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Begonnen von war ich nicht, 25. Oktober 2022, 21:40:27

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war ich nicht

Fettnäpfchen was hältst Du davon wenn ich den strittigen Bescheid (07.12.2020) einfach nicht angebe? Ich lasse dann einfach nur die aus 2021 und 2022 überprüfen. Dann hätte das JC doch nichts zu meckern, oder?
Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

Yavanna

Was hast du zu verlieren,  den auch anzugeben? Immerhin ist ein Großteil des Bewilligungszeitraumes in 2021!

war ich nicht

eigentlich hast Du Recht. Ich werde es einfach riskieren..

Der Antrag geht heute raus, ich werde berichten.

Vielen Dank nochmal Euch allen :-)
Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

Fettnäpfchen

war ich nicht

Zitat von: war ich nicht am 27. Oktober 2022, 12:13:55Der Antrag geht heute raus, ich werde berichten.
Hoffentlich nicht warum die Hektik, da geht es um richtig viel Geld für dich.

Mir lässt das keine Ruhe....Abzocke bei den die eh schon nichts haben ist DER GRUND warum ich überhaupt hier schreibe mir ging es auch so wenn auch eine andere Abzocke vom JC

Beantworte doch mal auch wenn es ein bißerl Arbeit ist die unteren Fragen:
Seit wann ist denn die Angemessenheit deiner Miete passend und wie lange hast du wieviel aus eigener Tasche drauf gezahlt.
Unter Umständen hast du einen Anspruch auf eine Nachzahlung die vierstellig ist. Allerdings nur beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, denn der geht länger als bis zum ersten ders Vorjahres!

Also 20917 war noch nicht angemessen
Zitat von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 12:04:11nein, kein Einkommen, nicht umgezogen.
Ein Kostensenkungsverfahren gab es. Das JC hat die Miete damals so berechnet: 50 qm x 5,51 € das ergibt dann 275,5 € die von JC bezahlt werden. Die Differenz bezahle ich.
Gestern habe ich gesehen, dass die angemessene KM bei uns 340 und 100 NK ist.
Richtig wäre die Betrachtung der Gesamtangemessenheit bestehend aus KM+NK+HK

Zitat von: war ich nicht am 26. Oktober 2022, 12:04:11Gestern habe ich gesehen, dass die angemessene KM bei uns 340 und 100 NK ist.
Da musst/solltest du schauen wann das angepasst wurde und wann die letzte Anpassung von davor war denn falls ein schlüssiges Konzept existiert hat das alle zwei Jahre angepasst zu werden.
Damit kommt man schon grob Richtung 2017

oder hat das JC trotz Angemessenheit einfach aufgrund deiner höheren QM einfach die Miete runtergerechnet was bei passender Angemessenheit rechtswidrig wäre.


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war ich nicht

#19
Also KM 310, NK 100 und Heizkosten sind bei 42 €/Monat

Ich zahle schon die ganze Zeit diese 35,50 von meinem Regelsatz. Also nach der Kostensenkungsaufforderung im Jahr 2017. Ich weiß nicht seit wann die Mietobergrenze auf das Niveau angehoben wurde. Ich glaube aber dass die schon seit Anfang 2021 gilt.

Genau, das JC hat meine Miete mit den QM berechnet. Dass es so nicht mehr gemacht wird, habe ich erst vor ein Paar Tagen entdeckt. Ich konnte mich für meine Naivität echt Ohrfeigen. So viele Jahre hier im Forum gelesen und trotzdem einfach geglaubt, dass man mir so was wichtiges mitteilen würde.. Ich Idiot!!!

So, ein bisschen gegoogelt:

Schl. Konzept seit 01.11.2017 ab da, durfte man nicht mehr nach der QM gehen. Die KM betrug damals 290. Meine war damals 310, ich habe trotzdem 37,50 aus dem RS bezahlt.

Und bei Mietobergrenze für meine Stadt für Jahr 2021 steht KM 364,50/ Einzelperson

Webseite des JC
NettoKM 340
Kalte NK 100
Heizkosten bis 100

Alle Angaben beziehen sich auf Singlehaushalt
Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

Fettnäpfchen

war ich nicht

Zitat von: war ich nicht am 27. Oktober 2022, 17:24:36Schl. Konzept seit 01.11.2017 ab da, durfte man nicht mehr nach der QM gehen. Die KM betrug damals 290. Meine war damals 310, ich habe trotzdem 37,50 aus dem RS bezahlt.
Falsch auch davor durfte man nicht so einfach die qm hernehmen, wenn dann für die HK.
Entweder die Gesamtkosten werden überschritten dann hat ma die Mehrkosten zu tragen
oder sie werden nicht überschritten und dann ist es auch egal wenn die Whg. doppelt so groß ist.
Solange man nicht weiß wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen, also in Summe, kann man nicht sagen wieviel du zuviel gezahlt hast oder ob es überhaupt nötig gewesen wäre.

