wohl doch alleine.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Eine BG Nummer ist übrigens immer noch nicht zu sehen, nur ein Aktenzeichen.
Vorher kamen die Briefe immer von Leuten aus der Leistungssachbearbeitungen. Der Brief jetzt kam von einem Mitarbeiter aus dem Fallmanagement.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 03. November 2022, 15:44:26Familie ist vermutlich auch nicht sinnvoll
auch da spricht nichts dagegen. Beistand ist Beistand egal wer es ist.

Scheint dem Schreiben nach eine Optionskommune zu sein. Die Formulierungen sind auch nicht wirklich korrekt.

Da kannst du hingehen aber halt bloß nichts unterschreiben und alles zur Prüfung mitnehmen.
Mindeste Prüfzeit von zwei bis drei Wochen ausbitten, denn die zu prüfende Person hat noch anderes zu tun als auf dich zu warten.

Lebenslauf und Bewerbungsmatte würde ich zu Hause vergessen denn das ist nicht leistungsrelevant und soll mit dem SB und dir im sogenannten Profiling zusammen erarbeitet werden. Da solltest halt die groben Daten im Kopf haben wie Lehre als... von bis und gearbeitet als ...von......bis
Und wenn es Fallmanagment ist und nicht ein normaler SB ist das wie ich schon oft gelesen habe eh eine freiwillige Sache.

Was Ihr Maßnahmekonzept angeht:
Klar das wenn du LL und Bewerbungen vorlegst die dir sicher eine Bewerbungsmaßnahme aufs Auge drücken wollen weil die finden selbst was wenn du auf dem neuesten Stand bist.
Hatte ich selber schon, bzw sie haben es versucht. Allerdings bei einer Pflichtveranstaltung vom JC wo das Bewerbungsthema auch dazu gehört hat. Ich hab den "Reverenten" dann gefragt ob er nicht auf dem neuesten Stand ist denn ab 50 kann man eine (sogenannte) Dritte Seite als Beiblatt dazu legen. Der ist gleich fertig gewesen und zum nächsten "Opfer" gegangen.  :mocking:

Legen sie dir z.b.: drei Flyer vor und du sollst dir was raus suchen weißt du (ab jetzt) dass das schon grundlegend falsch ist, denn es ist Hauptaufgabe eines SB dies für dich raus zu suchen und muss sogar noch folgendes beachten und enthalten:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

Dringender Lesestoff:
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (zum Thema du musst alles..)
Leistungspflicht des Leistungsträgers besonders interessant wegen der erwähnten Leistungseinstellung, der Mitwirkungspflicht und der Nachholung die auch unglaublich formuliert ist also als ob die nicht komplett nachzahlen müssten.
Das sind schon (aus meiner Sicht) schmutzige Formulierungen um hilfebedürftige Unterbewußt zu manipulieren damit sie alles geforderte egal ob rechtswidrig oder nur sittenwidrig auch mitmachen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

#26
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2022, 16:56:50Scheint dem Schreiben nach eine Optionskommune zu sein. Die Formulierungen sind auch nicht wirklich korrekt.

Da kannst du hingehen aber halt bloß nichts unterschreiben und alles zur Prüfung mitnehmen.
Mindeste Prüfzeit von zwei bis drei Wochen ausbitten, denn die zu prüfende Person hat noch anderes zu tun als auf dich zu warten.

Lebenslauf und Bewerbungsmatte würde ich zu Hause vergessen denn das ist nicht leistungsrelevant und soll mit dem SB und dir im sogenannten Profiling zusammen erarbeitet werden. Da solltest halt die groben Daten im Kopf haben wie Lehre als... von bis und gearbeitet als ...von......bis
Und wenn es Fallmanagment ist und nicht ein normaler SB ist das wie ich schon oft gelesen habe eh eine freiwillige Sache.

Was Ihr Maßnahmekonzept angeht:
Klar das wenn du LL und Bewerbungen vorlegst die dir sicher eine Bewerbungsmaßnahme aufs Auge drücken wollen weil die finden selbst was wenn du auf dem neuesten Stand bist.
Hatte ich selber schon, bzw sie haben es versucht. Allerdings bei einer Pflichtveranstaltung vom JC wo das Bewerbungsthema auch dazu gehört hat. Ich hab den "Reverenten" dann gefragt ob er nicht auf dem neuesten Stand ist denn ab 50 kann man eine (sogenannte) Dritte Seite als Beiblatt dazu legen. Der ist gleich fertig gewesen und zum nächsten "Opfer" gegangen.  :mocking:

Leistungspflicht des Leistungsträgers besonders interessant wegen der erwähnten Leistungseinstellung, der Mitwirkungspflicht und der Nachholung die auch unglaublich formuliert ist also als ob die nicht komplett nachzahlen müssten.
Das sind schon (aus meiner Sicht) schmutzige Formulierungen um hilfebedürftige Unterbewußt zu manipulieren damit sie alles geforderte egal ob rechtswidrig oder nur sittenwidrig auch mitmachen.

