KdU

Begonnen von war ich nicht, 25. Oktober 2022, 21:40:27

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war ich nicht

Hallo Leute :-)

in meiner Gegend ist die angemessene KM 340 € und 100 € NK.

Meine Miete ist 310 und NK 100 €. Trotzdem muss ich monatlich 38 € aus meinen RS bezahlen. Ist das richtig so?

Ich lebe alleine und meine Wohnung ist 57qm groß

Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

Yavanna

#1
Hast du Einkommen und zahlst evtl nur die Differenz,  weil dein Restbedarf nicht ausreicht? In welcher Höhe wird die KDU im Berechnungsbogen als Bedarf anerkannt?

Oder
Bist du mal ohne Zustimmung in eine teurere Wohnung umgezogen? Dann bleibt es bei der alten KDU ohne Berücksichtigung der Angemessenheit.

Oder
Hattest du mal ein Kostensenkungsverfahren und in der Zwischenzeit wurde die Angemessenheit erhöht? Dann hätte eigentlich angepasst werden müssen.
Wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist, Überprüfungsantrag ab 1.1.21 stellen, damit die KDU nachgezahlt wird.

Bitte ein Bißchen mehr Information.

war ich nicht

Hallo Yavanna,

nein, kein Einkommen, nicht umgezogen.
Ein Kostensenkungsverfahren gab es. Das JC hat die Miete damals so berechnet: 50 qm x 5,51 € das ergibt dann 275,5 € die von JC bezahlt werden. Die Differenz bezahle ich.
Gestern habe ich gesehen, dass die angemessene KM bei uns 340 und 100 NK ist. Nun weiß ich nicht, was Richtungsgebend ist :-(

Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

Sheherazade

Zitat von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 12:04:11Ein Kostensenkungsverfahren gab es. Das JC hat die Miete damals so berechnet

Wann ist damals? Offenbar sind zwischenzeitlich die angemessenen KdU angehoben worden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

war ich nicht

2017 war es.

Also muss ich jetzt den Überprüfungsantrag stellen?
Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

Yavanna

Genau, leider musst du dafür alle Bescheide angeben,  die überprüft werden sollen und das ab 1.1.2021.

war ich nicht

Alles klar, vielen Dank :-)

Ich habe letzte Woche meinen WBA gestellt. Soll ich dem Bescheid, der bald kommt widersprechen, oder läuft das dann automatisch über den Überprüfungsantrag?
Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

Yavanna

Überprüfungsantrag geht nur rückwirkend. Wenn darüber entschieden wurde, bis der WBA bearbeitet wurde, müsste die richtige KDU berücksichtigt werden. Wenn nicht, Widerspruch

war ich nicht

Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

Fettnäpfchen

war ich nicht
 
Mal was für den Ü-Antrag reinreichen, auch den Anhang beachten.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 17.02.2016, B 4 AS 12/15 R
Wurden die Kosten für Unterkunft und Heizung aufgrund eines nicht erforderlichen Umzuges auf die bisherigen begrenzt, ist bei Anhebung der abstrakten kommunalen Angemessenheitsgrenzen die dabei erfolgende Erhöhung auch bei der Deckelung zu berücksichtigen ("Dynamisierung"). D.h. die gedeckelten Kosten für Unterkunft und Heizung sind in gleichem Umfang zu erhöhen.

MfG FN

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Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

war ich nicht

Hallo Fettnäpfchen :-)

ich habe den Antrag jetzt fertig, vielleicht guckt Ihr mal drüber. Verbesserungsvorschläge sind ausdrücklich erwünscht :-)

Datum

Absender
BG-Nr.
Empfänger (JC ...)


Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Überprüfung aller mich betreffenden Bewilligungsbescheide rückwirkend zum 01.01.2021.
Bewilligungsbescheid vom 07.12.2020
Änderungsbescheid vom 27.11.2021
Änderungsbescheid vom 21.02.2022
Änderungsbescheid vom 23.03.2022

Begründung:

Die Unterkunftskosten für meine Wohnung wurden nicht der neuen Mietobergrenze angepasst. Meine Kaltmiete ist sogar niedriger (€ 310), als die Mietobergrenze (€ 364,50). Trotzdem werden mir Monat für Monat € 37,72 von meinem Regelsatz abgezogen.

