mobile Maßnahme - Sanktionierung wenn Abbruch ????

Begonnen von Viktoria, 07. November 2022, 16:43:30

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Viktoria

Wie ich in meinem vorherigen Beitrag berichtet habe, bin ich in dieser mobilen Maßnahme.
Ich war da jetzt krank, logisch, auf Grund meiner Erkrankung kann ich leider nicht lange sitzen, egal, selbst die Berichte der eigenen Ärzte interessieren das Jobcenter nicht.

Da ich telefonisch für  den Maßnahmenträger nicht erreichbar bin, ich werde sicherlich nicht einen Vertrag abschließen, damit die mich andauernd schikanieren können (nach der letzten telefonischen Schikane vom Jobcenter, wo sie mich 2 Arbeitstage vor der letzten Maßnahme angerufen haben und meinten, ich muss trotz meines Facharztattestes, dass ich nur 4 Stunden arbeiten kann,
trotzdem da den ganzen Tag bleiben)und natürlich die Kosten,

bekam ich dann die Mail - ich bekomme sie besuchen, wenn sie krank sind (ich habe dankend abgelehnt), danach - wir können doch einen Video-Chat machen. Wie bitte ........?? Während der Krankheit - ach ja, es wurde von anderen so gern angenommen.

Ich will die nicht bei mir zu Hause, ich möchte doch wenigstens einen kleinen privaten Teil noch haben, oder??

Ich komme mir so vor, als ob die mit wem auch immer zusammenarbeiten, mir einen Betreuer aufhalsen wollen.

Bei einem Bekannten war es auch so, obwohl er bei seinem Bruder wohnte, noch eine Schwester hatte, die ihn hätten betreuen wollen, war ganz schnell eine Betreuerin bestellt worden. Niemand konnte vvon den Geschwistern mehr was sagen, was mit ihm geschehen soll.

Meine Frage, kann ich die Maßnahme abbrechen ohne sanktioniert zu werden ??

Öffentlich wird es zwar gesagt, aber damals wurde auch gesagt, wenn man sanktioniert wird, sind dies 10 Prozent, der Rechtsanwalt den ich fragte, meinte damals lachend zu mir, die können Sie jede Woche mit 10 Prozent sanktionieren, bis sie nichts mehr kriegen.


Fettnäpfchen

Viktoria

Zitat von: Viktoria am 07. November 2022, 16:43:30Wie ich in meinem vorherigen Beitrag berichtet habe, bin ich in dieser mobilen Maßnahme.
und warum schreibst du da nicht weiter.....
So weiß man nichts ausser dem was du nicht willst.
Zitat von: Viktoria am 07. November 2022, 16:43:30Meine Frage, kann ich die Maßnahme abbrechen ohne sanktioniert zu werden ??
:weisnich:
Da fehlt der Input oder der Originalthread in dem du nicht weiter geschrieben hast.

Zitat von: Viktoria am 07. November 2022, 16:43:30Öffentlich wird es zwar gesagt, aber damals wurde auch gesagt, wenn man sanktioniert wird, sind dies 10 Prozent, der Rechtsanwalt den ich fragte, meinte damals lachend zu mir, die können Sie jede Woche mit 10 Prozent sanktionieren, bis sie nichts mehr kriegen.
Da würde ich mir mal einen RA suchen der im SGB 2 bewandert ist!
https://hartz.info/index.php?topic=128731.0 > Zusammenfassung der Einmalzahlungen und Zuschüsse, Sanktionsmoratorium

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

180

Bis 06.2023 gilt das Sanktionsmoratorium.
Du kannst die Maßnahme einfach abbrechen - du musst weder den MT noch das JC darüber informieren, dass du abbrichst. Einfach 0 Reaktion auf deren Kontaktversuche wäre auch eine Möglichkeit.
Oder du teilst denen kurz mit, dass du ab sofort die Maßnahme beendest und reagierst dann auf keine Kontaktversuche mehr.
Falls jemand vor deiner Tür steht, entweder nicht öffnen oder sofort wieder die Tür vor der Nase zuknallen - falls ein Fuß in der Tür steht ist das deren Problem, wenn der dabei schaden nimmt.



Entweder der Anwalt hat 0 Ahnung oder es war vor 2019 (Urteil, das maximal 30% sanktioniert werden können). Ein Anwalt, der so darauf reagiert auf die Frage, taugt eh nichts.

Michaeljunior


Fettnäpfchen

Zitat von: Michaeljunior am 09. November 2022, 07:18:02Was genau ist denn das Sanktionsmomatorium?
Also wirklich  :weisnich:   :scratch:
Lese halt den gesetzten Link dann muss man das nicht extra schreiben und dann hast du es sogar ausführlich.

MfG FN
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