Alg2 gerechte Wohnung?

Begonnen von Peter8080, 08. November 2022, 15:18:32

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Peter8080

Hallo,

Die Kurzfassung

Mein Onkel ist leider vor ein paar Wochen verstorben, somit ist nun im Haus meiner Tante die obere Wohnung komplett frei.

Sie hat mir angeboten doch dort oben einzuziehen, somit fühlt sie sich sicherer und für mich wäre es auch super da ich in diesem haus aufgewachsen bin.

Die Fragen die sich stellen sind folgende.

1.  Das Haus besitzt nur einen Strom/Wasser/Gas zähler, also nicht zwei pro Wohnung. Stellt das ein Problem da fürs Amt ? Bzw. Muss jede Wohnung einen seperaten Zähler haben?


2. Die Wohnung ist ca. 110 qm groß, dies ist für eine person natürlich fürs amt zu groß, jedoch würde meine Tante mir nur 400 Euro für die Miete berechnen, dass würde ich logischerweise auch so beim Amt angeben. Macht dann die größe noch Probleme?


3. Hat meine Tante als Rentnerin durch das vermieten dieser Wohnung irgendwelche Nachteile bei ihrer Rente oder ähnliches ? Das heißt mehr Steuern oder was weiß ich?


Gruß

Kopfbahnhof

Zitat von: Peter8080 am 08. November 2022, 15:18:32Macht dann die größe noch Probleme?
Mit Sicherheit!

Zitat von: Peter8080 am 08. November 2022, 15:18:32Stellt das ein Problem da fürs Amt ?
Strom wäre völlig Egal, dass andere könnte man per Pauschale regeln.

Aber bei 110m² dürfte auch das kaum was werden, allein schon wegen der HK.
Zitat von: Peter8080 am 08. November 2022, 15:18:32Das heißt mehr Steuern oder was weiß ich?
Möglicherweise müsste es dem Finanzamt Gemeldet werden.

Sheherazade

Zitat von: Peter8080 am 08. November 2022, 15:18:322. Die Wohnung ist ca. 110 qm groß, dies ist für eine person natürlich fürs amt zu groß, jedoch würde meine Tante mir nur 400 Euro für die Miete berechnen, dass würde ich logischerweise auch so beim Amt angeben.
Sind die 400€ eine Pauschalmiete inklusive aller Nebenkosten? Und wie hoch sind die angemessenen KdU für eine Person bei euch bzw. wieviel übernimmt das Jobcenter gegenwärtig an Miete für dich?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

OLD-MAN

Wenigstenbei Heizkosten bekommst du Probleme, denn hier rechnet das JC garantiert auf angemessene (= ca. 45/50 m²) Größe.

Kalten KDU und auch die Stromkosten könnten pro Kopf geteilt werden. Auch wichtig in diesem Zusammenhang ist die Frage meiner Vorrednerin!

Fettnäpfchen

Peter8080

Zitat von: Peter8080 am 08. November 2022, 15:18:322. Die Wohnung ist ca. 110 qm groß, dies ist für eine person natürlich fürs amt zu groß, jedoch würde meine Tante mir nur 400 Euro für die Miete berechnen, dass würde ich logischerweise auch so beim Amt angeben. Macht dann die größe noch Probleme?
Es gilt die Gesamtangemessenheit und nicht die qm. Allerdings ist der Einwand das die HK nicht komplett übernommen werden können zu beachten. Dafür müsste allerdings die Gesamtangemessenheit überschritten sein.
Evtl. findest du in den https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html deinen Ort und was die Angemessenheitskriterien angeht eine Info.

Ist es Eigentum der Tante dann geht nur ein MV
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt
allerdings würde ich eine Klausel mit einbauen das es bei Änderungen der NK/HK eine Anpassung des Vertrages gibt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

jens123

Ein Minenfeld: Ich würde jemand fragen, der sich mit H4 und Rente sehr gut auskennt. Oder beim JC mal dumm nachfragen, was zu beachten "wäre, wenn".

Fettnäpfchen

jens123

Zitat von: jens123 am 08. November 2022, 18:44:18Oder beim JC mal dumm nachfragen, was zu beachten "wäre, wenn".
Dumm nachfragen beim JC geht nur wenn man Ausländer ist denn dann ist das JC verpflichtet eine für alle Fälle passende Antwort zu geben.
Ist man Deutscher hat man zwar das Recht auf Auskunft allerdings muss da nur die Frage beantwortet werden die gestellt wurde und auf dumme Fragen gibt es dann je nach SB auch dumme, also nicht auf den Sinn/Inhalt der Nachfrage gerichtet, Auskunft.
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SantanaAbraxas

Wenn die Tante Rente bezieht und nicht ALG II, würde ich eher beim Rententräger nachfragen.