Kleingewerbe und viele Fragen

Begonnen von Lindalin, 06. November 2022, 11:49:15

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Lindalin

Hallo,

ich hatte diesbezüglich schon mit einer Mitarbeiterin des Jobcenters gesprochen, allerdings nur pampige, kurzgehaltene Antworten erhalten. Manchmal habe ich das Gefühl, man soll lieber Hartz 4 Empfänger bleiben.


Es geht darum, dass ich aufstockende Leistungen erhalte und mit einem Kleingewerbe liebäugle.
Ich würde gern Selbstgemachtes verkaufen.
Das Problem dabei ist, dass ich natürlich u. a. Materialkosten habe.

Würden diese denn beim JC berücksichtigt werden? Und wie sieht es mit den anderen Kosten aus wie Strom, Telefon, Beratungskosten beim Steuerbüro, Verkaufsgebühren etc.?

Sagen wir, ich würde in einem Monat zehn Tische verkaufen und das Material dafür in Großpackungen kaufen (Nägel, Kleber, Farbe), wie müsste ich das einzeln für jeden Tisch nachweisen?

Hoffe ihr könnt mir ein paar Antworten geben und dass ich es so weit schaffe, dass ich endlich vom Mobcenter loskomme.

Grüße

Ratlos

Musst du da nicht zuerst ein Gewerbe anmelden?
Ein Küchentisch z.B. kostet locker 100 €. Das wäre eine Einnahme von 1000 €/Monat.
Ein Einzelnachweis ergibt sich aus den Ein- und Verkaufsrechnungen. Der nicht verkaufte Rest ist quasi Lagerbestand.
Aber ob sich das lohnt? Mehrwertsteuer/Vorsteuer - Gewerbesteuer, Transportkosten zum Kunden, Kosten Steuerberater (wären bei Kleinstbetrieb eigentlich nicht notwendig) usw.

Wo nimmst du Monat für Monat je 10 Tischekäufer her?
Poste doch mal deine Kalkulation für 1 Tisch vom Materialeinkauf bis zum Verkaufspreis!

Ronald BW

Bei Tisch stellt sich schon mal die Frage bist du Schreiner weil je nachdem wie das gemacht wird
musst du selber Meister sein oder einen einstellen.
Dann gibt es Haftungsfragen und natürlich auch das berücksichtigen geschützter Muster.

Wie kommst du überhaupt auf die Idee das gründen einer Firma mit jemand zu besprechen
der dafür nun gar nicht zuständig ist, da wäre ich auch genervt.
Bedenke das Gewerbe und basteln meistens nicht so der Bringer ist.
Tische ist auch so ein Produkt das eher wenig weil lange haltbar gekauft wird.
Wenn du da Erfolg haben willst muss das was ganz innovatives sein, das es so nirgends gibt.

Lindalin

Sorry, dass mit dem Tisch war nur ein Beispiel. Ich möchte andere Dinge herstellen, wollte sie hier aber nicht aufzählen.

Selbstverständlich würde ich ein Kleingewerbe anmelden. Alles legal versteht sich  :smile:

Zitat von: Ronald BW am 06. November 2022, 13:04:01Wie kommst du überhaupt auf die Idee das gründen einer Firma mit jemand zu besprechen
der dafür nun gar nicht zuständig ist, da wäre ich auch genervt.

Da es sich um ein Kleingewerbe handeln würde und ich zusätzlich aufstockende Leistungen erhalten würde, wäre das JC sehr wohl Ansprechpartner. Ich muss doch vorher wissen, ob ich das alles so machen kann, oder am Ende die Ausgaben nicht berücksichtigt werden und ich darauf sitzen bleibe.

Wen kann ich denn da konkret fragen wie das alles abläuft, wenn nicht das JC? Ich möchte mich erst informieren, bevor ich starten würde.




OLD-MAN

Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 14:05:26Ich muss doch vorher wissen, ob ich das alles so machen kann

Dafür gibt es Existenzgründer - Seminare (werden von IHK´s angeboten)
Schon mal was von Businessplan gehört?
... oder von Finanzplanung?
... Eigenkapital?

Das sind alles Grundvoraussetzungen einer Selbständigkeit!

Jan Mustermann

Zitat von: OLD-MAN am 06. November 2022, 14:20:00Das sind alles Grundvoraussetzungen einer Selbständigkeit!

das ist schlicht nicht wahr.
Wahr ist ,das in Deutschland jeder der gewerbsmäßig etwas herstellt ,vertreibt usw, verpflichtet ist ein Gewerbe anzumelden.
Und wenn er meint das er erst mal so nebenbei ein paar Tische zusammenbauen möchte die er auch verkaufen kann, dann kann er das auch machen. dafür braucht er keinen Meister usw.

das Problem ist doch das die meisten viel zu kompliziert denken, tausend Gründe finden etwas nicht zu machen, auch um ihre eigene Lage zu rechtfertigen.

