Gasabrechnung / Rückerstattung einer Nachzahlung?

Begonnen von Schneeglöckchen, 21. Oktober 2022, 11:19:59

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Schneeglöckchen

Hallo Zusammen,

Musste vor kurzem meinen WBA stellen und das JC forderte u.a. meine Gas-Jahresabrechnung sowie meine Nebenkostenabrechnung für 2021 an.

Die NK-Abrechnung liegt mir bisher noch nicht vor, dies teilte ich dem JC per Mail mit (reiche ich ein wenn ich sie vorliegen habe).
Die Gas-Jahresabrechnung habe ich bekommen und ans JC weitergeleitet.

Hierzu meine Frage:
Ich hatte eine Nachzahlung i.H.v. etwas über 300€. Und der monatliche Abschlag hat sich auch erhöht (alles ersichtlich aus der Abrechnung). Habe die Abrechnung hingeschickt und um Erstattung gebeten.
Den neuen erhöhten monatlichen Abschlag haben sie mir jetzt überwiesen. Die Nachzahlung von rund 300€ jedoch nicht.

Kann ich noch darauf hoffen, diese zurückerstattet zu bekommen?
Ich musste in Vorkasse treten und das hat meinen Rahmen gesprengt.

Fettnäpfchen

Schneeglöckchen

Gab es einen Bescheid dazu?

Wenn nein dann entweder abwarten bis.....je nach dem wann du die Abrechnung eingereicht hast.
Es sollte im Folgemonat berechnet und erstattet werden.
oder
einfach mal telefonisch nachfragen, wobei ich da ja nicht viel von halte also vom Telefonieren.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Schneeglöckchen

Ich bekam eine vorläufige Bewilligung (bekommen wir immer), bevor ich die Abrechnung hingeschickt habe. Da war der neue Abschlag logischerweise noch nicht berücksichtigt.

Habe die Abrechnung per Mail eingereicht, daraufhin bekam ich die Summe des neuen Abschlags überwiesen. Die neue Bewilligung kam heute an, dort ist der neue Abschlag nun berücksichtigt worden.

Von der Nachzahlung steht allerdings nichts drin.
Soll ich nun abwarten bis zum 1. des nächsten Monats oder soll ich nochmal dort nachfragen? Anrufen würde ich nicht, würde eine Mail schreiben.
Oder muss ich irgendwie extra einen Antrag stellen für die Nachzahlung?

Fettnäpfchen

Schneeglöckchen

Zitat von: Schneeglöckchen am 21. Oktober 2022, 15:18:56Von der Nachzahlung steht allerdings nichts drin.
Soll ich nun abwarten bis zum 1. des nächsten Monats oder soll ich nochmal dort nachfragen? Anrufen würde ich nicht, würde eine Mail schreiben.
Warte bis zum nächsten ersten ab, außer du hast die NK Abrechnung schon im August abgeschickt.
Die Abrechnung wird ja in deiner Akte gelandet sein sonst könnte dass
Zitat von: Schneeglöckchen am 21. Oktober 2022, 15:18:56Die neue Bewilligung kam heute an, dort ist der neue Abschlag nun berücksichtigt worden.
nicht gemacht worden sein.
und das JC muss ohne einen extra Antrag erkennen das es diese Kosten, die zu den KdUH gehören, erstatten muss.

Ist am 01.11 noch kein Geld eingegangen geht es weiter.

Ein schönes WE
FN
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Schneeglöckchen

#4
Hallo Fettnäpfchen,

Komme wieder auf dieses Thema zurück.
Der neue monatliche Betrag (erhöht um die neue Abschlagszahlung für Gas) ist nun auf meinem Konto eingegangen. Soweit so gut.
Die Nachzahlung von knapp 300 EUR wurde jedoch nicht überwiesen.

Was kann/muss ich denn jetzt tun?
Nur dort nachfragen, wo das Geld hierfür bleiben würde oder was mache ich am besten?

Die Nebenkostenabrechnung für 2021 habe ich noch nicht vom Vermieter erhalten, also auch noch nicht ans JC übermitteln können.

