ALG 2 Antrag , welche Unterlagen sind notwendig?

Begonnen von Michaeljunior, 03. November 2022, 19:46:10

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Michaeljunior

Hallo , bereits am 1.10 wurde der Antrag gestellt. Alle Anlagen ausgefüllt. Nun kam heute das hier. Es nimmt kein Ende.
Bin ich tatsächlich verpflichtet einen geldeingang in der Vergangenheit zu erklären ? Waren Bargeldeinzshlungen um Rechnungen zu überweisen.
Ist der Lebenslauf für die Bewilligung erforderlich?
Genau so das mit der Krankenkasse, die schicken mir das , haben aber gesagt dass sowas nicht üblich ist.

Ich bekomme zwar bisher noch kein Geld , da ja noch nichts bewilligt ist , dafür aber Einladungen zum coaching.

Ich dachte seit Corona sei der Antragsverlauf vereinfacht?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Reiner1970

Geldeingänge vor der Antragstellung hat das JC nicht zu interessieren. Lebenslauf ist auch nicht Leistungsrelevant. Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dir und dem Arbeitgeber. Was da drin steht, geht das JC nichts an. Mietbescheinigung? Dafür gibts den Mietvertrag. Da steht alles drin. Ein Vermieter ist auch nicht verpflichtet, diesen Quatsch aus zu füllen

Kein Bittsteller

Bis auf den Lebenslauf sehe ich keine Leistungsrelevanten Dinge. Die wollen ja auch nur 1 Monat Kontoauszüge von dir. Normal sind 3 Monate. Paypal, ok, da kucken die jetzt verstärkt drauf.
Mein Rat. Erstmal bringen. Wenn nicht gibt's auch nichts. Und damit dürfte dir auch nicht geholfen sein.
Später sich etwas einarbeiten und dann richtig reagieren.
Schlag dich jetzt nicht rum mit Fragen. Mach erstmal sonst hast du wohl ganz andere Probleme.

Michaeljunior

Hallo , danke erst mal.
Da ich den Antrag ja bereits am ersten Oktober abgeben habe, hatte ich dort natürlich auch die Kontoauszüge der letzen 3 Monate vorgelegt. Nun ist ja bereits November, und sie wollen nochmals Kontoauszüge

Fettnäpfchen

Michaeljunior

Zitat von: Michaeljunior am 03. November 2022, 19:46:10Ich bekomme zwar bisher noch kein Geld , da ja noch nichts bewilligt ist , dafür aber Einladungen zum coaching.
Ab Antragstellung hast du dem JC zur Verfügung zu stehen.

Die Punkte 1 / 2 / sind zu erledigen und dürfen gefordert werden.
Beim 7 kommt es darauf an ob du den MV vorgelegt hast, dann darf die Mietbescheinigung nicht verlangt werden.
Die Auszüge für Oktober schickst du mit schreibst aber dazu,
dass du dazu nicht verpflichtet bist es aber trotzdem machst damit du beim SG belegen kannst alles relevante abgegeben zu haben.

Zitat von: Michaeljunior am 03. November 2022, 22:37:05Da ich den Antrag ja bereits am ersten Oktober abgeben habe
Damit ist das JC im Verzug und du solltest sie darauf hinweisen das umgehend zu bearbeiten und bescheiden ist ansonsten wirst du einen EA beim SG stellen.

Zitat von: Michaeljunior am 03. November 2022, 19:46:10Ich dachte seit Corona sei der Antragsverlauf vereinfacht?
ist er ja aber das betrifft nur die Angaben zum VM und den KdUH
und heißt nicht das sich da alle JC/SB daran halten. Haben sie ja vorher auch nicht.

MfG FN
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