Schweigepflichtsentbindung um Gutachten an Sozialamt zu übermitteln

Begonnen von Andy1989, 28. Oktober 2022, 15:37:28

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Andy1989

Hallo

Ich musste vom Jobcenter aus Grundsicherung beantragen und deshalb musste ein ärztliches Gutachten erstellt werden.

Anscheinend ist das Gutachten jetzt eingetroffen, allerdings hab ich lediglich eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten indem ich eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben muss.

In dem Brief steht:

"Anbei erhalten Sie eine Schweigepflichtsentbindung, damit wir bezüglich der dem Ergebnis der ärztlichen Begutachtung mit dem Sozialamt und Rentenversicherungsträger in Kontakt treten dürfen. Bitte unterschreiben Sie die beiliegende Schweigepflichtsentbindung und reichen Sie diese wieder ein."

Ist es normal, dass ich einfach eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben soll, ohne zu wissen was in dem Gutachten steht oder zu welchem Ergebnis der Amtsarzt gekommen ist!?

Fettnäpfchen

Andy1989

Zitat von: Andy1989 am 28. Oktober 2022, 15:37:28"Anbei erhalten Sie eine Schweigepflichtsentbindung, damit wir bezüglich der dem Ergebnis der ärztlichen Begutachtung mit dem Sozialamt und Rentenversicherungsträger in Kontakt treten dürfen. Bitte unterschreiben Sie die beiliegende Schweigepflichtsentbindung und reichen Sie diese wieder ein."
Würde ich nicht machen.
Aber am besten stellst du mal das Schreiben und die SPE hier ein.
Datum stehen lassen und persönliches anonymisieren nicht vergessen.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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PaulHilft

Ich sage, das ist der normale Weg vom JC.
Es kann auch sein, dass die dich bitten, dich selber bei der DRV um einen EU Antrag zu bemühen. Das geht auch. Dann ist das JC raus und wartet auf das Ergebnis.

hotwert

Das Gutachten könntest auch selbst anfordern und dem JC übermitteln.

Wobei das normal der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur macht und die das dann direkt haben.

Ich vermute also das Gutachten besagt das du nicht erwerbsfähig bist, und man möchte mit dem Rentenversicherungsträger selbst in Kontakt treten können.
Da die Rentenversicherung wieder ein eigenes Gutachten erstellt, wird man dieses anfordern.

Bei mir hatte der ärztliche Dienst mich erst als nicht erwerbsfähig eingestuft, und der Rentengutachter war der Meinung dass ich erwerbsfähig bin. Das Gutachten der Rente ist für das Jobcenter bindend, danach hat man mich vermitteln wollen, und öfters mal eingeladen, obwohl ich mit der Rentenversicherung in Widerspruch gegangen bin.

Ob man das unterschreiben muss weiß ich nicht, ich denke aber schon, da du ja im Moment nicht vermittelbar bist.

Andy1989

Also ich werde am Montag gleich mal anrufen und nach dem Gutachten fragen.
Natürlich kommt so ein Brief immer kurz vor dem Wochenende, wo dann keiner mehr erreichbar ist beim jc  :grins:

@hotwert

Also Erwerbsminderungsrente bekomme ich sicher nicht, da ich die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfülle. Das weiß aber das JC bereits, da ich Anfang des Jahres schon Erwerbsminderungsrente beantragt habe.
Falls es denn so ist, dass ich nicht Erwerbsfähig bin, wird dann wohl das Sozialamt für mich zuständig sein.

hotwert

Zitat von: Andy1989 am 29. Oktober 2022, 10:19:17Also ich werde am Montag gleich mal anrufen und nach dem Gutachten fragen.
Natürlich kommt so ein Brief immer kurz vor dem Wochenende, wo dann keiner mehr erreichbar ist beim jc  :grins:

@hotwert

Also Erwerbsminderungsrente bekomme ich sicher nicht, da ich die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfülle. Das weiß aber das JC bereits, da ich Anfang des Jahres schon Erwerbsminderungsrente beantragt habe.
Falls es denn so ist, dass ich nicht Erwerbsfähig bin, wird dann wohl das Sozialamt für mich zuständig sein.

Das Sozialamt wird aber auch ein Gutachten anfertigen lassen. Und das macht trotzdem die Rentenversicherung, da die dafür zuständig ist.
Die Rentenversicherung wird für das Sozialamt die Erwerbsfähigkeit begutachten, auch wenn sicher ist dass du keine Rente kriegst. (Aufgrund der Beitragszeit)
Solange noch kein richtiges Gutachten vorliegt, sondern nur die Gutachterliche Stellungnahme des ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur, ist das der normale Weg.
Das Sozialamt braucht ein richtiges Gutachten der Rentenversicherung.