JC fordert Handschriftliche Veränderungsmitteilung/Probleme mit Sacharbeiterin

Begonnen von Arual, 06. Oktober 2022, 11:24:18

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Fettnäpfchen

Arual

Zitat von: Arual am 06. Oktober 2022, 20:05:08Jetzt steht für mich aber noch die Frage im Raum, ob es reicht, wenn ich dieses Schreiben der Veränderungsmitteilung per E-mail schreibe und schicke, statt wie gefordert Handschriftlich- abfotografiert- und dann per Mail zugesandt wird. Natürlich zusätzlich zum Brief.
Handschriftlich ist wirklich absurd. Das kommt nur in besonderen Berufen noch zur Geltung wenn überhaupt und Beruf wird soetwas dann auch nicht mehr genannt wenn man CEO (https://de.wikipedia.org/wiki/Chief_Executive_Officer) ist.

Wie von Ottokar
Zitat von: Ottokar am 06. Oktober 2022, 13:10:53Du solltest das schriftlich machen, entweder persönlich mit Zeugen in den Briefkasten des JC einwerfen, oder stattdessen mit Prio oder Einschreiben Einwurf versenden.
Fax geht auch.
vorgeschlagen ist absolut ausreichend. (Ansonsten dürfte SBlein in Folge massive Probleme bekommen.)
Ich persönlich stehe auf den Einwurf im Briefkasten.
Dazu: Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken!
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Arual

***UPTADE***

Am 7.10.22 habe ich per Fax ( Status ok) und per Mail ( zur Sicherheit, in PDF, mit vermerk auf das zugesandte Fax) die Stellungnahme abgeschickt.

Nun erreichte mich Post vom JC vom 17.10.22 mit dem Hinweis:

Die Stellungnahme hat schriftlich oder zu Niederschrift zu erfolgen. Zwecks Niederschrift ist vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren. Des Weiteren haben die Stellungnahmen nicht per E-Mail oder telefonisch zu erfolgen.

lustigerweise hatte mir die besagte SB zuvor gesagt, E-Mail wäre auch ok ( sogar als Foto im Anhang).

Also, sie möchte mich wirklich nur hinhalten und drangsalieren ist mein Eindruck. Ich werde am besten einen Anwalt hinzuziehen.

Frage:

Habt ihr mir weitere Tipps?
Macht es Sinn, per E-Mail zu antworten, um die SB auf das Fax aufmerksam zu machen,?
Habt ihr erfahrene Anwälte?
Ist das Grund genug um einen anderen SB zu beantragen?
oder sollte ich einfach mal den Vorgesetzten der SB anrufen und den Fall schildern. Oder doch eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

über Antworten bin ich sehr dankbar.

Ottokar

Die Anhörung nach § 24 SGB X ist formfrei, sie kann also per Brief, Fax, E-Mail oder mündlich (persönlich oder telefonisch) erfolgen.
Das würde ich dem JC unter Bezug auf dieses Anschreiben per Fax mitteilen.
Sollte daraufhin erneut eine Forderung nach einer schr. Stellungnahme erfolgen, würde ich eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen falscher Rechtsanwendung an den JC-Leiter richten.
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Arual

danke für die Antwort.
Ich habe nachgesehen. Mir erschließt sich nicht aus dem Text, dass es Formlos und co sein soll?

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
§ 24 Anhörung Beteiligter
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
(2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn
1.
eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint,
2.
durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt würde,
3.
von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll,
4.
Allgemeinverfügungen oder gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl erlassen werden sollen,
5.
einkommensabhängige Leistungen den geänderten Verhältnissen angepasst werden sollen,
6.
Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden sollen oder
7.
gegen Ansprüche oder mit Ansprüchen von weniger als 70 Euro aufgerechnet oder verrechnet werden soll; Nummer 5 bleibt unberührt.
Fußnote


Es ist ja in dem Sinn auch keine Anhörung, sondern eine Stellungnahme für etwas, wo ich keinen Rechenschaft ablegen muss, irgendwie aber doch wenn ich mein Geld haben möchte.

@OTTOKAR hast du einen genauen Auszug in dem steht, dass es formlos sein kann? ich habe nichts weiter gefunden in dem Paragraphendschungel

Hary

Zitat von: Arual am 06. Oktober 2022, 11:24:181.Muss ich den kompletten Text handschriftlich schreiben(wie von ihr gefordert)?

Dazu könntest mir deinen Text gerne per PN schicken, ich schreibe diesen sauber nach der gängigen Norm von 1450. Dann ist der Wunsch deines SB erfüllt und vermutlich wird er danach niemals wieder solche Spinnerei im Kopf haben. Alleine das Gesicht wäre den Aufwand wert.

Ottokar

Solange das Gesetz keine Form vorgibt, ist es immer formlos.
Im StGB steht auch nur drin, was verboten ist, und nicht, was erlaubt ist.
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