Das alles hilft aber jetzt auch nicht mehr weiter wenn du den Ü-Antrag schon weggeschickt hast. Falls du da jetzt noch tiefer zurückgehend einen Anspruch geltend machen willst brauchst du wirklich einen RA der Einblick in deine ganzen Unterlagen hat. Wer weiß was da richtig und falsch gemacht hat oder ob es überhaupt noch angreifbar ist.
Der Hauptgrund für den Tip ist das es für mich oder ein Forum zuviel ist aus der Ferne zu helfen wenn du deine Prioritäten hast was nachvollziehbar ist und dass was mir erst jetzt aufgefallen ist:
Zitat von: war ich nicht am 27. Oktober 2022, 17:24:36Also nach der Kostensenkungsaufforderung im Jahr 2017.
macht es eben so kompliziert. Wäre auch schön gewesen das früher zu erfahren.
Oder
Du freust dich wenn der Ü-Antrag durchgeht, du Geld zurück bekommst,
auf den "Streß" (also RA suchen.. Unterlagen.. Kopieren.. hin u.-hergespringe.. etc..) mit der sozialrechtlichen Wiederherstellung verzichtest und in Zukunft nicht mehr draufzahlen musst.

Noch ein Tip
Sorge dafür das DU deine Kosten bezahlst also als bestes Beispiel GAS!
Das solltest du gelernt haben > alles wo das JC für dich bezahlt böse ausgehen kann wenn die nicht/oder nicht alles zahlen.

MfG FN
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war ich nicht

Es lief ja die ganze Zeit gut. Bis dann die erste Nachzahlung kam...

Wer bitte schön, kommt auf die Idee, eine Jahresabrechnung nur zum Teil zu zahlen? Als wenn es einem zustehen würde, einfach nur den "schönen" Teil der Rechnung zu begleichen. Auf so was musst Du erst mal kommen!

Danke für alle Deine Tipps, Fettnäpfchen :-)
Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

PaulHilft

@war ich nicht, eine ähnliche Situation wie du hatte ich mal selber. Meld dich einfach bei den Behörden, zeig ihnen mit deinen Kontoauszügen zum Beispiel, wie hoch deine Miete ist. Dann bekommst du das Geld rückwirkend überwiesen. Dass kannst du für dein Gas verwenden, und eine Ratenzahlung vereinbaren. Das ganze kann man in wenigen Tagen erreichen. Vor Ort, auf schnelle Bearbeitung hin arbeiten. Gut vorbereitet reingehen.

Ich wünsch dir alles Gute.

war ich nicht

Hallo Paul :-)

danke Dir :-)
Ich bin schon dabei...
Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

war ich nicht

Hallo an Alle :-)

Heute ist ein Brief vom JC gekommen.
Der Antrag wurde abgelehnt.

Begründung:

Die von Ihnen benannten Bescheide waren jedoch nicht zu beanstanden. Es wurde bei dessen Erlass das Recht richtig angewandt sowie vom zutreffenden Sachverhalt ausgegangen.

Die Miete wurde ab dem 01.12.2019 in voller Höhe berücksichtigt. Von der Regelleistung wird die Absetzung Strom gezahlt, da Stromzahlungen Bestandteil der Regelleistung und nicht der Kosten in der Unterkunft sind.

Soweit ok. Dummer Weise bezahle ich den Strom selbst.
Habe bei dem Energieversorger angerufen und das JC bezahlt tatsächlich auch mein Strom aber beides unter der Vetragskontonummer für Gas.

Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau!

SantanaAbraxas

Dann müssten ja die höheren Vorauszahlungen bei den Strom- bzw. Gas-Jahresabrechnungen aufgeführt und berücksichtigt worden sein bei Nachforderungen/Gutschriften.
Hast du die Abrechnungen mal gecheckt?

Sollten die von dir zusätzlich aus dem Regelbedarf geleisteten - vom JC weitergeleiteten - Abschläge für Strom als Gas-Abschläge verrechnet worden sein, wäre das ja nicht korrekt. Die Gas-Abschläge/Abrechnungen sind ja bei den Heizkosten zu berücksichtigen.