Widerspruch abgelehnt

Begonnen von derillo, 27. Oktober 2022, 05:18:33

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derillo

Hallo alle


Ich bin seit 2.5 Jahren raus aus Hartz4. In der Zeit davor habe ich einige Schulden angesammelt die ich ans Jobcenter zurückzahlen musste. Angefangen mit 50 Euro über 100 Euro seitdem ich arbeite. Vor 2-3 Monaten bekam ich die Meldung das ich die Gesamtsumme auf einmal zahlen soll( ca. 1500 Euro) oder 430 im Monat bis abgezahlt. Das wurde entschieden nachdem ich meine Kontosauszüge und Lohnbescheide zugeschickt habe. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt per Mail. Nur bekomme ich heute einen Brief mit der Entscheidung

Der Widerspruch wird als unzulässig verworfen. Der Widerspruch wurde nicht formgerecht eingelegt
Man schreibt mir also ich hätte per Post den Widerspruch senden müssen. Was komisch ist da ich nie Probleme hatte mit Widersprüchen per Mail.

Habe ich dagegen zu klagen eine Chance? Komischeweise steht in Brief

in elektronischer Form Klage zu erheben
Also klagen geht per Mail aber Widerspruch nicht? Wenn ich keine Chance habe dann klage ich nicht und zahle es lieber. Danke Euch

Mfg

TripleH

Eine einfache Mail wäre auch keine zulässige elektronische Form für eine Klage. Da brauchst du eine mit qualifizierter elektronischer Signatur. Und beim Widerspruch ist das nicht großartig anders. In welcher Form Rechtsmittel möglich sind, steht eigentlich immer unter den Bescheiden.

Ansonsten kannst du dich hier belesen: https://www.solidarische-hilfe.de/aktuelles/widerspruch-nie-per-e-mail-einlegen.html#:~:text=Schriftlich%20hei%C3%9Ft%2C%20mit%20eigenh%C3%A4ndiger%20Unterschrift,hat%20eben%20keine%20eigenh%C3%A4ndige%20Unterschrift.