Ich erwarte, dass Sie mir die zu Unrecht zu wenig gezahlten Unterkunftskosten unverzüglich nachzahlen.
Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

Fettnäpfchen

war ich nicht

Zitat von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 17:14:06vielleicht guckt Ihr mal drüber. Verbesserungsvorschläge sind ausdrücklich erwünscht :-)
Zitat von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 17:14:06Bewilligungsbescheid vom 07.12.2020
Ob da der Antrag abgelehnt wird denn der Zeitraum 20 war vor den zwei Jahren. Muss mal gucken wie das bei mir damals war *


Dann fehlen sicher noch andere Bescheide denn du hast doch auch WBA`s gestellt....oder war das wegen Corona nicht nötig und das Amt hat ohne WBA weiter bewilligt.....aber dann müsste dieser Bescheid aufgelistet werden.

*
Damals wurde abgelehnt da ich eine Erhöhung der Erstattung angestrebt habe was nicht möglich sei da die von mir angeführte Begründung eines Urteils keine Bindungswirkung "Inter partes" habe.
Im nochmal gestellten Antrag wurde ich darauf verwiesen das
"nach § 40 Abs.1 Satz 2 SGB 2 gilt abweichend von §44 Abs.4 Satz 1 SGB 12 für den Bereich zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB 2 anstelle von vier Jahren lediglich einem Jahr
Somit ist die Überprüfung erst ab dem 01.01.13 bis laufend möglich" Die Überprüfung hat ergeben, dass die Bescheide nicht zu beanstanden sind. Da weder das Recht noch ..........., muss es bei der ursprünglichen Entscheidung bleiben.

Der Bescheid wurde abgelehnt leider kann ich es nicht mehr nachvollziehen aus welchem Grund. Aber anscheinend wurde trotz der falschen Angabe des zu überprüfenden Zeitraums die Zeiträume ab 01.01.13 überprüft. Zumindest verstehe ich es so, übrigens war es bei mir auch der Dezember des Vorjahres allerdings mit zwei Bescheiden.

damit könnte es auch bei dir klappen
Ob du da extra dazu schreibst dass der erste Bescheid vom 07.12.2020 ab dem 01.01.21 zu berechnen ist und ob dass das JC interessiert  :weisnich:
Warte mal was andere User dazu schreiben. Vllt weiß das ja jemand genauer.

MfG FN
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war ich nicht

Ich bin mir da auch nicht so sicher, mit dem Bescheid von Dez. 2020. Allerdings ist der Bescheid bis 30.11.2021 gültig gewesen. Und das liegt genau in dem Prüfzeitraum... Weiß auch nicht.

Genau genommen habe ich in dem Zeitraum von 01.01.2021 bis jetzt nur einen WBA gestellt. Letztes Jahr Ende Oktober. Ich habe letzte Woche einen neuen gestellt. Der wird wieder falsch berechnet, logisch, aber dem werde ich widersprechen, so wie mir @Yavanna geraten hat.

Glaubst Du wirklich die werden sich an die einzelnen Bescheide so versteifen? Es ist eig. egal, wie man es benennen mag, der Fehler ist doch offensichtlich, oder?

Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

Fettnäpfchen

war ich nicht

Zitat von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 18:30:19Glaubst Du wirklich die werden sich an die einzelnen Bescheide so versteifen? Es ist eig. egal, wie man es benennen mag, der Fehler ist doch offensichtlich, oder?
Eben genau das kann, zumindest ich, nicht beurteilen.
Ich weiß was du meinst und deshalb habe ich mir die Mühe gemacht bei mir nachzuschauen da war es ja auch im Dezember und die Laufzeit ein Jahr.

Deswegen die zwei Tipps
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Oktober 2022, 18:04:16Ob du da extra dazu schreibst dass der erste Bescheid vom 07.12.2020 ab dem 01.01.21 zu berechnen ist und ob dass das JC interessiert  :weisnich:
Warte mal was andere User dazu schreiben. Vllt weiß das ja jemand genauer.
Also auf jeden Fall in Eröffnungstext erwähnen und abwarten ob andere etwas dazu antworten.
Zur Not bei Google suchen was schwierig (weil speziell) sein könnte
oder

die Moderation um Mithilfe bitten ob die diese Frage beantworten können.
Unter Umständen könnte der Zeitraum auch länger sein (kommt darauf an wann die Anpassung war/wie oft/und entsprechend geringer bis nichts mehr wäre deine Eigenleistung) im Sinne eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches da ja das JC gravierende Fehler gemacht hat weil es deine KdUH nicht den Erhöhungen angepasst hat ist mir gerade erst eingefallen!
Bei den .png geht es darum dir zu zeigen wie so ein Anspruch zustande kommt nämlich durch Fehlverhalten seitens des JC/SB.

oder
bei einem RA oder dem Rechtspfleger eines Gerichtes.

MfG FN

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war ich nicht

Vielen Dank, dass Du dir so viel Mühe gibst, das ist so lieb :-)

Warten wir mal, ob es jemand weiß, denn ich habe keine Ahnung
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