Fettnäpfchen

Schneeglöckchen

Zitat von: Schneeglöckchen am 30. Oktober 2022, 14:54:44Die Nachzahlung von knapp 300 EUR wurde jedoch nicht überwiesen.
Wenn du die Abrechnung im September hingeschickt hast dann kannst du jetzt eine Erinnerung an das JC schreiben diese Kosten zu überweisen.
Grob:
S.g.D.u.Herren
Mit Datum xx.xx.xxxxx habe ich Ihnen die Gasjahresabrechnung zukommen lassen.
Die mtl. Zahlungen haben sie angepasst, allerdings haben sie bis jetzt Stand 01.11.22 den Nachzahlungsbetrag in Höhe von 300.- nicht erstattet. Somit ist nachweislich das Ihnen die Abrechnung vorliegt und nicht vollständig bearbeitet wurde. Einen extra Antrag* auf Erstattung ist laut Gesetzeslage/Rechtsprechung nicht nötig.

Hiermit fordere ich sie auf diese Nachzahlung unverzüglich spätestens bis (hier das Datum des Erinnerungsschreiben +14 Tage )auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Bevor man ein Klageverfahren anstrebt soll man dem Leistungsträger die Chance geben den Fehler zu beheben was ich hiermit mache.

Sollte bis zum oben genannten Datum kein Geldeingang auf meinem Konto ersichtlich sein werden ich umgehend eine EA beim zuständigen Sozialgericht stellen.

Die Rechtslage für KdUH und deren zeitnahe Bearbeitung, also im Folgemonat, sollte Ihnen bekannt sein daher erspare ich mir ihnen diese aufzulisten.

MfG Schneeglöckchen


so in etwa würde ich es machen. Unten hast du die Grundlage von oberer Aussage!
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 22.03.2010, Az. B 4 AS 62/09 R:
Heizkostennachforderungen, die nach regelmäßiger Übernahme der Heizkostenvorauszahlungen der jeweiligen Monate entstehen, gehören als einmalig geschuldete Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat.
(vgl. Urteile vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R und vom 16.05.2007, B 7b AS 40/06 R)
Einen extra Antrag*
Zitat- Urteil vom 06.04.2011, Az. B 4 AS 12/10 R:
Die Nachforderung von Betriebs- und Heizkosten (Betriebskostenabrechnung) stellt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse i.S.d. § 48 SGB X dar und erfordert keinen gesonderten Antrag (da der Leistungsträger in einem solchen Fall selbst tätig werden muss).
Die Nachforderung ist als tatsächlicher, aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen.
Dieser Bedarf ist jedoch hinsichtlich seiner Angemessenheit nach den tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen im Zeitraum der Entstehung der Kosten (abgerechneter Zeitraum) zu beurteilen.

MfG FN
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terrier

-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Schneeglöckchen

Also nach Rückfrage erhielt ich auch eine Antwort.
Da mein Mann ja ein Gewerbe hat und wir die EKS für den abgelaufenen Bewilligungszeitraum logischerweise noch machen müssen (dieser ging bis 31.10.), wurde darauf verwiesen das mit dieser Berechnung auch die Heizkosten abgerechnet werden würden.

Nur für mein Verständnis:
die abschließende EKS ist klar, die müssen wir machen. Aber was hat meine Nachzahlung vom Gas (Heizung) damit zu tun?  :scratch:

Fettnäpfchen

Schneeglöckchen

Zitat von: Schneeglöckchen am 03. November 2022, 09:35:01Nur für mein Verständnis:
die abschließende EKS ist klar, die müssen wir machen. Aber was hat meine Nachzahlung vom Gas (Heizung) damit zu tun? 
Sorry da kann ich nicht weiterhelfen. Ist nicht meine Materie wenn da noch eine Tätigkeit ausgeübt wird.

Meine Meinung kann ich äussern und da wäre die Antwort > NICHTS

Vllt. weiß ein anderer User darüber Bescheid.