Ratlos

Zitat von: Jan Mustermann am 06. November 2022, 14:28:23verpflichtet ist ein Gewerbe anzumelden.
Und mit der Gewerbeanmeldung kommen die Steuersachen automatisch.TE meint wohl mehr ob die Anschaffungskosten für Materialien vom JC berücksichtigt werden.
Kann sein dass ich das jetzt falsch sehe. Er denkt wohl als Beispiel wenn er 1000 € umsetzt und daraus 500 € Rohgewinn erzielt, davon seine Steuern zahlt und zum Schluss b.Z. 300 € übrig bleiben ob er die voll behalten darf zu seiner Aufstockung.

Hary

Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 11:49:15ich hatte diesbezüglich schon mit einer Mitarbeiterin des Jobcenters gesprochen, allerdings nur pampige, kurzgehaltene Antworten erhalten. Manchmal habe ich das Gefühl, man soll lieber Hartz 4 Empfänger bleiben.
Das liegt einfach daran weil nicht wenige Leistungsempfänger glauben mit einer Idee Geld verdienen zu können. Der größte Teil kommt verschuldet nach kurzer Zeit zurück ins Büro... Für solche Dinge gibt es spezielle Beratungen für Existenzgründer, diese solltest du nutzen.

Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 11:49:15Sagen wir, ich würde in einem Monat zehn Tische verkaufen und das Material dafür in Großpackungen kaufen (Nägel, Kleber, Farbe), wie müsste ich das einzeln für jeden Tisch nachweisen?
Wenn du diese sehr einfache Frage nicht beantworten kannst, dann ist es eine gute Idee es nicht zu tun. Deine Frage handelt um die untersten Grundlagen der Rechnungsstellung und Kalkulation. Die Idee etwas Handwerkliches zu machen und zu verkaufen ist sehr Blauäugig von dir. Wenn du gewerblich verkaufst, dann geht der Spaß nämlich los. Du bist für dein Produkt verantwortlich. Wie sind deine Qualifikationen, hast du Versicherungen und wer kümmert sich um deine Produktsicherheit? Du baust einen Tisch, die Familie sitzt daran und die kochende Suppe steht auf diesen. Dann bricht er zusammen und zwei Personen oder ein Kind hat schwere Verbrennungen, evtl. mit Folgeschäden. Als Ursache wird ein Verarbeitungs oder Materialfehler an deinem Tisch ermittelt... Dann stehen Millionenschäden und Straftaten im Raum.

Selbst wenn du nur Marmeladen kochst und verkaufst, dann musst du hunderte Vorgaben erfüllen wie Herkunftnachweise deiner Rohstoffe (einfach aus dem Garten geht nicht), Inhaltsanalysen und so weiter.

Du solltest also sofern du tatsächlich die Qualifikationen hast erst einmal entsprechende Lehrgänge besuchen die dich auf die Grundlagen der Warenwirtschaft, Steuer und so weiter vorbereiten.

Ratlos

Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 14:05:26Sorry, dass mit dem Tisch war nur ein Beispiel. Ich möchte andere Dinge herstellen, wollte sie hier aber nicht aufzählen.
Zitat von: Hary am 06. November 2022, 14:50:12Du baust einen Tisch, die Familie sitzt daran und die kochende Suppe steht auf diesen. Dann bricht er zusammen
@ Hary es geht doch gar nicht um die Herstellung von Tischen. Was er herstellen will hat er uns noch nicht gesagt.

Lindalin

Zitat von: OLD-MAN am 06. November 2022, 14:20:00
Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 14:05:26Ich muss doch vorher wissen, ob ich das alles so machen kann

Dafür gibt es Existenzgründer - Seminare (werden von IHK´s angeboten)
Schon mal was von Businessplan gehört?
... oder von Finanzplanung?
... Eigenkapital?

Das sind alles Grundvoraussetzungen einer Selbständigkeit!


Ich möchte lediglich wissen, wie die Kosten für die Materialausgaben plus Werbungskosten vom JC berücksichtigt werden bzw. wie ich die Nachweise erbringen muss.

Hintergrund ist der, dass die Mitarbeiterin des JC sagte, dass der Freibetrag mit in die gesamten Einnahmen einfließen würden.
Als Beispielrechnung:

100 EUR Einnahmen, 80 EUR Ausgaben, 100 EUR FREIBETRAG = 20 EUR das ich einbehalten dürfte.

Das ist jedoch nicht Sinn der Sache. Würde ich das Kleingewerbe als Nebenjob haben, würde dies alles vom Finanzamt berücksichtigt werden. Das JC scheint da aber seine eigenen Regeln zu haben und man bleibt auf seine Ausgaben sitzen (?).