Vielen Dank für deine Einschätzung.
Die Nachrichten werden auf jeden Fall mit dem Kommunalen Center für Arbeit geschrieben. Also könnte das schon sein.

Unteschreiben würde ich eh nichts sofort, aber der Hinweis ist auf jeden Fall nochmal gut.

Ob der Termin dann bei dem ist, der jetzt den Brief geschrieben hat und Fallmanager ist (das alleine klingt aus meiner Sicht schon komisch, weiß ich natürlich nicht. Was das jetzt mit meinem Antrag zu tun hat und der Bewilligung verstehe ich auch nicht. Ich hatte sie in meinem letzten Schreiben gebeten bis spätestens 7.11.22 (waren dann über 14 Tage) eine Entscheidung zu treffen. Wenn die Krankenkasse doch nochmal Geld abhebt sieht es nämlich schlecht aus.

Ich denke, ich werde ohne Unterlagen zu dem Termin gehen und hoffen, dass mich wer begleiten kann..

Klingt für mich aber sehr danach, dass sie mich irgendwo rein stecken wollen, weil noch jung und bloß nicht in den Zahlen auftauchen...

Könnte ich denn jetzt ein Zuschuss beantragen? Oder irgendwie hinbekommen, dass der Antrag bearbeitet wird? Habe das Gefühl, sie wollen es weiter raus zögern...

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 03. November 2022, 17:09:29Ich hatte sie in meinem letzten Schreiben gebeten bis spätestens 7.11.22 (waren dann über 14 Tage) eine Entscheidung zu treffen. Wenn die Krankenkasse doch nochmal Geld abhebt sieht es nämlich schlecht aus.
Was hast du da geschrieben? Evtl. das grobe Muster aus Antwort 15 ?
Wenn man da genaueres wüsste....dann
Zitat von: MsXyz am 03. November 2022, 17:09:29Könnte ich denn jetzt ein Zuschuss beantragen? Oder irgendwie hinbekommen, dass der Antrag bearbeitet wird?
könnte man darauf eingehen!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Da hält sich ein JC für ganz schlau und und versendet Meldeaufforderungen nach § 59 SGB II als Mitwirkungsaufforderungen nach § 60 ff. SGB I. Das ist grober Macht- und Rechtsmissbrauch und sollte mittels Beschwerde gemeldet werden.
Aber auch wenn das JC hier die falsche Rechtsgrundlage nennt, beinhaltet § 59 SGB II i.V.m. § 309 Abs. 2 Nr. 5 SGB III den Meldegrund "Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch", die Meldeaufforderung als solche ist also zulässig. Nicht zulässig ist hingegen die Androhung (oder der Vollzug) der Leistungsverweigerung bei Nichtmeldung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


MsXyz

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2022, 17:52:21Was hast du da geschrieben? Evtl. das grobe Muster aus Antwort 15 ?
Wenn man da genaueres wüsste....dann
Zitat von: MsXyz am 03. November 2022, 17:09:29Könnte ich denn jetzt ein Zuschuss beantragen? Oder irgendwie hinbekommen, dass der Antrag bearbeitet wird?
könnte man darauf eingehen!

MfG FN


Genau. Ich habe das grobe Muster von oben genommen, den Zusatz irgendwie eingebaut und mit Bitte um Bearbeitung bzw. Zugang bei mir bis 7.11.22

Zitat von: Ottokar am 04. November 2022, 10:09:38Da hält sich ein JC für ganz schlau und und versendet Meldeaufforderungen nach § 59 SGB II als Mitwirkungsaufforderungen nach § 60 ff. SGB I. Das ist grober Macht- und Rechtsmissbrauch und sollte mittels Beschwerde gemeldet werden.
Aber auch wenn das JC hier die falsche Rechtsgrundlage nennt, beinhaltet § 59 SGB II i.V.m. § 309 Abs. 2 Nr. 5 SGB III den Meldegrund "Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch", die Meldeaufforderung als solche ist also zulässig. Nicht zulässig ist hingegen die Androhung (oder der Vollzug) der Leistungsverweigerung bei Nichtmeldung.
Also zum Termin muss ich? Verstehe nicht ganz, was du meinst. Dass das Schreiben irgendwie komisch ist, hatte ich von Anfang an im Gefühl.



Da meine Krankenkasse mir einen Beitrag zurücküberwiesen hat für September, habe ich mich da mal gemeldet. Die Auskunft der Dame war: Dass sie den Beitrag für September überwiesen haben, weil ich ab da pflichtversichert übers Jobcenter bin. Also muss der Antrag ja durch sein, sonst hätten sie das nicht der Krankenversicherung gemeldet.
Darüber soll ich auch noch Post von der Krankenversicherung bekommen.

Von daher macht es eigentlich kein Sinn, dass sie immer noch feststellen wollen, ob ich zu den hilfebedürften Erwerbsfähigen gehöre.