MfG FN
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Schneeglöckchen

Ich danke dir trotzdem sehr FN.
Und ja, meiner Meinung nach hat das eine auch nichts mit dem anderen zu tun. Lasse mich aber natürlich gern eines besseres belehren, deshalb meine Frage hier.  :grins:
Aber die Heizkosten haben ja nichts mit den Belegen und Zahlen des Gewerbes zu tun.  :wand:

Fettnäpfchen

Schneeglöckchen

Zitat von: Schneeglöckchen am 03. November 2022, 17:20:28Aber die Heizkosten haben ja nichts mit den Belegen und Zahlen des Gewerbes zu tun.  :wand:
Auch nur meine Meinung:
Ausnahme es ist in der eigenen Whg. ein Raum und da gehören die HK zu den absetzbaren Beträgen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. November 2022, 13:57:44Ist nicht meine Materie wenn da noch eine Tätigkeit ausgeübt wird.
Ich weiß nicht mal wie die Anlage EKS ausschaut!

MfG FN
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Schneeglöckchen

Mmmmmh ...
Das Gewerbe läuft über die eigenen vier Wände. Allerdings wird hier ein Raum - wenn man ihn so nennen möchte - genutzt, der nicht beheizt wird bzw. beheizt werden kann. 
Spielt das nun doch eine Rolle?  :scratch:
Wenn ja, bekomme ich dann überhaupt etwas zurück von der Nachzahlung??  :help:

Fettnäpfchen

Schneeglöckchen

Zitat von: Schneeglöckchen am 06. November 2022, 20:11:44Das Gewerbe läuft über die eigenen vier Wände. Allerdings wird hier ein Raum - wenn man ihn so nennen möchte - genutzt, der nicht beheizt wird bzw. beheizt werden kann. 
Da kann ich mir vorstellen dass das Flächenmäßig angerechnet wird.
Allerdings ist das ja kein Grund die HK der restlichen Fläche nicht zu begleichen, vllt. holt das JC das dann nach was ich persönlich aber nicht als korrekt empfinde.

Der nächste Punkt wäre dann wenn der Raum nicht beheizt werden kann ob man dann nicht den Raum über die Wärme der kompletten Whg. mit heizt also die Tür, wenn vorhanden, offen lässt.
Also ist es auch fraglich ob es sinnvoll ist wenn dann uU über das JC der Aussendienst beauftragt wird eine Besichtigung der Situation vorzunehmen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Oktober 2022, 17:15:54Ist am 01.11 noch kein Geld eingegangen geht es weiter.
Zitat von: Schneeglöckchen am 03. November 2022, 09:35:01Also nach Rückfrage erhielt ich auch eine Antwort.
Da mein Mann ja ein Gewerbe hat und wir die EKS für den abgelaufenen Bewilligungszeitraum logischerweise noch machen müssen (dieser ging bis 31.10.), wurde darauf verwiesen das mit dieser Berechnung auch die Heizkosten abgerechnet werden würden.
Also hat die EKS Prorität um schnellstmöglich an das fehlende Geld zu kommen.
Dann warte ab wenn der neue Bescheid kommt und was da dann berechnet wurde und mach uU eine Vergleichsrechnung wenn du dir übervorteilt vorkommst.

MfG FN
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Schneeglöckchen

Guten Morgen Zusammen,

Ich komme auf dieses Thema hier zurück, da dies noch immer nicht geklärt ist.

Die Nachzahlung, welche ich vom Gas hatte i.H.v. rund 300,- EUR (bereits im Oktober) habe ich bisher immer noch nicht zurückerstattet bekommen.
Ende Januar, Anfang Februar (?) habe ich unsere Ansprechpartnerin in der Leistungsabteilung angerufen und nach der EKS meines Mannes gefragt. Diese hatten wir im Dezember abgegeben und laut einer früheren Aussage der SB, würde die Nachzahlung des Gases mit der EKS zusammen gemacht werden. Das kam mir ja damals schon merkwürdig vor und ich habe den Sinn dahinter nicht ganz verstanden (siehe frühere Posts).