Und ja, ich habe zufällig was davon gehört als geprüfte IHK Wirtschaftsfachwirtin. Bringt mir nur in diesem Fall mit dem Jobcenter rein garnichts und war auch nicht meine Frage.

Zitat von: Ratlos am 06. November 2022, 14:54:04
Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 14:05:26Sorry, dass mit dem Tisch war nur ein Beispiel. Ich möchte andere Dinge herstellen, wollte sie hier aber nicht aufzählen.
Zitat von: Hary am 06. November 2022, 14:50:12Du baust einen Tisch, die Familie sitzt daran und die kochende Suppe steht auf diesen. Dann bricht er zusammen
@ Hary es geht doch gar nicht um die Herstellung von Tischen. Was er herstellen will hat er uns noch nicht gesagt.

Ich bin eine sie  :grins:


Ratlos

Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 15:02:11Ich möchte lediglich wissen, wie die Kosten für die Materialausgaben plus Werbungskosten vom JC berücksichtigt werden bzw. wie ich die Nachweise erbringen muss.
Na diese Kosten rechnest du doch als Vorsteuer gegen die Mehrwertsteuer.
Nachweise über Ausgaben sind immer die Einkaufsrechnungen.



Lindalin

Zitat von: Ratlos am 06. November 2022, 15:06:16
Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 15:02:11Ich möchte lediglich wissen, wie die Kosten für die Materialausgaben plus Werbungskosten vom JC berücksichtigt werden bzw. wie ich die Nachweise erbringen muss.
Na diese Kosten rechnest du doch als Vorsteuer gegen die Mehrwertsteuer.
Nachweise über Ausgaben sind immer die Einkaufsrechnungen.


Gibt es denn entsprechende Formulate beim JC, oder Vorgaben, wie ich Nachweise einreichen muss?

Ratlos

Zitat von: Lindalin am 06. November 2022, 15:13:22Gibt es denn entsprechende Formulate beim JC, oder Vorgaben, wie ich Nachweise einreichen muss?
Das musst du wirklich beim JC erfragen. Ich weiß das nicht.
Du darfst aber auch die Gewerbesteuer in deiner Kalkulation nicht vergessen.
Gewinn mal Steuermesszahl ist der Gewerbesteuermessbetrag mal genommen mit den uns unbekannten Hebesatz deiner Stadt.
Das ergibt dann den zu zahlenden Gewerbesteuerbetrag, den du genau wie deine Fahrt- Material- und Telefonkosten und Mehrwertsteuer usw. usw. in deinen Verkaufspreis einkalkulieren musst.

JensM1

Bezüglich JC musst du die Gewewerbeanmeldung und eine vorläufige Anlage EKS für die ersten 6 Monate - heute bspw. 11/22-4/23 einreichen. Die Angaben zu Ausgaben und Einkünften erstmal grob schätzen. Evtl. Umsätze niedriger schätzen, wenn du dann doch mehr verdienst, musst du die Überzahlung nach Ablauf Bewilligungszeitraum zurück zahlen.

Über deinen Leistungsanspruch wird dann vorläufig für 6 Monate entschieden. Evtl. - je nach JC und aktuellem Bewilligungszeitraum - musst du auch noch einen WBA mitschicken.

Nach den 6 Monaten musst du eine endgültige Anlage EKS abgeben. Da stellst du deine tatsächlich erzielten Umsätze den Ausgaben gegenüber. Nachweise (Rechnungen, Kontoauszüge, Telefon/Internetrechnungen, ggf. Quittungen) mit einreichen. Bei den Ausgaben beachten, dass nur die tatsächlich notwendigen Ausgaben anerkannt werden. Also kein Material für 2 Jahre kaufen, PC o. ä. Anschaffungen vorher klären etc. Bei Telefon/Internet würde ich 50 % deiner normalen Kosten ansetzen und hoffen, dass das akzeptiert wird.

Falls du am Ende Minus machst, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Ronald BW

Gewerbesteuer ist lang nicht fällig, da braucht es schon Umsatz

Kleingewerbe gibt es nicht nur Gewerbe für die auf die MwSt Ausweisung verzichtet wird
weil unter 20000 Umsatz per anno

Alles was für einen Betrieb gebraucht wird sind Kosten die vom Umsatz abgezogen werden

Melde deinen Betrieb einfach bei der Gemeinde an dann bekommst du automatisch Post von den für dich zuständigen Stellen.
IHK, Finanzamt, Berufsgenossenschaft usw.
Bei der Berufsgenossenschaft kannst du idealerweise auch deine Betriebshaftpflicht abschließen,
die auch meistens eine Privathaftpflicht beinhaltet, ist meist günstiger wie auf dem freien Markt.

Ab da produzieren.
Wenn du allerdings nicht schnell davon leben kannst, lass es, mit JC ist das zu nervig.