Bei diesem Telefonat erklärte mir die SB, das ihre Stelle zunächst alle Unterlagen vom TE anfordert und ggf. auch noch die Dinge, die halt bei Abgabe der EKS noch nicht vorliegen. Wenn sie dann soweit alles haben, gehen die Unterlagen komplett an einen anderen SB, der in einer Nachbarstadt sitzt und zuständig für die Selbständigen ist und alle EKS bearbeitet.
Sie konnte im System sehen, das alle Unterlagen soweit da waren und alles an den besagten SB ging. Dieser hatte wohl auch keine Vermerke im System hinterlegt und sie bat mich, einfach noch etwas abzuwarten, da sie nicht wüsste wie viel Arbeit der Mann hätte und wie schnell er mit der Bearbeitung durch wäre.

Wir haben jetzt Ende Februar und wir haben noch nichts von der EKS gehört und ich habe selbstverständlich auch noch immer nicht die Nachzahlung vom Gas i.H.v. 300,- EUR erhalten.

Was sollen wir jetzt tun bzw. können wir tun??

(P.S. Falls es eine Rolle spielt, unsere NK-Abrechnung von 2021 habe ich mittlerweile erhalten und auch ans JC weitergeleitet. Die wollen jetzt noch einen Nachweis über den Zufluss, diesen muss ich noch hinschicken - aber ich glaube das hat jetzt nichts mit der EKS und der Nachzahlung zu tun, oder?)

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2022, 16:20:44Der nächste Punkt wäre dann wenn der Raum nicht beheizt werden kann ob man dann nicht den Raum über die Wärme der kompletten Whg. mit heizt also die Tür, wenn vorhanden, offen lässt.
Also ist es auch fraglich ob es sinnvoll ist wenn dann uU über das JC der Aussendienst beauftragt wird eine Besichtigung der Situation vorzunehmen.

Es wird draußen gearbeitet, also ich kann hier keine Tür offen lassen und somit mitheizen. Der Ort/Stelle/Raum ist nicht beheizbar.

Fettnäpfchen

Schneeglöckchen

Zitat von: Schneeglöckchen am 20. Februar 2023, 08:17:56Wir haben jetzt Ende Februar und wir haben noch nichts von der EKS gehört und ich habe selbstverständlich auch noch immer nicht die Nachzahlung vom Gas i.H.v. 300,- EUR erhalten.
Das ist ein absolutes NOGO.
Guthaben oder Nachzahlungen gehören normalerweise im Folgemonat berechnet.
Ob die Vorgehensweise wegen Aufstockung korrekt ist bin ich mir nicht sicher wie schon geschrieben.
Hier würde ich jetzt aber den Chef des JC sowie das KRM (um Mithilfe bitten und das Schreiben zum JC als Kopie anheften) einschalten mit Fristsetzung von unverzüglich spätestens bis +14 Tage nach Eingang positiv zu Bescheiden ansonsten geht EA zum SG raus.

Die Ausreden vom JC würde ich mir nicht länger gefallen lassen!
Andererseits hätte ich das schon Anfang 11.22 gemacht da schrieb ich ziemlich das gleiche daher kannst du die entsprechenden Urteile dazu weiter unten/oben finden.

MfG FN

Dazu
Zitat von: Schneeglöckchen am 20. Februar 2023, 08:17:56Die wollen jetzt noch einen Nachweis über den Zufluss, diesen muss ich noch hinschicken - aber ich glaube das hat jetzt nichts mit der EKS und der Nachzahlung zu tun, oder?)
würde ich dem JC schreiben das die erst mal die alte Berechnung fertig machen sollen denn fördern und fordern gilt für beide Parteien. Allerdings ist da die Satzgestaltung wichtig nicht das es nachteilig ausgelegt wird.

Zufluß ist Guthaben und das berechnen die dann bestimmt SOFORT weil dir ja weniger bezahlt wird. Also das Gegenteil von dem was sie mit der Vorjahresabrechnung machen.  :wand: fällt ja schon unter Volksverarschung sowas.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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